Norm
EheG §49 DRechtssatz
Ein Teilurteil ist ausgeschlossen, wenn über einen von mehreren von einer Mehrheit von Ehescheidungsgründen bereits abschließend entschieden werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0040766Dokumentnummer
JJR_19800708_OGH0002_0050OB00577_8000000_001