Norm
ABGB §159Rechtssatz
Berufungsrecht der als Nebenintervenientin beigetretenen Kindesmutter in Ehelichkeitsbestreitungsverfahren, weil das Urteil nach der Beschaffenheit des strittigen Rechtsverhältnisses auch ihr gegenüber gewirkt hätte, ohne daß die Rechtskrafterstreckung durch positive Gesetzesanordnung verfügt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0048137Dokumentnummer
JJR_19880913_OGH0002_0050OB00529_8800000_001