Norm: ZPO §17 CZPO §20 IKO §110KO §112
Rechtssatz: Im Prüfungsprozess (Feststellung einer Konkursforderung) hat ein Konkursgläubiger mangels rechtlichen Interesses keine Möglichkeit, auf Seiten des beklagten Masseverwalters dem Verfahren als Nebenintervenient beizutreten (Ablehnung der überwiegenden Lehre, wonach alle Konkursgläubiger dem Prüfungsprozess als Nebenintervenienten beitreten können, sofern sie nicht bereits Partei des Prüfungsproze... mehr lesen...
Begründung: 1.): Zum Revisionsrekurs: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 19. 1. 2005 wurde über die Verlassenschaft nach der am 24. 4. 2001 verstorbenen Dorothea G*****, der Mutter des Klägers und der Nebenintervenientin, das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger meldete im Konkursverfahren eine Konkursforderung in Höhe von EUR 9,994.520,84 als Eventualforderung (Ersatz von Dekontaminierungskosten) an, die vom Beklagten in der Prüfungsta... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CZPO §18ZPO §411 BbZPO §523 A
Rechtssatz: Wurde eine Nebenintervention wegen eines bestimmten behaupteten rechtlichen Interesses nach § 17 Abs1ZPO rechtskräftig zurückgewiesen, so steht einer neuerlichen Nebenintervention nach einer Klageänderung unter Wiederholung desjenigen Beitrittsinteresses, das sich zuvor als untauglich erwiesen hatte, die Rechtskraft der über die erste Nebenintervention ergangenen Entscheidung entgegen, wen... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CZPO §18ZPO §411 Bb
Rechtssatz: Steht einer Nebenintervention unter Geltendmachung eines bestimmten rechtlichen Interesses eine im anhängigen Verfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung entgegen, mit der deren Zulässigkeit auf Grund des zuvor behaupteten gleichen Interventionsinteresses verneint wurde, so ist dieses Interventionshindernis in jeder Lage des Verfahrens durch Zurückweisung der neuerlichen Nebenintervention von Am... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war als Facharzt für Unfallchirurgie seit 1999 als Belegarzt im Krankenhaus der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei, einer GmbH, tätig. Ein schriftlicher Vertrag zur näheren Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Kläger und der Rechtsträgerin der Klinik bestand - wie auch im Verhältnis zu anderen Belegärzten - nicht. Der Kläger wurde jedoch über den „Hausbrauch" aufgeklärt. Danach besorgte die vormals beklagte Partei die Abrechnungen für die Ärzte. Mit... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin beauftragte die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Generalunternehmervertrag vom 2. 5. 2000 mit der Erstellung eines schlüsselfertigen Glasfasernetzes im Rahmen des Projektes Daten Highway Austria Abschnitt S*****-W*****. Zur Erfüllung dieses Vertrags bediente sich die Beklagte der Nebenintervenientin als Subunternehmerin. Diese wiederum beauftragte mit den Tiefbauleistungen als weitere Subunternehmerin die Firma M***** und mit den Boh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger handelt mit Bekleidung und Textilien; sein Unternehmen befindet sich in einem Einkaufszentrum in F*****, Steiermark. Die Beklagten betreiben seit Herbst 2005 in der selben Gemeinde einen Textilmarkt. Das von der Beklagten dafür in Unterbestand genommene Geschäftslokal befindet sich in einem Gebäude, das auf einer als „Industrie- und Gewerbegebiet I" gem § 23 Abs 5 lit d Stmk Raumordnungsgesetz (StmkROG) idF vor der Novelle LGBl 2003/20 gewidmeten Fläche erric... mehr lesen...
Norm: AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art1AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs2AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs4VersVG §149VersVG §150VersVG §153 Abs4ZPO §17ZPO §27
Rechtssatz: Wird einem Versicherungsnehmer durch einen von ihm (angeblich) geschädigten Dritten der Streit verkündet, so ist der Haftpflichtversicherer zur Übernahme der Kosten der Nebenintervention - außer bei uneingeschränkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Versicherungsmaklerin tätig und hat mit der beklagten Versicherung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen; die Versicherungssumme beträgt S 5 Mio (EUR 363.364,17). Auf das Versicherungsverhältnis sind die „Allgemeinen Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern H932" (im Folgenden: AVB) anzuwenden. Diese lauten - soweit entscheidungswesentlich - auszugsweise wie folgt: „Artikel 1 - Begriffs... mehr lesen...
Norm: ZPO §17ZPO §19ZPO §234ZPO §41
Rechtssatz: Wird eine Sache oder eine Forderung nach Eintritt der Streitanhängigkeit veräußert oder abgetreten, so kann der Erwerber nur mit Zustimmung des Gegners in den prozess eintreten. Stimmt der Gegner nicht zu, kann sich der Ewerber dem Verfahren als (streitgenössischer) Nebenintervenient anschließen, weil sich die Urteilswirkungen au ihn beziehen. In einem solchen Fall kann (muss aber nicht) der Verä... mehr lesen...
