Norm: ABGB §358 IIIZPO §17
Rechtssatz: Der Treugeber hat im Prozeß des Treuhänders über das Treugut die Stellung eines einfachen Nebenintervenienten. Entscheidungstexte 8 Ob 522/91 Entscheidungstext OGH 05.11.1993 8 Ob 522/91 RdW 1991,205 = GesRZ 1991,164 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010428 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Zurückweisung des Antrages auf Beitritt als Nebenintervenient ist nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 655/92 Entscheidungstext OGH 20.01.1993 7 Ob 655/92 Veröff: EvBl 1993/187 S 772 1 Ob 295/97g Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §159ZPO §17 AZPO §20 I
Rechtssatz: Die Mutter des beklagten Kindes, die auf dessen Seite dem Ehelichkeitsbestreitungsverfahren beitritt ist als streitgenössische Nebenintervenientin anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 543/91 Entscheidungstext OGH 15.05.1991 1 Ob 543/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Begründung: Mit zwei am 18.9.1990 beim Prozeßgericht eingelangten Schriftsätzen erklärte die Mutter des beklagten Kindes im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren 1 C 33/90 des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seiten der Beklagten, die Ablehnung des Verhandlungsrichters (der auch Gerichtsvorsteher des Prozeßgerichtes ist) wegen Befangenheit (ON 7) und beantragte weiters die Bewilligung der Verfahrenshilfe sowie die Bestellung eines Prozeßk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des Hauptmietvertrages vom 14.12.1962 war die Anstalt für Immobilien- und Vermögensverwaltung ***** berechtigt, die im Haus W*****, befindlichen Bestandobjekte Nr. 35, 36 und 48 bis 52 zu einer "Ladenstraße" auszubauen und die einzelnen Geschäftslokale unterzuvermieten. Mit Vertrag vom 13.11.1963 überließ sie hievon dem Beklagten das Geschäftslokal Nr. 8 im Ausmaß von 36 m2 vom 1.10.1963 an auf unbestimtme Zeit in Untermiete. Mit Vertrag vom 14.5.1965... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §20 I
Rechtssatz: Ein Treuhandvertrag bewirkt keine neue streitgenössische Nebenintervention. Entscheidungstexte 8 Ob 522/91 Entscheidungstext OGH 14.02.1991 8 Ob 522/91 Veröff: RdW 1991,205 = GesRZ 1991,164 5 Ob 31/16v Entscheidungstext OGH 01.03.2017 5 Ob 31/16v Eu... mehr lesen...
Norm: ZPO §17ZPO §18ZPO §18 Abs1ZPO §18 Abs2
Rechtssatz: Mangels Zustellung des Beitrittsschriftsatzes an die Prozessparteien ist der Beitritt als NI noch nicht wirksam. Von der NI vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Prozesshandlungen sind unwirksam und unbeachtlich. Entscheidungstexte 8 Ob 589/89 Entscheidungstext OGH 13.12.1990 8 Ob 589/89 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den vorinstanzlichen Urteilen liegt zunächst folgender unbestrittener Sachverhalt zugrunde: Die beiden Beklagten erwarben mit Kaufvertrag vom 22.2.1980 je zur Hälfte das Eigentum an der Liegenschaft EZ 1342 der KG Rudolfsheim mit dem Mietwohnhaus Wien 15., Johnstraße 35. Am 2.1.1984 wurde die Ehe der Beklagten geschieden und der Erstbeklagte übertrug im Wege eines Scheidungsvergleiches der Zweitbeklagten seinen Hälfteanteil an der vorgenannten Liegenschaft. Di... mehr lesen...
