Der Kläger brachte gegen die beklagte Partei eine Klage ein, in der er, gestützt auf seine Stellung als selbständiger Handelsvertreter, Provisionen in der Höhe von zusammen 27.170 S s. A. begehrt. Bei der ersten Tagsatzung am 2. März 1962 wurde auf Antrag des allein erschienenen Klagevertreters ein Versäumungsurteil gefällt. Dieses wurde der beklagten Partei am 5. März 1962 zugestellt. Am 19. März 1962 langte beim Erstgericht ein von Dr. Julius H., dem gemäß § 55b u. c AO. bestellten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 ff A
Rechtssatz: Ist infolge eines Rechtsmittels der Hauptpartei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, so ist der Nebenintervenient berechtigt, bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung innerhalb der für die Hauptpartei offenen Frist ein Rechtsmittel zu erheben. Entscheidungstexte 7 Ob 526/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 7 Ob 526/57 Abweichend; Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 C
Rechtssatz: Kein rechtliches Interesse der Verlassenschaft des durch den Verkehrsunfall getöteten Lenkers im Rechtsstreit des getöteten Mitfahrers gegen die Schuldtragenden (haftenden) Dritten. Entscheidungstexte 2 Ob 132/60 Entscheidungstext OGH 17.06.1960 2 Ob 132/60 Veröff: JBl 1961,91 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Im vorliegenden Schadenersatzprozeß ist die S.-Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte bereits im Verfahren erster Instanz auf der Seite der klagenden Partei als Nebenintervenientin dem Rechtsstreit beigetreten. Sie hat ihr rechtliches Interesse damit begrundet, daß der Kläger bei ihr versichert sei und sie für die Wiederherstellung seiner Gesundheit 7460 S 40 g aufgewendet habe. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sei der Schadenersatzanspruch des Klägers im Rahmen der von i... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 C
Rechtssatz: Kein rechtliches Interesse des Nebenintervenienten, wenn er befriedigt wurde, und er noch eine günstige Kostenentscheidung erlangen will. Entscheidungstexte 2 Ob 70/60 Entscheidungstext OGH 20.05.1960 2 Ob 70/60 Veröff: EvBl 1960/292 S 496 = SZ 33/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 B
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist berechtigt, im Wege der Nebenintervention sein Interesse zu wahren. Entscheidungstexte 2 Ob 638/59 Entscheidungstext OGH 12.02.1960 2 Ob 638/59 Veröff: ZVR 1960/168 S 115 = JBl 1960,501 2 Ob 595/84 Entscheidungstext OGH 30.10.1984 2 Ob 595/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §17
Rechtssatz: Kein Antragsrecht und kein Rekursrecht, wenn dem Antragsteller die Rechtspersönlichkeit mangelt. Keine Änderung der Parteibezeichnung durch das Gericht möglich. Entscheidungstexte 2 Ob 682/59 Entscheidungstext OGH 29.01.1960 2 Ob 682/59 Veröff: RZ 1960,122 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 B
Rechtssatz: Der (wenn auch nur auf Grund bürgerlich - rechtlicher Vorschriften) Regreßpflichtige hat im Wechselprozeß ein rechtliches Interesse und ist als Nebenintervenient zuzulassen. Entscheidungstexte 1 Ob 385/59 Entscheidungstext OGH 13.01.1960 1 Ob 385/59 Veröff: EvBl 1960/103 S 186 6 Ob 714/87 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A
Rechtssatz: Das Urteil im Prozeß, dem ein Nebenintervenient beigetreten ist, hat keine erweiterte Rechtskraft für und wider den Nebenintervenienten. Entscheidungstexte 2 Ob 366/59 Entscheidungstext OGH 23.09.1959 2 Ob 366/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0035722 Dok... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §387 Abs1ZPO §17
Rechtssatz: Im Verfahren über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist eine Nebenintervention ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 75/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 5 Ob 75/59 RZ 1959,70 7 Ob 2359/96d Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 2359/96d ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §7ZPO §17 A