Begründung: Die Nebenintervenientin als Bauherrin beauftragte die Klägerin mit der Lieferung und Montage von Rolltreppen einschließlich der dazugehörigen Ballustradenverkleidung für das Bauvorhaben K*****. Die Beklagte war von der Nebenintervenientin als Bauherrin unter anderem mit der Herstellung der Geländer im Anschlussbereich an die von der Klägerin gelieferten Rolltreppen beauftragt. Am 1.10.2001 wurde die Beklagte vor Übergabe ihres Gewerkes an die Bauherrin von deren Vertrete... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat im Haus Z***** ***** in Salzburg Fliesenlegerarbeiten durchgeführt. In der Folge kam es zu einer Wölbung und zum Lösen der Fliesen. Die Wohnungseigentümerin Christa S***** begehrte deswegen im Verfahren 14 C 2403/94m des Bezirksgerichtes Salzburg vom nunmehrigen Kläger den Ersatz der Behebungskosten dieser Schäden. Auf Grund der Streitverkündigung durch die damalige Klägerin Christa S***** trat die nunmehrige Erstbeklagte auf Seiten der damaligen Klägerin ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §235 B1
Rechtssatz: Ergibt sich, dass die Bezeichnung des Nebenintervenienten in Bezug auf das von ihm behauptete rechtliche Interesse nicht mehr richtig ist, ist zweifellos eine Richtigstellung der Bezeichnung des Namens des Nebenintervenienten angebracht. § 235 Abs 5 ZPO ist analog anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 58/06z Entscheidungstext OGH 21.03.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Streitverkündung erklärte Erich S***** seinen Beitritt als Nebenintervenient auf Seiten des Klägers, weil er als sein Subunternehmer im Fall berechtigter Gewährleistungsansprüche der Beklagten dem Kläger zu haften habe. Er nahm in der Folge am Verfahren teil. In der Streitverhandlung vom 31. 3. 2005 gab er bekannt, dass hinsichtlich seiner Namensbezeichnung eine Änderung erfolgt sei, das Einzelunternehmen Erich S***** sei in die S***** GmbH, ***** eingebracht worden... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A
Rechtssatz: Nebenintervention ist der Beitritt eines Dritten in einem zwischen anderen Personen anhängigen Prozess zur Unterstützung einer Partei, an deren Obsiegen er ein rechtliches Interesse hat. Die Streitverkündung kann immer nur an Nichtparteien, also an Dritte, ergehen; daher kann ein Nebenintervenient nur einem Rechtsstreit zwischen anderen Personen beitreten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Versicherung als Legalzessionarin nach § 67 VersVG den Rückersatz von an ihre Versicherungsnehmerin bezahlten Kosten eines zu 6 Ob 246/02y rechtskräftig entschiedenen Vorprozesses. In diesem Verfahren hatte die dort klagende Werkbestellerin neben der Versicherungsnehmerin der Klägerin auch den hier Beklagten als beklagte Partei in Anspruch genommen. Ihm gegenüber wurde die dortige Klage jedoch rechtskräftig abgewiesen, w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von ATS 239.440,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden, welche daraus entstanden seien, dass die Beklagte zu spät die richtige Diagnose „Sarkoidose" bei der Klägerin gestellt habe. Dazu brachte sie vor, dass sie im AKH, dessen Erhalterin die Beklagte ist, in Behandlung gestanden sei. Infolge eines Diagnosefehlers sei bei ihr zunächst eine unrichtige Diagnose in Ric... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich des am 22. 4. 1987 geborenen (und damit inzwischen volljährigen gewordenen) Klägers wurde mit rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 9. 7. 2003, AZ 33 C 204/01a, festgestellt, dass dieser nicht der am 17. 2. 1999 rechtskräftig geschiedenen Ehe seiner Mutter mit ihrem damaligen Ehemann entstammt. Aufgrund der dem vorliegenden Verfahren zu Grunde liegenden, am 12. 1. 2004 eingebrachten Klage im vorliegenden Verfahren haben d... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §248
Rechtssatz: Die Regelungen der ZPO über das Mahnverfahren (in der hier anzuwendenden Fassung durch die ZVN 2002) schließen die Nebenintervention in diesem Verfahren nicht aus. Daher kann an der Anwendbarkeit der §§ 17 - 20 ZPO und damit an der Legitimation des Nebenintervenienten zum Einspruch gegen den Zahlungsbefehl kein Zweifel bestehen (die Frage, ab wann ein Beitritt im Prozess und speziell im Mahnverfahren möglich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Kostenentscheidung ist die Frage der Zweckmäßigkeit der Nebenintervention dann nicht mehr zu prüfen, wenn der Beitritt des Nebenintervenienten nicht mehr erfolgreich angefochten werden kann (Ausdrückliche Ablehnung von OLG Wien 15 99/00i = RIS-Justiz RW0000031). Entscheidungstexte 13 R 118/05a Entscheidungstext OLG Wien 29.06.2005 13 R 118/05a mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, der Beklagte sei Betreiber des Sushi-Restaruants Kyoto im Twin Towers in 1100 Wien, Wienerbergstraße 11. Am 7.1.2003 sei die Klägerin vor dem Sushi-Restaurant gestürzt, weil sich dort Reis- und Speisereste befunden hätten. Der Beklagte habe die erforderliche Reinigung unterlassen und daher grob fahrlässig den Sturz der Klägerin verschuldet. Der Beklagte bestritt und beantragte die Abweisung der Klage. Er wendete ein, das Lokal werde von der Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden nur beklagte Partei) führt ein Vergabeverfahren für einen Auftrag über Pensionskassenleistungen in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Bekanntmachung durch. Vergebende Stelle ist eine Aktiengesellschaft - die nunmehrige 1. Nebenintervenientin (1. NI) auf Seiten der beklagten Partei - im Namen und auf Rechnung der beklagten Auftraggeberin. In den Ausschreibungsunterlagen... mehr lesen...