Norm: ZPO §17
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse hat der Nebenintervenient dann, wenn die Entscheidung unmittelbar oder mittelbar auf seine privatrechtlichen oder öffentlich - rechtlichen Verhältnisse rechtlich günstig oder ungünstig einwirkt. Das rechtliche Interesse muss allerdings ein in der Rechtsordnung gegründetes und von ihr gebilligtes Interesse sein, das über das bloß wirtschaftliche Interesse hinausgeht. Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A
Rechtssatz: Einhelligkeit besteht darüber, daß im weiteren Verlauf des Verfahrens mangels eines Zurückweisungsantrages nur mehr das Fehlen von Prozeßvoraussetzungen (in bezug auf den Nebenintervenienten), nicht aber das Fehlen des rechtlichen Interesses von Amts wegen wahrgenommen werden kann. Entscheidungstexte 9 ObA 901/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 ObA 90... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A
Rechtssatz: Das Gericht hat nach Abgabe der Beitrittserklärung die Einhaltung der Formvorschriften, das Vorliegen der allgemeinen Prozeßvoraussetzungen beim Nebenintervenienten und das rechtliche Interesse (und zwar letzteres insofern) zu prüfen, ob entsprechende, dieses Interesse schlüssig begründende Tatsachen vorgetragen wurden. Entscheidungstexte 9 Ob 901/90 Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse haben insbesondere alle jene Personen, auf die sich die Entscheidung notwendigerweise erstrecken muß (§ 20 ZPO), sei es durch die positive Gestaltungswirkung, durch eine ausdrückliche gesetzliche Rechtskrafterstreckung oder eine im Gesetz für die Lösung von Vorfragen angeordnete Bindungswirkung. Entscheidungstexte 9 Ob 901/90 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §21
Rechtssatz: An die Streitverkündung und an den darauf erfolgten Beitritt als Nebenintervenient sind weder besondere rechtliche Nahebeziehungen noch ein vertragsähnliches Verhältnis mit wechselseitigen Treuepflichten, Sorgfaltspflichten, Aufklärungspflichten und Fürsorgepflichten geknüpft. Die Hauptpartei bleibt vielmehr Herrin des Verfahrens, ihr allein obliegt die Disposition über den Streitgegenstand und sie kann alle i... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt, gestützt auf den zweiten Fall des § 1118 ABGB, die Räumung der vom Beklagten von ihr gemieteten Geschäftsräumlichkeiten im Hause Völkermarkt, Hauptplatz 15, und die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes von S 29.655,48 s.A. Die D*** Gesellschaft m.b.H. erklärte mit Schriftsatz vom 11. Mai 1987 ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seite des Beklagten. Sie behauptet, das in den Geschäftsräumlichkeiten betriebene Unternehmen erworben zu ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §159ZPO §17 A
Rechtssatz: Berufungsrecht der als Nebenintervenientin beigetretenen Kindesmutter in Ehelichkeitsbestreitungsverfahren, weil das Urteil nach der Beschaffenheit des strittigen Rechtsverhältnisses auch ihr gegenüber gewirkt hätte, ohne daß die Rechtskrafterstreckung durch positive Gesetzesanordnung verfügt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 529/88 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Ausgabe 1/86 der Zeitschrift "Gesundheit" - einem Gesundheitsmagazin, dessen Medieninhaberin die Beklagte ist - erschien unter dem Titel "Lachen ist gesund" ein Artikel, der sich mit der modernen medizinischen Lachforschung befaßte. Dieser Artikel war mit insgesamt 19 Fotografien illustriert, die lachende oder lächelnde Gesichter zeigten; eine davon war eine Porträtfotografie des Klägers. Der Name des Klägers wurde nicht genannt. Der Kläger war im Febru... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CZPO §384
Rechtssatz: Der durch die Prozeßentscheidung allenfalls eintretende bloße Gläubigerwechsel ohne inhaltliche Änderung der abgetretenen (bzw eingelösten) Forderung begründet kein rechtliches Interesse, sondern könnte allenfalls ein wirtschaftliches Interesse der Schuldner begründen, das die Nebenintervention jedoch ebensowenig rechtfertigte wie eine Sicherung der Beweislage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zum Ersatz des von ihr zuletzt mit S 3,102.899,36 bezifferten Schadens und brachte hiezu vor, sie habe dem Beklagten am 14.4.1976 die Planung einer von ihr zu errichtenden Kanalisationsanlage sowie die Bauleitung übertragen. Auf Grund dieses Vertrages habe der Beklagte laufend Teilrechnungen der A*** K*** Bau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und H*** Baugesellschaft mbH, die mit der Bauführung betraut worden ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit einem außerhalb der mündlichen Streitverhandlung ergangenen Beschluß die D*** A*** V***-AG als Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei zu. Dieser Beschluß und das Urteil erster Instanz vom 19.Dezember 1986, ON 38, wurde den Parteienvertretern mit einer Sendung am 9. Jänner 1987 zugestellt. Die beklagte Partei erhob mit einem am 5. Februar 1987 zur Post gegebenen Schriftsatz Berufung und Rekurs. Das Berufungsgericht wies als Rekursge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte mit Aufkündigung vom 11. November 1980 der Beklagten das von ihr gemietete Geschäftslokal Nr. 3 im Hause Wien 9, Nußdorferstraße 75, samt den zu diesem Geschäftslokal gehörigen Nebenräumlichkeiten und derzeit im Rahmen des Geschäftsbetriebes "Auge Gottes" sowie "Club Emanuela" benützten Räumlichkeiten im Parterre und Kellergeschoß dieses Hauses sowie den im selben Haus gelegenen Gastgarten samt anschließenden Räumlichkeiten zum 31. Mai 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger errichtete Ende 1977/Anfang 1978 im Auftrag des Beklagten unter Mitwirkung seiner Nebenintervenienten ein Werkstättengebäude mit einer Dachhaut aus sogenanntem Thyssenblech. Er begehrt die Zahlung des restlichen Werklohnes. Der Beklagte bestreitet die Fälligkeit wegen Mängeln, die nicht verbessert wurden. Im Aufhebungsbeschluß vom 17. November 1983, 7 Ob 657/83, billigte der Oberste Gerichtshof die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß dem Werkbes... mehr lesen...
