Entscheidungsgründe: Nach den maßgeblichen Klageangaben (§ 226 ZPO) wurde in einem Vorprozeß die Klägerin (als Beklagte) gemeinsam mit anderen Liegenschaftsmiteigentümern von der hier beklagten Partei auf Zahlung von 612.073,88 S sA in Anspruch genommen. Sie verpflichtete sich gemeinsam mit den übrigen Liegenschaftsmiteigentümern im gerichtlichen Vergleich vom 31.Jänner 1996 zur Zahlung von 290.000 S an die hier beklagte Partei. Der Klageerzählung ist nicht zu entnehmen, ob ein... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22.1.1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin (als Vermieterin), dem Antragsgegner (als Mieter) aufzutragen, die Umgestaltung eines im ersten Stock des Hauses Graz, P*****gasse 7, gelegenen WCs, das ihm zur Mitbenützung zur Verfügung stehe, zu dulden. Es soll die derzeitige Raumgröße des WCs auf ein Maß von 95 cm Breite und 1,20 m Tiefe reduziert und die Tür nach außen öffnend hergestellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, daß die beklagte Partei in diesem Verfahren bis zum 11.3.1997 als „Verlassenschaft nach der am ***** verstorbenen, zuletzt in ***** wohnhaft gewesenen Theresia H*****“, vertreten durch die nunmehr Beklagte als Nachlaßkuratorin, bezeichnet war: Mit dem in das Berufungsurteil aufgenommenen Beschluß wurde die Bezeichnung der beklagten Partei auf Mag.Eva H***** richtiggestellt. Dieser Beschluß blieb unangefochten. 1942 mietete der Ehegatt... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 ATirGVG 1996 §35 Abs1TirGVG 1996 §40
Rechtssatz: Sind Umgehungsgeschäfte rechtlich unlösbar miteinander verknüpft, weil der nach den Klagebehauptungen angestrebte Umgehungserfolg eine solche Vertragsverbindung geradezu voraussetzt, bilden die Parteien dieser Rechtsgeschäfte eine einheitliche Streitpartei (hier Kaufvertrag über ein Baugrundstück und Treuhandvertrag). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Ehepaar deutscher Staatsangehörigkeit zeigte Anfang der 80er Jahre Interesse am Erwerb eines bestimmten Baugrundstücks in Fieberbrunn, dessen Eigentümer der Erstbeklagte war. Es wollte darauf ein Einfamilienhaus errichten. Der Erstbeklagte verkaufte dieses Grundstück mit Vertrag vom 20.November 1984 dem Zweitbeklagten, einem österreichischen Staatsbürger. Letzterer handelte dabei zwar im eigenen Namen und nach außenhin auch für eigene Rechnung, die Mittel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Erstbeklagte und Harald H***** sind Kinder der am 20.2.1994 verstorbenen Theresia Maria V***** (im folgenden als Erblasserin bezeichnet). Der Zweitbeklagte ist der Sohn der Klägerin (Enkelsohn der Erblasserin). Die Erblasserin war zu 29/32 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****; der Klägerin, der Erstbeklagten und Harald H***** gehörten je 1/32 der Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 1.8... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führt seit Jahrzehnten einen Maler- und Anstreicherbetrieb. Der Zweitbeklagte war von 1964 bis 1987 Dienstnehmer der Klägerin; danach Kommanditist und schließlich Komplementär. Mit Ende 1995 schied der Zweitbeklagte aus dem Unternehmen der Klägerin aus, nachdem er vergeblich versucht hatte, Hauptgesellschafter zu werden. Der Zweitbeklagte ist derzeit Geschäftsführer und Gesellschafter der Erstbeklagten, die ebenfalls einen Maler- und Anstreicherbetrieb f... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BaZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB1ZPO §228 B3ddZPO §228 C1ZPO §228 C3ZPO §228 H3HGB §131 Abs1 Z4
Rechtssatz: 1. Eine Feststellungsklage von Gesellschaftern einer OHG gegen die Erben eines verstorbenen Gesellschafters, wonach die Gesellschaft durch den Tod dieses Gesellschafters nicht aufgelöst ist, ist zulässig. Die begehrte Feststellung wirkt nicht auch für und gegen die übrigen am Verfahren nicht beteiligten Gesellschafter, sodaß dere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die viertbeklagte offene Handelsgesellschaft ist zu FN 17955f im Firmenbuch beim Landesgericht Innsbruck eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafter scheinen die Erst-, Zweit- und Drittkläger, der 1993 verstorbene Herbert S*****, der 1989 verstorbene Fritz S***** und die am Verfahren nicht beteiligte Anna T*****, geborene S*****, auf. Der Geschäftsanteil des 1989 verstorbenen Gesellschafters ist je zur Hälfte auf seine Söhne Fritz S***** jun (geboren... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Weder aus dem Parteienvorbringen noch aus den Feststellungen der Tatsacheninstanzen ergibt sich, daß der Servitutsweg auf einen anderen Grundbuchskörper des Kläger verlegt worden wäre. Im übrigen dient die angesprochene Einschränkung des Rechtes des Belasteten auf Wegverlegung nur dem Schutz des Berechtigten vor dem Verlust seiner Dienstbarkeit ohne Grundbuchseintragung (EvBl 1979/166; SZ 59/50; 6 Ob 603/89; zuletzt 3 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bdoö FischereiG §50
