Norm: ZPO §226 IIa3ZPO §233ZPO §425ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Auch Beschlüsse können ihrem Inhalte nach auf Leistung, Feststellung oder Rechtsgestaltung gerichtet sein. Rechtsgestaltend ist ein Beschluß dann, wenn durch den Richterspruch selbst unmittelbar eine Änderung der Rechtslage durch
Begründung: , Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen herbeigeführt wird. Weist nach Erhebung von Einwendungen gegen Wechselzahlungsaufträge das Gerich... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIZPO §226 IZPO §235 D
Rechtssatz: Die Umdeutung von fehlerhaften Prozesserklärungen (auch von Sachanträgen) ist zulässig; dabei ist die Parteiabsicht nach dem in der fehlerhaften Prozesserklärung enthaltenen Gesamtvorbringen unter Berücksichtigung der Prozesslage objektiv zu ermitteln (hier: Umdeutung einer unzulässigen Teileinwilligung zur Klagsänderung). Entscheidungstexte 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 I
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Parteiprozesshandlungen nach deren objektivem Erklärungsgehalt ist jener Variante der Vorzug zu geben, die es erlaubt, eine prozessuale Willenserklärung als wirksame Prozesshandlung anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 2054/96g Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2054/96g 10 Ob 101/07m E... mehr lesen...