Begründung: Zur Revision der Beklagten: Rechtliche Beurteilung 1) Die Ansicht des Berufungsgerichts, es liege kein Verstoß gegen § 405 ZPO vor, da sich schon aus der Klagserzählung die Geltendmachung einer Werklohnforderung ergebe (S 21 der Berufungsentscheidung), ist richtig, stellt aber jedenfalls keine grobe Fehlbeurteilung dar. Die Beurteilung eines Vorbringens dahin, auf welchen Rechtstitel Klagsansprüche gestützt werden, ist grundsätzlich für sich ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin forderte (in Vertretung der Klägerin) mehrere Versicherungen, unter anderem die Direktion Steiermark der Beklagten auf, eine Offerte für eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Klägerin zu legen. Dabei gab sie in Punkt 7. der Ausschreibung "Bedingungen und Grundlagen" zu Punkt 7a "derzeit gültige AHVB/EHVB 1993" und unter 7bi "Umweltschäden" an. Aufgrund dieser Offerteinladung bot die Direktion Steiermark der Beklagten am 13. 3. 19... mehr lesen...
Begründung: Zufolge Bauführung auf der Liegenschaft der Klägerin war es im Jahr 1995 zu einer Hangrutschung und in der Folge zu Schäden am Nachbarhaus gekommen. Die Nachbarin bzw. deren Verlassenschaft nahm die Klägerin zu 7 Cg 97/95s des Landesgerichtes Salzburg klageweise in Anspruch. Die Klägerin verkündete als damalige Beklagte der E***** GmbH & Co KG (als Aushubunternehmen), Helmut P***** (als Bauplaner und Bauüberwacher) sowie der F***** GmbH (als Bauunternehmer) den Stre... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GmbH mit Sitz in Deutschland beauftragte im August 2000 die A***** KG (in der Folge: Auftragnehmerin), zu festen Kosten in zwölf Kartons verpackte Textilien (Fakturenwert netto 19.176,91 EUR) von Deutschland auf der Straße zu einer in Klagenfurt ansässigen Empfängerin zu transportieren. Das Frachtgut ging zur Gänze verloren, langte also bei der Empfängerin nicht ein. Aufgrund einer zugunsten der Absenderin bestehenden Transportversicherung hat ein Transportv... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Urteil vom 31. 1. 2003 fest, dass der beklagte mj Lukas Thomas H***** kein eheliches Kind des Thomas Stefan H***** ist. Das Urteil wurde der beklagten Partei am 4. 2. 2003 zugestellt. Mit dem am 6. 2. 2003 mittels Telefax eingebrachten und am 7. 2. 2003 bestätigten Schriftsatz erklärte der von der Mutter als natürlicher Vater ihres Kindes bekanntgegebene René R***** seinen Beitritt als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei. Das E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte dem Beklagte das von ihm gemietete Bestandobjekt aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 dritter Fall MRG auf. Der Beklagte habe in einem vorangegangenen Kündigungsverfahren gegen die damals erklärte Aufkündigung eingewendet, dass die ihm zugestellte Ausfertigung der Aufkündigung keinen Gerichtsstempel enthalte und somit gegenstandslos sei. Zum Beweis dafür habe er eine Kopie der ihm zugestellten Kündigung vorgelegt, auf der lediglich e... mehr lesen...
Begründung: Das Fahrzeug des Klägers wurde am 15.6.2000 bei Benützung der mautpflichtigen A 13 durch Steinschlag beschädigt. Der Kläger nimmt die beklagte Partei als Straßenerhalter in Anspruch, weil Asphaltierungsarbeiten unsachgemäß durchgeführt bzw die erforderlichen Absicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden seien. Die beklagte Partei wendete im Wesentlichen ein, die Asphaltierungsarbeiten einer Spezialfirma, der Nebenintervenientin, übertragen zu haben, welche die Baustell... mehr lesen...