RS OGH 1978/2/2 6Ob510/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1978
beobachten
merken

Norm

ZPO §391 C

Rechtssatz

Stützt sich die Klagsforderung auf Warenlieferungen der Klägerin, haben die beiden Gegenforderungen dagegen ihre Grundlage in den Bestimmungen über den Schadenersatz, wobei ein deliktisches von der Klägerin zu vertretendes Vorgehen ihrer Angestellten behauptet wird, so ist kein rechtlicher Zusammenhang gegeben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 510/78
    Entscheidungstext OGH 02.02.1978 6 Ob 510/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040931

Dokumentnummer

JJR_19780202_OGH0002_0060OB00510_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten