Norm: ZPO §226 V
Rechtssatz: Die Erklärung des Klägers, das Hauptbegehren und das zuletzt gestellte Eventualbegehren als gleichwertig zu betrachten, bedeutet die Stellung eines Alternativbegehrens, also zweier vom Kläger als gleichwertig angesehener Hauptbegehren, von denen er keinem den Vorzug gibt. Entscheidungstexte 5 Ob 133/98i Entscheidungstext OGH 26.05.1998 5 Ob 133/98i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind (schlichte) Eigentümer der im
Spruch: dieses Urteiles genannten Liegenschaft. Die Klägerin begehrte zunächst (ON 1) die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung. Die Beklagten wendeten dagegen (ON 5) Unzeit und Geltendmachung des Teilungsanspruches zum Nachteil der übrigen ein und beantragten demgemäß die Abweisung der Klage; in eventu begehrten sie die
Begründung: von Wohnungseigentum gemäß § 2 Abs 2 Z 2 WEG... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt, der beklagten Versicherungsgesellschaft zur Sicherung eines gleichlautenden "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs" mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites den Zustand der durch sie verweigerten Zusammenarbeit mit der klagenden Partei durch deren Wiederaufnahme in früherem Umfang zu beseitigen und jede ähnliche oder weitere Verweigerung der Zusammenarbeit mit der klagenden Partei zu un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt, der beklagten Versicherungsgesellschaft zur Sicherung eines gleichlautenden "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs" mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites den Zustand der durch sie verweigerten Zusammenarbeit mit der klagenden Partei durch deren Wiederaufnahme in früherem Umfang zu beseitigen und jede ähnliche oder weitere Verweigerung der Zusammenarbeit mit der klagenden Partei zu un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß bei der Fassung des Unterlassungsgebotes immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen ist (ÖBl 1991, 105 - Hundertwasser-Pickerln II und 108 - Sport-Sonnen- brille; MR 1991, 238 - Paßfoto), steht das von der Rechtsmittelwerberin als zu weit gefaßte beanstandete Unterlassungsgebot zu lit c des Begehrens durchaus in Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes,... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 B1ZPO §228 C4AktG §75
Rechtssatz: Dem abberufenen Vorstandsmitglied bleibt es dann überlassen, den Widerruf seiner Bestellung mit rechtsgestaltender Anfechtungsklage zu bekämpfen. Ziel der Klage ist es, die Abberufung und den damit verbundenen Funktionsverlust rückwirkend zu beseitigen. Das einem solchen Rechtsgestaltungsbegehren stattgebende Urteil wirkt ex tunc. Mit Eintritt der Rechtskraft eines solchen Urteils erlangt der Klä... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 B1AktG §75
Rechtssatz: Nach Ablauf der Amtsperiode ist Gegenstand der Klage nur noch die Feststellung, die Abberufung sei nicht rechtmäßig gewesen. Entscheidungstexte 1 Ob 294/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 294/97k Veröff: SZ 71/77 1 Ob 11/99w Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 11/99w Veröff: SZ 72... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin eines Baugrundstücks in Salzburg. Sie beantragte am 26.September 1995 eine Baubewilligung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses. Die Beklagten waren als Miteigentümer eines Nachbargrundstücks am baubehördlichen Verfahren beteiligt und erhoben in der Verhandlung vom 5.Mai 1996 Einwendungen gegen das Bauvorhaben. Die klagende Partei erwiderte, die beantragte Bauführung verletze keine subjektiven öffentlichen Rechte der Beklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte unter ausdrücklicher Berufung auf den Titel der Produkthaftung von der beklagten Partei zuletzt die Zahlung von S 67.000 sA, und zwar S 40.000 als Schmerzengeld, S 2.000 für Rücktransport aus dem Krankenhaus und andere Spesen sowie S 25.000 an entgangenem Preis- und Sponsorgeld sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für zukünftige Schäden aus dem Vorfall vom 12.9.1993. Er habe im April 1993 einen von der beklagten Partei er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits ist der Widerruf der Bestellung des Klägers zum Vorstandsmitglied der beiden beklagten Aktiengesellschaften am 21.April 1994. Zu diesem Zeitpunkt hielt der Konsum Österreich reg.Genossenschaft mbH (im folgenden „Konsum“) 99,9997 % der Aktien der erstbeklagten Partei und 19,9984 % der Aktien der zweitbeklagten Partei, 80 % der Aktien der zweitbeklagten Partei waren im Besitz der erstbeklagten Partei; die restlichen Aktien der beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat den Kläger und dessen Lebensgefährtin Brigitte M***** am 24.5.1995 durch die telefonischen (auf das Tonband eines Anrufbeantworters gesprochenen) Äußerungen "ihr zwa werds net oid" und "stirb langsam, Baby" gefährlich bedroht; er wurde deshalb mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21.2.1996 wegen § 107 Abs 1 StGB (Vergehen der gefährlichen Drohung) zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe unter Setzung einer dreijährigen Pro... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren "die beklagten Parteien sind schuldig, dafür Sorge zu tragen, daß der Kläger nicht durch Lärmstörungen, welche durch den Betrieb einer Holzfräse auf der Liegenschaft der beklagten Parteien Grundstück Nr 772/2 Grundbuch T***** hervorgerufen werden, in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird". Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Parteien teilweise Folge und erkannte diese schuldig, "dafür Sorge zu tragen, daß der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein zu Wettbewerbszwecken begangener Rechtsbruch verstößt deshalb gegen § 1 UWG, weil er dem Verletzer einen ungerechtfertigten Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft und so die wettbewerbliche Ausgangslage zugunsten des Verletzers in unlauterer Weise verändert; das den Sittenwidrigkeitsvorwurf begründende Unlauterkeitskriterium liegt also im Erlangen eines ungerechtfertigten Vorsprunges durch Rechtsbr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 29.8.1990 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das seit 1995 den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 1995 beantragte sie bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten, die Angemessenheit des Mietzinses zu prüfen. Dieses Verfahren endete am 15.4.1996 durch folgenden Vergleich: "Der Antragsgegner verpflichtet sich, in dem derzeit als Abstellraum genutzten Raum ein Bad einzubauen, wobei dieser Raum um 20 cm du... mehr lesen...
Begründung: Tibor Foco und der Kläger wurden mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 31.3.1987 des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB an der Prostituierten Elfriede Hochgatter schuldig erkannt. Tibor Foco wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; der Kläger zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Mit Beschluß vom 15.6.1992 bewilligte das Oberlandesgericht Linz die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Kläger und hob das gegen diesen ergangene Urteil auf.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die stets an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung der Schlüssigkeit einer Klage stellt grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (7 Ob 523/95; 1 Ob 2063/96f u.a.). Daß den Vorinstanzen bei Verneinung der Schlüssigkeit des Klagebegehrens ein erheblicher Rechtsirrtum unterlaufen wäre, ist nicht ersichtlich: Für die Substantiierung eines Schadensersatzans... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §266 BZPO §272 CEKHG §1 IIIA: EKHG §9 ELFG §148 Abs1
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Spezialregeln über die Beweislast im materiellen Recht muss jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Normen behaupten und beweisen. In den Fällen der Haftung ohne eigenes Verschulden des Ersatzpflichtigen muss der Geschädigte neben Schaden und Verursachung die weiteren Voraussetzungen beweisen, an die das Gesetz die Haftung k... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB7EKHG §3EKHG §9 E
Rechtssatz: Sowohl § 9 EKHG als auch § 3 EKHG bestimmen Ausnahmen vom Grundsatz der Gefährdungshaftung, weshalb beide Bestimmungen in Ansehung der Frage der Beweislast für das Vorliegen des dort enthaltenen jeweiligen Ausnahmetatbestandes von der Gefährdungshaftung gleichzubehandeln sind. Auch für das Vorliegen der in § 3 EKHG genannten Ausschlusstatbestände trifft die Beweislast Betriebsunternehmer oder Halt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Erstbeklagte, die in der Nacht vom 22. auf den 23.9.1994 mehrere Gastlokale besucht hatten und erheblich alkoholisiert waren, fuhren am 23.9.1994 gegen 3,00 Uhr früh mit einem vom Erstbeklagten gehaltenen PKW, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, im Gemeindegebiet von Fieberbrunn auf dem Burgalmweg talwärts. Der PKW kam von der Straße ab und stürzte ca 80 m tief ab. Dabei wurde der Kläger, der nicht angegurtet war, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers ist die Revision nicht schon nach § 46 Abs 3 ASGG jedenfalls zulässig. Wohl übersteigt der Wert des Streitgegenstandes insgesamt S 50.000, doch ist weder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Art der Beendigung noch der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses strittig (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG): Unstrittig ist vielmehr, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Kündigung se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung", die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Tiroler Krone, Neue Kronenzeitung", deren Verlegerin die Zweitbeklagte ist. In den Monaten Mai bis Juni 1997 wurde in der "Tiroler Krone" mehrfach, teils mit beigelegtem Werbefolder, teils im Anzeigenteil, für ein Kombinationsangebot geworben, bei dem jeder Erwerber eines Krone-Abonnements für mindestens ein Jahr bei Aufzahlung von S 99.- ein GSM-Mobiltelefon Marke ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Verfahrensfragen betreffend die Stoffsammlung im Einzelfall kommt keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu (RIS-Justiz RS0042700). Verfahrensfragen betreffend die Stoffsammlung im Einzelfall kommt keine erhebliche Bedeutung im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zu (RIS-Justiz RS0042700). Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin, die Landesinnung der c***** Gewerbe ***** ist eine gemäß § 4 Abs 1 ArbVG kollektivvertragsfähige Körperschaft auch hinsichtlich jener Innungsmitglieder, die der Berufsgruppe der "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" angehören. Für die in deren Betrieben beschäftigten ArbeiterInnen besteht auf Landesebene ein gesonderter Kollektivvertrag, der mit der im Antrag bezeichneten Fachgewerkschaft des Ös... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger in seiner Revision die Abweisung seines Antrages, das Alleinverschulden der Beklagten (iS der §§ 49, 60 EheG) auszusprechen, bekämpft, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil er die Abweisung dieses Antrages durch das Erstgericht (inhaltlich gleichzeitig die Abweisung des Begehrens um Scheidung aus dem Verschulden der Beklagten) in seiner Berufung, mit der er nur den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seiner am 7.12.1993 zur Post gegebenen und am 9.12.1993 bei Gericht eingelangten Klage begehrte der Kläger zunächst die Feststellung, daß das zwischen ihm und der Beklagten mit Dienstvertrag vom 9.11.1989 eingegangene Dienstverhältnis aufrecht bestehe; hilfsweise, daß die von der Beklagten am 24.11.1993 ausgesprochene Entlassung für unwirksam erklärt werde. Mit der Klage verband der Kläger den Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen S... mehr lesen...
Begründung: Die land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften der Parteien sind benachbart und verlaufen in der Natur von Norden nach Süden. Die Kläger behaupten die Ersitzung einer (mehrere tausend Quadratmeter großen) Teilfläche des südlich angrenzenden Grundstücks Nr 1680 der EZ 8 GB Pierbach und führten zum Ausmaß der Ersitzung in der am 8.3.1996 beim Erstgericht eingelangten, auf die Einwilligung zur Abschreibung der Teilfläche und Zuschreibung dieser Teilfläche zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat Emma Z*****, der Mutter des Beklagten, mehrere Darlehen gewährt, für die deren Tochter Andrea Z***** als Bürgin die Haftung übernahm. Andrea Z***** war neben ihrem Vater Anton Z***** Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ *****, welches ihr einziges nennenswertes Vermögen bildete. Mit Kaufvertrag vom 18. 7. 1991 erwarb der Beklagte diese Liegenschaft von seinem Vater und seiner Schwester um den Kaufpreis von S 920.000.-, den er durch Übernahme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h), soweit nicht - anders als hier - eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssiche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch in Lohnverrechnungsfragen keine Tatsacheninstanz. Abgesehen davon ist der Arbeitnehmer berechtigt, ein Bruttoentgelt einzuklagen (SZ 54/169; Arb 7580, 7519). Der Beklagte kann aber auch zur Zahlung eines bestimmten Bruttobetrages abzüglich eines bestimmten Nettobetrages (oder umgekehrt) verurteilt werden (SZ 54/169, 4 Ob 151/77). Der Einwand der beklagten Partei mit dem - unstrittig - au... mehr lesen...