Norm: ABGB §1330 Abs2 BIZPO §182ZPO §226 IIA2ZPO §235 D
Rechtssatz: Begehrte der Kläger den öffentlichen Widerruf in einer Tageszeitung der Stadt Salzburg, stellt das konkretisierende Vorbringen, in welcher namentlich genannten Tageszeitung der Widerruf zu erfolgen hat, keine Klageänderung dar. Das Erstgericht muß im Rahmen der ihm auferlegten Anleitungspflicht auf eine entsprechende Präzisierung des Urteilsbegehrens dringen. Ohne entsprechende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hatte in der Umgebung der Salzburger Jahnturnhalle Plakate angebracht und gleichlautende Flugblätter verteilt, wobei diese Publikationen den gegen den Kläger gerichteten Aufruf "Weg mit den NS-Abzeichen" enthielten und den Kläger im Zusammenhang mit der Abbildung eines Hakenkreuzes anführten. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, auf öffentlich angebrachten Plakaten die Forderung an den Kläger "Weg mit NS-Abzeichen" und die b... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin setzte einen Universalerben ein, dem die Verlassenschaft bereits rechtskräftig eingeantwortet wurde (ON 32). Zur Verlassenschaft gehören zahlreiche Liegenschaften. Über drei Liegenschaften hatte die Erblasserin mit notariellen Schenkungsverträgen auf den Todesfall verfügt. Diese Liegenschaften scheinen im errichteten Inventar sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite auf. Die Einantwortungsurkunde enthält keine Verbücherungsklausel. Der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dienstverhältnisse zwischen Musikschullehrern und Gemeinden des Landes Tirol unterliegen weder dem Landesvertragslehrergesetz BGBl Nr 172/1966 noch dem Tiroler Vertragsbedienstetengesetz. Die Revisionswerberin weist auch zutreffend darauf hin, daß vor der Übernahme durch die Stadt Hall ihr privatrechtliches Dienstverhältnis zum Verein "Musikschule H*****" den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes unterlag. Aufgrund eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die ursprünglich zweitbeklagte Partei G*****, deren Parteienbezeichnung im Verfahren erster Instanz zufolge Verschmelzung mit der nunmehr aus dem
Kopf: dieser Entscheidung hervorgehenden zweitbeklagten Partei auf deren Firmenbezeichnung berichtigt worden war (§ 235 Abs 5 ZPO), ist Alleingesellschafterin der Erstbeklagten und war unter ihrer früheren Firma Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse *****, welche zwischenzeitlich an die B***... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit Exszinderungsklage gemäß § 37 EO den Ausspruch, die von den Beklagten als betreibende Gläubiger gegen seine Mutter geführten Fahrnisexekutionen seien unzulässig. Hiebei handelt es sich um folgende Exekutionen: Der Kläger begehrt mit Exszinderungsklage gemäß Paragraph 37, EO den Ausspruch, die von den Beklagten als betreibende Gläubiger gegen seine Mutter geführten Fahrnisexekutionen seien unzulässig. Hiebei handelt es sich um folgende Exekutio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 1. 1. 1983 mit der FIAT-Gebietshändlerin für die Bezirke Amstetten und Melk, der Franz H***** OHG (in der Folge: Gebietshändlerin) einen Lokal(sub)händlervertrag und am 12. 1. 1983 einen Werkstättenvertrag abgeschlossen; der Lokalhändlervertrag bedurfte der Genehmigung der S***** AG, der Werkstättenvertrag einer Genehmigung der S***** GmbH. Beide erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt. Die Beklagte ist österreichische Generalimporteuri... mehr lesen...
