RS OGH 1960/5/11 1Ob151/60

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Veröffentlicht am 11.05.1960
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Norm

ZPO §236 B

Rechtssatz

Der Zwischenantrag auf Feststellung, daß den Klägern (auf Grund des bestehenden vertraglichen Treuhandverhältnisses) das Miteigentumsrecht an den von ihm benützten Grundstücken im Verhältnis der jeweiligen Parzellengröße zur Gesamtfläche zustehe, ist nicht präjudiziell für das Klagebegehren auf Vermessung der Liegenschaften und Erstellung eines Teilungsplanes, das sich auf die Behauptung des außerbücherlichen Alleineigentümers der Kläger an den von ihm benützten Parzellen stützt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 151/60
    Entscheidungstext OGH 11.05.1960 1 Ob 151/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0039580

Dokumentnummer

JJR_19600511_OGH0002_0010OB00151_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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