Norm: ZPO §17 AZPO §17 C
Rechtssatz: Das Interesse an einer bestimmten Beweislage und an der Lösung von Rechtsfragen in einem Musterprozess berührt nur wirtschaftliche Interessen und rechtfertigt daher nicht eine Nebenintervention. Entscheidungstexte 7 Ob 725/80 Entscheidungstext OGH 11.12.1980 7 Ob 725/80 Veröff: SZ 53/168 = EvBl 1981/112 S 350 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BZPO §17 AZPO §19 IAZPO §21
Rechtssatz: Einwand des Nebenintervenienten, dem der Streit verkündet wurde und der nunmehr von der seinerzeitigen Hauptpartei im Regreßprozeß belangt wird, diese haben den Vorprozeß mangelhaft geführt und der Nebenintervenient sei durch die Prozeßlage im Zeitpunkt der Hauptpartei daran verhindert worden, wirksame Verteidigungsmittel vorzubringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17ZPO §18
Rechtssatz: Nicht die widersprechende Gegenpartei, sondern der Nebenintervenient hatte infolge des Zurückweisungsantrages sein rechtliches Interesse zu konkretisieren und zu bescheinigen, und die Zulässigkeit der Nebenintervention darf nicht aus anderen als den von der Nebenintervenientin vorgebrachten Tatsachen abgeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 685/78 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §17 CZPO §18
Rechtssatz: Die ausdrückliche Erklärung, nicht zu widersprechen, ist bindend und darf nicht nach jahrelanger Dauer des Prozesses in das Gegenteil verkehrt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 30.08.1978 1 Ob 685/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:R... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §17 CZPO §18
Rechtssatz: Eine Veränderung der Prozeßsituation könnte eine spätere Bestreitung der Zulässigkeit der Nebenintervention rechtfertigen, wenn nun das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten erloschen wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 30.08.1978 1 Ob 685/78 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §503 Z2 C16
Rechtssatz: Wird ein Verfahrensmangel erster Instanz nur vom Nebenintervenienten gerügt, die Mängelrüge aber vom Berufungsgericht verworfen, ist ein allfälliger Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften durch das Erstgericht nicht mehr überprüfbar. Entscheidungstexte 7 Ob 686/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 686/77 ... mehr lesen...
Am 22. Feber 1975 ereignete sich im ersten Wiener Gemeindebezirk auf der Kreuzung Friedrichstraße-Getreidemarkt ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker eines LKW BMW Touring, und die Erstbeklagte als Halter und Lenker eines PKW Vauxhall Victor, beteiligt waren. Die B Versicherungs-Gesellschaft ist der Haftpflichtversicherer des Klägers, die Zweitbeklagte der Haftpflichtversicherer der Erstbeklagten. Die beiden Kraftfahrzeuge stießen im Kreuzungsbereich zusammen und... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §17 C
Rechtssatz: Daß dem Haftpflichtversicherer ein rechtliches Interesse im Sinne des § 17 ZPO am Obsiegen seines - beklagten ! - Versicherten im Haftpflichtprozeß zukommt, wurde auch schon vor Geltung der im § 63 KFG 1967 neu erlassenen Vorschriften nicht bestritten (vgl SZ 30/26; ZVR 1964/23). Der Haftpflichtversicherer des klagenden Geschädigten kann aber nicht von der im § 63 Abs 3 KFG normierten Bindungswirkung... mehr lesen...
Das Rekursgericht wies in Abänderung eines Beschlusses des Erstgerichtes die Nebenintervention des Revisionsrekurswerbers auf Seite der klagenden Partei zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen diesen Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurs des Nebenintervenienten nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist ungeachtet der zwischenweiligen Teilrückziehung der seitens der Beklagten eingebrachten Berufung zulässig, weil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438ZPO §17ZPO §18ZPO §19
Rechtssatz: Die bloß von dem rechtlichen Interesse an der Entscheidung über eine im Prozess eingewendete Gegenforderung abgeleitete Nebenintervention ist sowohl auf Seite des Beklagten wie auch des Klägers unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 533/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 533/76 Veröff: SZ 49/42 = EvBl 1986/225 S 468 = JBl 1977,2... mehr lesen...
Am 28. Feber 1964 brach in einem der Beklagten gehörenden Kühlhaus ein Brand aus, durch den dort von der X Ges. m. b. H. eingelagertes Kühlgut vernichtet wurde. Dieses Kühlgut war bei der Klägerin unter anderem auch gegen Feuer versichert. Mit der Behauptung, sie habe auf Grund dieses Schadensereignisses Leistungen im tatsächlichen Ausmaß von 15.259.771 S an die X Ges. m. b. H. erbracht, begehrt die Klägerin von der Beklagten Zahlung dieses Betrages als Legalzessionar im Sinne des §... mehr lesen...
