RS OGH 1993/1/20 7Ob655/92, 1Ob295/97g, 6Ob336/97y, 2Ob174/01d, 2Ob97/06p, 7Ob20/07b, 7Ob177/09v, 2O

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Norm

ZPO §17 A
ZPO §528 Abs2 Z2 K

Rechtssatz

Die Zurückweisung des Antrages auf Beitritt als Nebenintervenient ist nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0044540

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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