Norm
ZPO §391 CRechtssatz
Stützt sich die Klagsforderung auf Warenlieferungen der Klägerin, haben die beiden Gegenforderungen dagegen ihre Grundlage in den Bestimmungen über den Schadenersatz, wobei ein deliktisches von der Klägerin zu vertretendes Vorgehen ihrer Angestellten behauptet wird, so ist kein rechtlicher Zusammenhang gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040931Dokumentnummer
JJR_19780202_OGH0002_0060OB00510_7800000_001