Norm: RATG §15ZPO §17 AZPO §50
Rechtssatz: Für die Revisionsbeantwortung einer Partei, auf deren Seite ein durch einen anderen Rechtsanwalt vertretener Nebenintervenient beigetreten ist, gebührt kein Streitgenossenzuschlag. Entscheidungstexte 4 Ob 331/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 331/73 2 Ob 108/74 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §20 IZPO §477 D4
Rechtssatz: Unterbliebene Verständigung eines Nebenintervenienten, dem auch nicht die Stellung eines Streitgenossen im Sinne des § 20 ZPO zukommt, von der mündlichen Berufungsverhandlung keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 167/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 167/73 Veröff: EvBl 1974/109 S 239 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §19 AZPO §20 IZPO §41 C2ZPO §50
Rechtssatz: Es mangelt an einer gesetzlichen Bestimmung, den unterlegenen Nebenintervenienten, der allein eine Revision erhoben hatte, mag er als streitgenössischer (§ 20 ZPO) angesehen werden oder nicht, zum Kostenersatz zu verpflichten (Ablehnung SZ 5/194). Die Kosten einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Revisionsbeantwortung hat die Partei, der d... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18 Abs2
Rechtssatz: Das Fehlen der bestimmten Angabe des rechtlichen Interventionsinteresse bildet nur dann, wenn ein diesbezüglich eingeleitetes Verbesserungsverfahrens erfolglos blieb, einen Formmangel, der zur Zurückweisung der Nebenintervention a limine, also ohne Durchführung des in § 18 Abs 2 ZPO vorgesehenen Verfahrens führt. Die Frage des rechtlichen Interesses ist im Falle des § 17 Abs 1 ZPO grundsätzlich nicht ande... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CZPO §18
Rechtssatz: Ohne Zurückweisungsantrag einer Partei hat das Gericht keine, die Zulässigkeit der Nebenintervention bejahende Entscheidung zu treffen. Entscheidungstexte 1 Ob 35/73 Entscheidungstext OGH 21.03.1973 1 Ob 35/73 Veröff: EvBl 1973/235 S 491 6 Ob 162/73 Entscheidungstext OGH 06.12.1973 6 Ob 162/73 Beis... mehr lesen...
Die am 15. 10. 1959 von Juliane H unehelich geborene Klägerin begehrt die Feststellung, daß der am 3. 4. 1970 verstorbene Johann K ihr Vater gewesen sei; außerdem begehrt sie von der beklagten Partei, der Verlassenschaft nach Johann K, die Bezahlung monatlicher Unterhaltsbeträge. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, das Berufungsgericht wies es nach Durchführung einer teilweisen Beweiswiederholung ab. Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde den Parteienvertretern am 20. 9. 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 B
Rechtssatz: Der Pächter, welcher sich gegenüber dem Verpächter (Miteigentümer) vertraglich zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtete, hat ein rechtliches Interesse am Obsiegen des Verpächters in dem mit den übrigen Liegenschaftsmiteigentümern geführten Prozeß wegen anteiliger Grundsteuer, da der Umfang seiner Rechtspflicht von jenem der Zahlungspflicht des Verpächters abhängt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Beklagte wendete gegen die Klagsforderung von 6387.50 S samt Anhang Verjährung und aufrechnungsweise aus einem Darlehen eine Gegenforderung von 15.000 S ein. Er verkundete in Ansehung der Gegenforderung der A. Hotelbetriebs-AG. den Streit. Nach Schluß der Verhandlung in erster Instanz, jedoch vor Ausfertigung des Urteils trat die A. Hotelbetriebs-AG. mit Schriftsatz vom 3. Juni 1969 der beklagten Partei als Nebenintervenientin bei. Mit Urteil vom 30. Mai 1969 entschied das Erstg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbZPO §17 AZPO §18ZPO §19 IA
Rechtssatz: Die Nebenintervention auf Seite des Beklagten, abgeleitet bloß von dem rechtlichen Interesse an dem Bestehen einer im Prozess eingewendeten Gegenforderung, ist unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 249/69 Entscheidungstext OGH 16.12.1969 8 Ob 249/69 Veröff: SZ 42/191 = EvBl 1970/232 S 404 = RZ 1970,101 ... mehr lesen...
