Norm
ABGB §1438 CbRechtssatz
Die Aufrechnungseinrede ist ein Abwehrmittel; kann sie ihren Verteidigungszweck wegen des Fehlens der Aufrechenbarkeit nicht erreichen, dann ist sie abzuweisen, ohne daß über den Bestand oder daß über den Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung abzusprechen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033996Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019