RS OGH 1980/6/30 7Ob734/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1980
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Norm

ABGB §37 C1
Codice civile Art1243
ZPO §391 C

Rechtssatz

Die Kompensation gehört zum materiellen Recht, die Anwendung inländischen Prozeßrechtes darf nicht dazu führen, eine nach dem anzuwendenden ausländischen Recht nicht zugelassene Kompensation zu verwirklichen. Erweist sich eine Gegenforderung im Sinne des Art 1243 Abs 2 Codice civile als nicht leicht und schnell feststellbar, so kommt ein Teilurteil nicht in Betracht; die Unzulässigkeit der Aufrechnung nach dem anzuwendenden ausländischen Recht muß dann wie bei einem sonstigen Kompensationsverbot zur Abweisung der Aufrechnungseinrede in Urteilsform führen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 734/79
    Entscheidungstext OGH 30.06.1980 7 Ob 734/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045148

Dokumentnummer

JJR_19800630_OGH0002_0070OB00734_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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