Norm: ABGB §159ZPO §17 AZPO §20 I
Rechtssatz: Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß ist der von der Mutter als natürlicher Vater angegebene Mann nicht streitgenössischer Nebenintervenient. Entscheidungstexte 7 Ob 638/84 Entscheidungstext OGH 30.07.1985 7 Ob 638/84 Veröff: SZ 58/130 = EvBl 1985/155 S 720 7 Ob 141/05v Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wegen Bestreitung der ehelichen Vaterschaft ist auf Seite der beiden beklagten Kinder der Vater jenes schon vor der Klagseinbringung verstorbenen Mannes als Nebenintervenient beigetreten, der von der Mutter als natürlicher Vater der Kinder angegeben worden war. Nachdem das der Klage stattgebende Urteil des Erstgerichts dem Kurator der Kinder zugestellt und von diesem nicht angefochten worden war, wurde der verstorbene Sohn des Nebeninterveni... mehr lesen...
Norm: ZPO §17ZPO §18 Abs2ZPO §41ZPO §41
Rechtssatz: Im Zwischenstreit über seine Zulassung ist der unterliegende Nebenintervenient kostenersatzpflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 725/80 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 7 Ob 725/80 Veröff: SZ 53/168 = EvBl 1981/112 S 350 6 Ob 302/00f Entscheidungstext OGH 17.01.2001 6 Ob 302/00f ... mehr lesen...
Im vorliegenden Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen seinen Haftpflichtversicherer auf Deckung bereits rechtskräftig zuerkannter Ansprüche des Geschädigten hat dieser, der nunmehrige Rekurswerber, seinen Beitritt als Nebenintervenient auf Seite der klagenden Partei erklärt. Während der Erstrichter die Nebenintervention gegen den Einspruch der beklagten Partei zuließ, wies die zweite Instanz sie infolge Rekurses des Gegners mit der Begründung: zurück, daß kein rechtliches, sonder... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 BZPO §233ZPO §234
Rechtssatz: Der Erwerber der Forderung kann seinen Eintritt in den Rechtsstreit nicht erzwingen; es kommt ihm im Falle des Beitrittes nur die Stellung eines einfachen Nebenintervenienten zu. Entscheidungstexte 3 Ob 9/81 Entscheidungstext OGH 22.04.1981 3 Ob 9/81 Veröff: SZ 54/59 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §164c Abs1 Z3ZPO §17 A
Rechtssatz: Klagt der Staatsanwalt nach § 164 c Abs 1 Z 3 ABGB, so können sich Kind, Mutter und Mann, dessen Anerkenntnis bei Erfolg des Staatsanwaltes unwirksam würde, als Nebenintervenienten beteiligen. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 164 c Abs 1 Z 3 ABGB (rechtliches Gehör). Entscheidungstexte 3 Ob 515/80 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Der Beklagte ist Wohnungseigentumswerber hinsichtlich der Wohnung Nr. 7 in der von der Klägerin als Wohnungseigentumsorganisator errichteten Wohnhausanlage Wien 7, Z-Gasse 41. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Zahlung der vom Beklagten aufzubringenden restlichen Eigenmittel von 12 608 S und die Erstattung der von ihr für den Beklagten vorläufig geleisteten Entgeltzahlungen (Darlehensrückzahlung, Zinsen, Betriebskosten, Instandhaltungsreserve) von 20 815 S, insgesamt daher 33 ... mehr lesen...