Rechtssatz: In einem Kündigungsprozeß gegen den Ehegatten ist die Stellung der geschiedenen Ehefrau, die bereits ein Verfahren nach der 6.DVEheG in Gang gesetzt hat, stärker, als die eines Untermieters. Ist sie daher dem Kündigungsstreit als Nebenintervenientin beigetreten und hat sie als solche Einwendungen erhoben, so müssen ihre Einwendungen selbst nach Rücknahme der Einwendungen des Ehegatten beachtet werden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §240 Abs3ZPO §411 E
Rechtssatz: Die Berufung eines Nebenintervenienten, der seine Beitrittserklärung erst in der Berufungsschrift abgibt, ist verspätet, wenn diese Rechtsmittelschrift dem Gegner erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zugestellt wird. Die dennoch ergangene Sachentscheidung des Rechtsmittelgerichtes über diese Berufung ist wegen Verstoß gegen die Rechtskraft als nichtig aufzuheben und die Berufung zurück... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CKO §37
Rechtssatz: Dem Konkursgläubiger ist die Nebenintervention im Anfechtungsprozeß des Masseverwalters versagt. - Das geltend gemachte Interventionsinteresse ist von Amts wegen auf seine Schlüssigkeit zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 235/56 Entscheidungstext OGH 05.12.1956 1 Ob 235/56 Veröff: JBl 1957,457 5 Ob 16... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §41
Rechtssatz: Zur Frage des Kostenersatzes, wenn der OGH das Rechtsmittel eines unzulässigen Nebenintervenienten zurückweist. Entscheidungstexte 7 Ob 503/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 503/56 6 Ob 201/09s Entscheidungstext OGH 16.10.2009 6 Ob 201/09s ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte, daß der Beklagte als Vater des am 1. November 1954 von Katharina Sch. außer der Ehe geborenen Klägers anzusehen und schuldig sei, ihm beginnend vom 7. Jänner 1955 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 150 S und die Kinderbeihilfe zu bezahlen. Zugleich faßte das Erstgericht den Beschluß, die Nebenintervention der Kindesmutter auf der Seite des Klägers zurückzuweisen. Der außerehelichen Mutter stehe kein rechtliches Interesse im Sinne des § 17 ZPO. im Verfahre... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §20 IZPO §179ZPO §515
Rechtssatz: Bekämpfung der durch das Berufungsgericht erfolgten Zulassung der Nebenintervention in der Revision. Ein gleichzeitig eingebrachter Revisionsrekurs ist nicht zurückzuweisen, sondern als Teil der Revision zu behandeln. Entscheidungstexte 1 Ob 565/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 1 Ob 565/55 Veröff: SZ 28/202 = EvBl ... mehr lesen...
Norm: RVO §1542ZPO §17 BZPO §20
Rechtssatz: Nebenintervention der Gebietskrankenkasse zufolge ihrer Stellung als Überweisungsgläubigerin in einem Amtshaftungsstreit eines Unfallverletzten wegen rechtswidriger Zulassung des unfallsverursachenden Fahrzeuges. Entscheidungstexte 1 Ob 542/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 1 Ob 542/55 Veröff: SZ 28/201 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §17 C
Rechtssatz: Die Kindesmutter im Paternitätsprozeß hat kein rechtliches Interesse am Ausgang dieses Rechtsstreites, da ihre Interessen rein wirtschaftlicher Natur sind. Entscheidungstexte 7 Ob 2/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 7 Ob 2/55 Vgl auch 1 Ob 565/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §16ZPO §17
Rechtssatz: Auch derjenige Dritte, der die Rechte beider Parteien verneint, kann als Nebenintervenient dem Rechtsstreite beitreten und ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei haben. Entscheidungstexte 2 Ob 724/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1954 2 Ob 724/52 Veröff: SZ 25/253 5 Ob 163/66 Entsche... mehr lesen...