Begründung: Am 17. März 1995 brachten die beiden Beklagten sowie sechs weitere Gemeinderatsmitglieder einer oberösterreichischen Marktgemeinde folgenden Mißtrauensantrag gegen den Kläger als damaligen Bürgermeister dieser Gemeinde ein: Mißtrauensantrag Die unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde ... stellen an den Gemeinderat der Marktgemeinde ... den Antrag er möge dem Bürgermeister ... (Kläger) gemäß § 31 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 das Mißtraue... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kodizill vom 29. 1. 1990 verfügte die am 1. 11. 1994 verstorbene Erblasserin, daß eine bestimmte Liegenschaft zu gleichen Teilen Eigentum der beiden Kläger und zweier weiterer Personen werden sollte. Mit Testament vom 24. 6. 1991 setzte die Verstorbene 10 Personen, unter anderem die beiden Kläger, die drei Beklagten und die beiden neben den Klägern im Kodizill bedachten Personen zu gleichen Teilen als Erben ihres Vermögens ein. Die drei Beklagten bestritte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. 6. 1989 bis zum 26. 2. 1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger zunächst S 83.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (15. 2. 1993 bis 26. 2. 1993; S 10.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf einer... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Erstantragsgegnerin sind zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer berufene Körperschaften im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG; die Kollektivvertragsfähigkeit der Zweitantragsgegnerin ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Antragstellerin und beide Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Antragstellerin und die Erstantragsg... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 27. 6. 1981 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen zwei am 23. 5. 1986 geborene Kinder. Am 17. 2. 1996 verließ der Beklagte die Ehewohnung; er erklärte, an der Aufrechterhaltung der Ehe nicht mehr interessiert zu sein. Mit ihrem Klagehauptbegehren begehrte die Klägerin vom Beklagten zunächst Unterhalt in Höhe von S 17.200,- ab 1. 1. 1997. Sie berief sich auf eine mündliche Unterhaltsvereinbarung, nach der der Beklagte insgesamt S 35.0... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in der grundlegenden Entscheidung SZ 63/193 = MR 1990, 230 (zust. M. Walter) = ÖBl 1991, 188 = GRURInt 1991, 653 - Oberndorfer Gschichtn ausgesprochen, daß auch relativ kleine Teile von Rundfunksendungen dem Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers unterliegen, sofern diese Teile nicht völlig unwesentlich sind, und dies mit dem insoweit eindeutigen Gesetzestext des § 76a Abs 1 UrhG begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Bezau vom 20. 7. 1993, 1 C 244/93d, wurde die zwischen Josef Eduard K***** und der Klägerin am 28. 10. 1983 vor dem Standesamt Mittelberg geschlossene Ehe gemäß § 55a EheG geschieden. In dem anläßlich der Tagsatzung vom 20. 7. 1993 geschlossenen Vergleich verzichteten beide Antragsteller gegenseitig auf Unterhalt, und zwar auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter N... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Hausbank einer Druckerei, über deren Vermögen am 14. 8. 1996 der Konkurs eröffnet wurde. Der Beklagte wurde für diese Druckerei als Subunternehmer tätig und führte in deren Auftrag Repro-Arbeiten durch. Hinsichtlich der vom Beklagten an die Druckerei übersandten Filme vereinbarten die Vertragspartner Eigentumsvorbehalt. Nach Abschluß der Arbeiten legte die Druckerei ihrem Auftraggeber im Mai 1996 Rechnung, welche am 28. 6. 1996 bezahlt wurde. Über de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten als Koch mit einem Monatsnettolohn von S 19.000,--, zahlbar 14 x jährlich (dies entspricht einem Bruttolohn von S 29.105,70) vom 6. 5. 1996 bis 20. 11. 1997 beschäftigt. Vereinbart war eine Arbeitswoche von 5 Tagen. Am 6. 11. 1997 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 20. 11. 1997. Am 6. und 7. 11. 1997 hat der Kläger noch gearbeitet. Sodann hatte er am Samstag, Sonntag und Montag frei. Am Montag wurde er vom Beklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein iS § 1118 ABGB qualifizierter Zinsrückstand liegt vor, wenn der Bestandnehmer trotz gehöriger Mahnung, den fälligen Zins zu zahlen, bis zu dem darauf folgenden Zinsfälligkeitstermin den rückständigen (und eingemahnten) Zins nicht vollständig entrichtet hat (Würth in Rummel, ABGB**2 Rz 15 zu § 1118). Als gehörige Mahnung ist jedes Verhalten des Vermieters anzusehen, aus dem sich ergibt, daß der Gläubiger die Leistung... mehr lesen...
