Norm
ZPO §57Rechtssatz
Begehrt der Beklagte den Erlag einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende inländische Staatszugehörigkeit des Klägers und diesen die Beweislast für die Ausnahme zB für das Bestehen eines die Befreiung begründenden Umstandes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0036262Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022