Die klagenden Parteien kundigten unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 19 Abs. 2 Z. 10 MietG. der Beklagten die im Hause in L. gemieteten Geschäftsräume auf. In den Einwendungen bestritt die beklagte Partei das Vorliegen des Kündigungsgrundes und machte insbesondere den Mangel der passiven Legitimation geltend, da nicht sie, sondern die Firma A. P.s Nachfolger, Inhaber Gertrude W. und Elise P., Mieterin sei. Dem Rechtsstreit trat auf seiten der beklagten Partei auch die er... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §20 IZPO §303ZPO §308
Rechtssatz: Auch der streitgenössische Nebenintervenient kann im Rechtsstreite nicht mittels Beschluß zur Urkundenvorlage verhalten werden. Es ist in diesem Falle § 308 ZPO anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 385/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 1 Ob 385/54 Veröff: EvBl 1954/343 S 511 = SZ 27/184 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 BZPO §20
Rechtssatz: Die Republik Österreich ist als Nebenintervenient in Klagen des deutschen Reiches bezüglich des deutschen Eigentums zuzulassen. Entscheidungstexte 1 Ob 936/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 1 Ob 936/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0035766 Dokum... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 B
Rechtssatz: Der Hauptmieter einer Wohnung, dem noch nicht die ganze Wohnung zur Benützung übergeben worden ist, hat ein rechtliches Interesse an dem Obsiegen der Hauseigentümerin in einem gegen einen dritten titellosen Benützer dieser Wohnung geführten Räumungsprozeß. Entscheidungstexte 1 Ob 298/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 1 Ob 298/53 ... mehr lesen...
Der Kläger erwarb von der französischen Besatzungsmacht durch Kauf einen Personenkraftwagen, der nach seiner Behauptung im Eigentum des früheren Ortsgruppenleiters der NSDAP. Franz W. gestanden sei. Mit Urteil des Volksgerichtes wurde der Verfall des Vermögens des Franz W. ausgesprochen. Der Kraftwagen wurde von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sichergestellt und der Marktgemeinde R. in Verwahrung gegeben. Der Kläger begehrt die Verurteilung der Republik Österreich zur Herausgabe ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 C
Rechtssatz: Das Interesse einer Gebietskörperschaft, daß die Gerichte sich an einen von ihr erlassenen Bescheid gebunden erachten oder daß die durch diesen Bescheid geschaffene Rechtslage aufrecht bleibe, berechtigt noch nicht zur Nebenintervention. Entscheidungstexte 1 Ob 602/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 1 Ob 602/51 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Klagebegehren auf Feststellung der Vaterschaft des Beklagten und auf Leistung des Unterhaltes abgewiesen. Das Berufungsgericht erkannte nach Wiederholung des Beweisverfahrens im Sinne der Klage. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Beklagten, die zunächst die Zurückweisung der Berufungen als verspätet begehrt, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Obwohl das erstgerichtliche Urteil der Klägerin a... mehr lesen...
Die von der beklagten Partei gegen das Urteil des Prozeßgerichtes eingebrachte Berufung wurde von ihr noch vor der Vorlage des Aktes an das Berufungsgericht auf Grund einer außergerichtlichen Einigung mit der klagenden Partei zurückgezogen. Das Urteil wurde aber auch von der Finanzprokuratur, die sich am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt hatte, unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 3 ProkuraturG. angefochten. Während sich die Akten noch beim Prozeßgericht befanden, kam es infolge ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Im Zivilprozess kann die Finanzprokuratur nach § 1 Abs 3 ProkG nur als Hauptpartei oder Nebenpartei teilnehmen, keinesfalls aber Rechtsmittel in einem Verfahren ergreifen, an dem sie bisher nicht teilgenommen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 170/50 Entscheidungstext OGH 21.03.1950 2 Ob 170/50 Veröff: SZ 23/72 = JBl 1951,41 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 C
Rechtssatz: Das Interesse eines Gläubigers an dem Nichtobsiegen eines anderen Gläubigers desselben Schuldners ist kein rechtliches und vermag daher seinen Beitritt als Nebenintervenient nicht zu begründen. Entscheidungstexte 3 Ob 927/31 Entscheidungstext OGH 10.02.1932 3 Ob 927/31 Veröff: SZ 14/21 23 Os 3/15m Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A
Rechtssatz: Der Mangel der Prozeßfähigkeit eines Nebenintervenienten führt nur zur Zurückweisung der Nebenintervention und nicht zur Vernichtung des Verfahrens zwischen den beiden Parteien, wenn nicht der Nebenintervenient fehlende Prozeßhandlungen einer Partei ersetzt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 823/30 Entscheidungstext OGH 20.01.1931 3 Ob 823/30 Veröff: SZ 13... mehr lesen...