Norm
ZPO §17Rechtssatz
Mangels Zustellung des Beitrittsschriftsatzes an die Prozessparteien ist der Beitritt als NI noch nicht wirksam. Von der NI vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Prozesshandlungen sind unwirksam und unbeachtlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
NebeninterventionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0035491Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018