RS OGH 1990/12/13 8Ob589/89, 1Ob543/91, 6Ob598/94, 9ObA311/98w, 1Ob66/99h, 1Ob109/16k

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Veröffentlicht am 13.12.1990
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Norm

ZPO §17
ZPO §18
ZPO §18 Abs1
ZPO §18 Abs2

Rechtssatz

Mangels Zustellung des Beitrittsschriftsatzes an die Prozessparteien ist der Beitritt als NI noch nicht wirksam. Von der NI vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Prozesshandlungen sind unwirksam und unbeachtlich.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Nebenintervention

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0035491

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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