Norm
ZPO §228 B8Rechtssatz
Eine Feststellungsklage des Inhalts, daß die Beklagte einen zunächst
geltend gemachten Anspruch auf Zahlung von S ..... beim BG X im Rechtsstreit ..... als Zessionarin zu vertreten habe, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0038885Dokumentnummer
JJR_19740508_OGH0002_0050OB00101_7400000_001