Norm: ZPO §226ZPO §391 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit eines auf einen anderen Rechtsgrund gestützten Eventualbegehrens (in der selben Höhe wie die primäre Klagsforderung) für den Fall, dass die primäre Klagsforderung infolge einer gerechtfertigten Aufrechnungseinrede des Beklagten abzuweisen ist ("bedingte Klagserweiterung"). Entscheidungstexte 36 R 61/99k Entscheidungstext LG St. Po... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Ehefrau des Thomas S***** aufgrund dessen mit der beklagten Partei geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages mitversichert. Dem Versicherungsverhältnis liegen die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) 1994 zugrunde. Vertragsgemäß ist auch Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu gewähren. Als Versicherungssumme wurde der Betrag von S 340.000,-- vereinbart. Nach Art 6 Punkt 1. der ARB 1994 übernimmt der Versicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die stets an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung der Schlüssigkeit einer Klage stellt grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO dar (vgl dazu die vom Revisionswerber selbst zitierten Entscheidungen 8 Ob 341/97y, 1 Ob 2063/96f, 7 Ob 523/95; ferner RIS-Justiz RS0037780). Eine krasse Fehlbeurteilung des (hier die Schlüssigkeit der Klage bejahenden) Berufungsgerich... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Februar 1996 hat der Landeshauptmann von Oberösterreich der klagenden Partei die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung zur Verwirklichung des Projekts "Sanierung der Altlast K*****" auf dem Grundstück Nr ***** der KG A***** nach Maßgabe der bei der mündlichen Verhandlung vorgelegten, mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektunterlagen, erstellt von der I***** Abfallbehandlungs GesmbH, ***** unter den in den Nebenbestimmungen enthaltenen B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist österreichweit auf dem Gebiet des Einzelhandels mit Sehbehelfen tätig. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, ist ein Handelsunternehmen, das unter anderem auch Brillen für Letztverbraucher anbietet. Auf der Titelseite des Farbteiles der Sonntagsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. 9. 1998 warben die Beklagten unter der Überschrift "Klare Sicht für alle Kinder" sowie "Eine Brillenaktion von Krone und H*****" und einem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beauftragte den Kläger im Jahr 1993, bei zwei Bauvorhaben in Wien Leistungsverzeichnisse zu erstellen und die örtliche Bauaufsicht zu übernehmen. Es wurde ein Pauschalhonorar von 600.000 S (inklusive Umsatzsteuer) vereinbart, wovon die Beklagte 500.000 S bezahlte. Mit der am 8. 11. 1994 beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten Klage begehrt der Kläger den noch nicht bezahlten Rest seines Pauschalhonorars. Die Rechtssache wurde auf gemeinsam... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus. Diese ist jedoch nach einem schon stattgefundenen Eingriff in die Ehre des Klägers zu vermuten (Korn/Neumayer, Persönlichkeitsschutz 73). Die Rechtsverletzung ist Indiz für künftige Rechtsverletzungen (so schon SZ 50/111 ua; Reischauer in Rummel, ABGB2 Rz 23 zu § 1294). Zur Schlüssigkeit des Unterlassungsausspruchs mußte die Klägerin nur die schon stattgefunden... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3
Rechtssatz: Das über Rechtsgestaltungsklagen ergehende Urteil hat konstitutive Wirkung, weil es eine neue Rechtslage schafft. Ein Rechtsgestaltungsbegehren ist nur dann notwendig und zulässig, wenn der Gegner zu keiner Leistung verpflichtet werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 260/98m Entscheidungstext OGH 19.01.1999 1 Ob 260/98m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, wobei auf die Klägerin (die bei Beginn des gegenständlichen Verfahrens unstrittig Mehrheitseigentümerin war) nach dem Grundbuchsstand bei Schluß der Verhandlung in erster Instanz 841/1794 Anteile entfallen, auf die Zweitbeklagte 70/1794 Anteile, auf die Drittbeklagte 51/1794 Anteile, auf die Viertbeklagte 66/1794 Anteile und auf die Fünftbeklagte 83/1794 Anteile. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2. 1. 1991 bis 4. 4. 1997 als Diplomkrankenschwester im Orthopädischen Spital ***** der beklagten Partei beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Der monatliche Bruttolohn der Klägerin betrug zuletzt S 27.382. Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 328.351,57 brutto sA, bestehend aus entlassungsabhängigen Ansprüchen (Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung) sowie offenen Gehältern, insbesondere ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages abzüglich eines Nettobetrages erfolgt deshalb in dieser Form, weil der dem Bruttobetrag bei Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragspflicht entsprechende Nettobetrag unbekannt ist. Daraus ergibt sich aber von selbst, daß der bereits vom Beklagten auf die eingeklagten Bruttobeträge bezahlte Nettobetrag wie eine fällige Gegenforderung aufgerechnet wird. ... mehr lesen...