Norm
ZPO §17 ARechtssatz
Die Zurückweisung des Antrages auf Beitritt als Nebenintervenient ist nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0044540Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2015