Norm
ZPO §236 BRechtssatz
Der Zwischenantrag auf Feststellung, daß den Klägern (auf Grund des bestehenden vertraglichen Treuhandverhältnisses) das Miteigentumsrecht an den von ihm benützten Grundstücken im Verhältnis der jeweiligen Parzellengröße zur Gesamtfläche zustehe, ist nicht präjudiziell für das Klagebegehren auf Vermessung der Liegenschaften und Erstellung eines Teilungsplanes, das sich auf die Behauptung des außerbücherlichen Alleineigentümers der Kläger an den von ihm benützten Parzellen stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0039580Dokumentnummer
JJR_19600511_OGH0002_0010OB00151_6000000_001