Begründung: Die Parteien haben einen Vertragswerkstätten-Vertrag befristet für die Zeit vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. 1998 abgeschlossen. Der Kläger steht auf dem Standpunkt, daß diese Befristung unwirksam bzw nichtig sei, weil sie Art 85 Abs 1 EG-V und der Gruppenfreistellungsverordnung widerspreche. Der Kläger sei im Rahmen des Ford-Vertriebsnetzes wie ein Vertragshändler tätig. Die Parteien haben einen Vertragswerkstätten-Vertrag befristet für die Zeit vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Betriebsrat focht mit der vorliegenden Klage die am 31. 1. 1997 ausgesprochene Kündigung des Gerhard B***** gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG als sozialwidrig an. Mit Urteil vom 25. 3. 1998, den Parteien zugestellt am 16. 4. 1998, wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Der klagende Betriebsrat focht mit der vorliegenden Klage die am 31. 1. 1997 ausgesprochene Kündigung des Gerhard B***** gemäß Paragraph 105, Absatz 3, Ziffer 2, ArbVG als sozialwidrig an. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17AHG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Zulassung des regreßpflichtigen Organs als Nebenintervenienten im Amtshaftungsverfahren ist nicht von einer vorangegangenen Streitverkündung abhängig. Entscheidungstexte 14 R 164/98k Entscheidungstext OLG Wien 22.09.1998 14 R 164/98k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner Amtshaftungsklage die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Schäden, welche dem Kläger durch seine Nichternennung zum 1. Juli 1995 zum Leiter der Abteilung 11 der Finanzprokuratur entstehen. Nach Erstattung der Klagebeantwortung durch die Beklagte erklärte Dr.M***** S***** seinen Beitritt als Nebenintervenient auf Seiten der Beklagten im wesentlichen mit der
Begründung: , ihm werde vom Kläger als Bundesorgan ein haftungsbegründ... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861ABGB §918 Ib6ZPO §17ZPO §21ZPO §41 C2ZPO §47
Rechtssatz: Wird von den Hauptparteien im Zuge des Berufungsverfahrens ein gerichtlicher Vergleich (mit gegenseitiger Kostenaufhebung) abgeschlossen, verletzt die Partei, die ihrem Vertragspartner den Streit verkündet hatte, worauf dieser auf ihrer Seite dem Verfahren als Nebenintervenient beitrat, jedenfalls dann keine nachvertraglichen (nachwirkenden) Treuepflichten und Sorg... mehr lesen...
Begründung: In einen 1988 eingeleiteten Verfahren vor dem Erstgericht hatte die nunmehrige erste Beklagte, eine politische Gemeinde, die übrigen Beklagten, damals Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, auf Zahlung von mehr als S 1,8 Mio geklagt. Sämtliche Parteien des damaligen Prozesses hatten dem nunmehrigen Kläger den Streit verkündet. Daraufhin war dieser auf Seite der klagenden Gemeinde dem Streit als Nebenintervenient beigetreten. Im ersten Rechtsgang wurden die damaligen B... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verkaufte dem Kläger ein mangelhaftes Kraftfahrzeug. Der Kläger ficht den Vertrag wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes an und stützt sein Zahlungsbegehren auch auf Schadenersatzrecht. Er verkündete ua dem Adolf L*****, Inhaber einer Kfz-Werkstätte in G*****, den Streit (ON 18). Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 53.300 S. Der Beklagte erhob Berufung, ebenso auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit dem Vorbringen, diese habe als Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Hauses an der hofseitigen Grundgrenze ein Gerüst aufstellen lassen, dieses aber nicht auf dem eigenen Grund, sondern dem benachbarten, der Klägerin gehörigen Haus befestigt und dabei Dachhaut und Dachkonstruktion beschädigt. Die Beklagte wandte ein, es seien keine Beschädigungen entstanden. Sie habe die von ihr in Auftrag gegebenen Renov... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn nicht über Rechtsschutzanträge abgesprochen wird, kann einer Partei bei unveränderten Verhältnissen nicht die Möglichkeit wiederholter Antragstellung über dieselbe Streitfrage gegeben werden. Wird der Antrag auf Beitritt des Nebenintervenienten vom Gericht zurückgewiesen, kann er nicht neuerlich eingebracht werden. Entscheidungstexte 15 R 227/97f Entscheidungstext OLG Wien 04.03.1998 15 R 227/97f mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9.Februar 1988 fällten Bedienstete einer Straßenmeisterei auf der Verkehrsinsel einer Bundesstraße in Oberösterreich nahe einer Tankstelle eine etwa 25 m hohe und 34 Jahre alte Pappel. Anlaß dafür war die Gefahr des Absturzes dürrer Äste auf die Straße. Der Kläger war als Bediensteter der beteiligten Straßenmeisterei Leiter der Arbeitspartie und hatte die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen anzuordnen. Die gefällte Pappel stürzte auf einen PKW, der gerade v... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge kurz klagende Partei), zur Sicherung eines Anspruchs gegen die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge kurz beklagte Partei) eine einstweilige Verfügung zu erlassen, ab. Eine von der Nebenintervenientin, die dem Rechtsstreit auf seiten der beklagten Partei beigetreten war, erstattete Äußerung wies es zurück. Das Rekursgericht gab dem von der klagenden Partei gegen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1037ZPO §17 AZPO §19 IAZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beitretenden anderen Gesamtschuldner ergibt sich, dass der zahlende Gesamtschuldner vom Mitschuldner gemäß § 1037 ABGB auch Ersatz für die Kosten des Vorprozesses und den dem Geschädigten gezahlten Verzögerungsschaden verlangen kann. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Kardiologischen Universitätsklinik des Allgemeinen Krankenhauses der Klägerin wurde am 25.9.1970 bei einer Patientin wegen eines Lymphödems eine Operation am rechten Unterschenkel unter Anwendung einer neuen Behandlungsmethode (Auswickelung des Unterschenkels nach der Methode Van der Molen in Allgemeinnarkose) durchgeführt. Die Operation, bei der kein ärztlicher Kunstfehler begangen wurde, führte eine Universitätsprofessorin der I.Universitätshautkli... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 BZPO §17 C
