Norm
ZPO §228 B3eeRechtssatz
Unter einem "Rechtsverhältnis" ist eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von einer Person zu einem Gegenstand, aber auch einzelne Rechtsfolgen einer solchen rechtlichen Beziehung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039053Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.04.2020