Norm: EO §310ZPO §17 ffZPO §18 Abs1
Rechtssatz: Das Interventionsinteresse wird gem § 310 EO von Gesetzes wegen angenommen. Entscheidungstexte 4 Ob 41/68 Entscheidungstext OGH 08.10.1968 4 Ob 41/68 RZ 1969,32 2 Ob 595/84 Entscheidungstext OGH 30.10.1984 2 Ob 595/84 European ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Drittschuldnerklage wurde die beklagte Partei auf Grund der der Klägerin zu E 3872/55 des Bezirksgerichtes J. bewilligten Gehaltsexekution zur Zahlung von 33.195.60 S s. A. verurteilt. Der Verpflichtete im Exekutionsverfahren, Friedrich E., erklärte in der Eingabe vom 8. August 1967 (nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz), daß er als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei die Vollmacht seines Vertreters vorlege, und stellte gleichzeitig ... mehr lesen...
Gegenstand des Rechtsstreites ist die Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des Beklagten zur klagenden Minderjährigen. Der Beklagte hat bestritten, innerhalb des gesetzlichen Vermutungszeitraumes der außerehelichen Mutter geschlechtlich beigewohnt zu haben; er sei überdies auf Grund der Verteilung der Blutgruppen und Blutfaktoren als Vater des klagenden Kindes ausgeschlossen. Nach dem Gutachten des Instituts für gerichtliche Medizin der Universität Wien ist zum sicheren Beweis ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A
Rechtssatz: Einem Untermieter des auf Räumung beklagten Bestandnehmers kann das nach § 18 Abs 1 ZPO erforderliche Interventionsinteresse nicht abgesprochen werden (insoweit er nicht der Sachdisposition des Hauptmieters entgegenzuwirken versucht). Voraussetzungen für die Zulassung eines Nebenintervenienten. Bei der Beschlußfassung über die Nebenintervention ist das Gericht an die vom Intervenienten in seiner Beitrittserklärung vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 B
Rechtssatz: Ist in einem Rechtsstreit zwischen einem Teil der Verpächter auf der einen und dem Pächter auf der anderen Seite darüber zu befinden, ob der Letztgenannte eine sich aus dem Pachtvertrag ergebende Leistungspflicht erfüllt hat, so besitzt ein weiterer Verpächter nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein rechtliches Interesse an dem Ergebnis dieser gerichtlichen Auseinandersetzung. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §17
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt. Entscheidungstexte 8 Ob 57/66 Entscheidungstext OGH 19.04.1966 8 Ob 57/66 Veröff: JBl 1967,154 5 Ob 163/66 Entscheidungstext OGH 15... mehr lesen...
Am 16. August 1958 verunglückte Gottfried W. auf der Drautaler Bundesstraße vor Töplitsch durch den Zusammenstoß des von ihm gelenkten Personenkraftwagens mit dem infolge eines Dienstauftrages vom Zweitbeklagten gelenkten Lastkraftwagen des Erstbeklagten tödlich. Gottfried W. war deutscher Staatsangehöriger und aktiver Offizier beim Deutschen Bundesheer im Range eines Generalmajors gewesen. Der Zweitbeklagte ist vom Strafgerichte rechtskräftig schuldig erkannt worden, den Verkehrsun... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18 Abs2ZPO §514 D
Rechtssatz: Ein Recht einer Prozesspartei, die Unterstützung des Nebenintervenienten "zu genießen", ist aus der Prozessordnung nicht abzuleiten. Im Zwischenverfahren nach § 18 Abs 2 ZPO ist lediglich der Intervenient und diejenige Prozesspartei beteiligt, welche die Zurückweisung der Nebenintervention beantragt hat. Demgemäß steht der anderen Prozesspartei, die gegen die Nebenintervention nichts vorgebracht... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 B
Rechtssatz: Der Haftpflichtversicherer hat in der Regel ein rechtliches Interesse am Obsiegen seines Versicherungsnehmers im Haftpflichtprozeß. Entscheidungstexte 2 Ob 72/63 Entscheidungstext OGH 12.06.1963 2 Ob 72/63 Veröff: EvBl 1963/410 S 551 = ZVR 1964/23 S 22 8 Ob 226/76 Entscheidungstext OGH 19.01.197... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §236
Rechtssatz: Tritt ein Nebenintervenient auf Seite einer Partei nur im Hinblick auf einen von dieser gestellten Zwischenantrag auf Feststellung dem Verfahren bei, dann ist der Nebenintervenient nicht zuzulassen, wenn der Zwischenantrag auf Feststellung der Prozeßpartei mangels Präjudizialität zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 303/62 Entscheidungstext ... mehr lesen...