Rechtssatz: Das Interesse des Hauptschuldners am Obsiegen des Gläubigers im Prozeß gegen einen Interzedenten (Garanten des Hauptschuldners), gegen einen debitor cessus im Rahmen eines zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger zur Besicherung geschlossenen Zessionsvertrags oder gegen den vom Hauptschuldner zur Zahlung an dessen Gläubiger angewiesenen Schuldner, das nur damit begründet wird, daß sich die Summe der geg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben dem Fußballclub F*****-Club ***** Kredite gewährt. Die Beklagte übernahm als Sponsor dieses Clubs gegenüber der Erstklägerin die Garantie für die Rückzahlung. Zur Besicherung des von der Zweitklägerin gewährten Kredits übertrug der Fußballclub die ihm aus einem Sponsorvertrag zustehenden Rechte gegen die Beklagte durch Zession. Zur Sicherung des von der Drittklägerin gewährten Kredits wies der Fußballclub die Beklagte an, eine ihm in einem Sponsorver... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §502 AZPO §502 GZPO §502 KZPO §461
Rechtssatz: Einem Nebenintervenienten, der nicht Partei des Verfahrens ist und dessen Nebenintervention in einem rechtskräftig abgeschlossenen Zwischenverfahren als unzulässig erkannt wurde, fehlt die Rechtsmittellegitimation zur Anfechtung des (hier: Berufungsurteiles) Urteiles. Entscheidungstexte 5 Ob 2087/96i Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Ewald A***** (der erbserklärte Erbe nach Alois A*****) waren verheiratet. Ihre Ehe wurde am 12.6.1991 geschieden; seit 26.5.1992 behängt beim BG Klosterneuburg zu F 4/92 ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde innegehalten, um den Ausgang des gegenständlichen Rechtsstreits abzuwarten. Die Beklagte und Ewald A***** sind je zur Hälfte bücherliche Eigentü... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §19 IAZPO §20 IASGG §65 Abs1 Z4
Rechtssatz: Dem Masseverwalter, der im Verfahren gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG auf Seiten des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen als Nebenintervenient beigetreten ist, kommt lediglich die Stellung eines einfachen Nebenintervenienten zu. Entscheidungstexte 8 ObS 52/97y Entscheidungstext OGH 23.05.1997 8 ObS 52/97y... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Der Masseverwalter ist im Verfahren gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG auf Seiten des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (§ 10 IESG iVm § 66 Abs 1 ASGG) zur Nebenintervention berechtigt, weil ihm ein rechtliches Interesse am Obsiegen der beklagten Partei zukommt. Hingegen ist er lediglich nach Maßgabe einer allfälligen Pflichtenverletzung gemäß § 81 KO iVm § 7 Abs 1 IESG rückgriffspflichtig, ohne da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.) Die vorliegende EV wurde vom Erstgericht am 7.6.1996, sohin am Tag des Einlangens der Klage, mit der der Provisorialantrag verbunden war, erlassen. Erst am 14.6.1996 stellten die beiden weiteren Gesellschafter der beklagten Partei den Antrag, als Nebenintervenienten zugelassen zu werden. Eine mündliche Streitverhandlung hat bisher nicht stattgefunden. Im Verfahren auf Erlassung einer EV ist eine Nebenintervention... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CKO §6KO §27
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner kann auf Seiten des Masseverwalters dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten, sofern die Voraussetzungen für die Nebenintervention vorliegen. (Hier: kein eigenes rechtliches Interesse des Gemeinschuldners am Obsiegen des Masseverwalters, weil der Gemeinschuldner bei Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Liegenschaft nicht verfügungsbefugt ist.) Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §17
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse muss konkret sein; die bloße Möglichkeit, dass die Entscheidung die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berühren könnte, reicht nicht aus. Ein rechtliches Interesse hat zum Beispiel ein Solidarschuldner im Rechtsstreit des Gläubigers gegen den anderen Solidarschuldner, ein Bürge im Rechtsstreit des Hauptschuldners gegen den Gläubiger oder ein Wechselregresspflichtiger im Rechtsstreit gegen Aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18 Abs2ZPO §41 C2
Rechtssatz: Durch den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervenienten ist zwischen der antragstellenden Klägerin und den Nebenintervenienten ein Zwischenstreit entstanden, an dem die Beklagten nicht beteiligt sind. Die Klägerin hat daher ihre Kosten dieses Zwischenverfahrens selbst zu tragen und kann sie auch nicht zum Teil von der teilweise zurückgewiesenen Nebenintervenientin ersetzt verlangen. Weiters h... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 17 ZPO A Allgemeines B Rechtliches Interesse C Kein rechtliches Interesse European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102138 Dokumentnummer JJR_19960903_OGH0002_000ZPO00017_9600000_001 mehr lesen...