Rechtssatz: Mehrere nach dem oö Fischereigesetz gekoppelt Fischereiberechtigte bilden eine einfache (schlichte) Rechtsgemeinschaft. Die Feststellung des Bestehens eines dieser Rechtsgemeinschaft zustehenden Fischereirechts kann nur von allen gekoppelt Fischereiberechtigten gemeinsam begehrt werden; sie sind notwendige Streitgenossen nach § 14 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 CWRG §31 Abs3WRG §31 Abs4
Rechtssatz: Wohnungseigentümer bilden bei der vom Bund gegen sie erhobenen Kostenersatzansprüchen nach § 31 Abs 3 und Abs 4 WRG keine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ZPO §14 C
Rechtssatz: Bei Schadenersatzklagen gegen Miteigentümer das Vorliegen einer derartigen Streitgenossenschaft wegen der fehlenden Gefahr unlösbarer Verwicklungen durch divergierende Entscheidungen zu verneinen. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 3 Ob 93/10p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten gehören zu den insgesamt 11 Berechtigten der „L***** Koppelfischerei“, der im Fischereirevier „Donau A“ das Fischereirecht in der - stromabwärts gesehen - linken Donauhälfte zwischen Donaukilometer 2156,9 und 2169 zusteht. Die 12 beklagten Parteien sind Fischereiberechtigte der „W***** Koppelfischerei“ zwischen Donaukilometer 2153 und 2156,9. Die klagenden Parteien behaupten, ihne... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: ABGB §561ABGB §833 B2ABGB §833 D3ABGB §1116 BZPO §14 DeWEG 1975 §13c
Rechtssatz: Wurde einem Miteigentümer der physische Besitz eines Teiles der Liegenschaft durch Benützungsregelung allein überlassen, liegt darin auch eine Verwaltungsvollmacht zur Vermietung dieses Teiles, die ihn auch berechtigt, das von ihm eingegangene Mietverhältnis ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer aufzukündigen. Dies ändert nichts daran, daß als Partei des ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Minderheitseigentümerin einer Liegenschaft in Wien 20, ***** an der zum Teil auch Wohnungseigentum begründet wurde. Die Mehrheit der Miteigentümer sind zugleich auch Wohnungseigentümer. Aufgrund einer zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin und den übrigen Mit- bzw Wohnungseigentümern getroffenen Benützungsvereinbarung steht der Klägerin die alleinige Nutzung der gegenständlichen Wohnung top Nr 20 zu. Sie vermietete diese Wohnung mit Mietvertrag ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §25
Rechtssatz: Hat eine Liegenschaft mehrere Miteigentümer, so werden diese in Beziehung auf das Ganze "für eine einzige Person angesehen" (§ 361 ABGB). Diese Verschmelzung mehrerer Miteigentümer zu einer einheitlichen Streitpartei ist bei einer Klage nach § 25 Abs 1 WEG dadurch geboten, daß ein ausschließliches (also allseitig wirksames) Sondernutzungsrecht des Klägers an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen selbst... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §825 BZPO §14 BdZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg
Rechtssatz: Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Recht im Gutbestandsblatt ihrer Liegenschaften ersichtlich gemacht ist - als notwendige Streitgenossen (§ 14 ZPO... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 B1MRG §8 Abs2WEG §9WEG §9 Abs3WEG §13 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Wohnungseigentum von Ehegatten kann nur gemeinsam über die Wohnung verfügt werden; die von einem allein getroffene Maßnahme ist für den anderen nicht verbindlich; auch die Individualrechte des Wohnungseigentümers stehen den Ehegatten nur gemeinsam zu; lediglich zur Abwehr rechtswidriger Eingriffe Dritter in das Wohnungseigentumsrecht ist jeder Ehegatte allein befugt. Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IIdABGB §1118 AZPO §14 B1
Rechtssatz: Wird - gestützt auf § 1098 ABGB iVm § 1118 letzter Satz ABGB - von der Mieterin die Duldung einer Veränderung ihres Mietgegenstandes verlangt, um in einer anderen Wohnung des Hauses eine Ölheizung zu installieren, so wird damit ein mietvertraglicher Anspruch geltend gemacht, der den Vermietern (Miteigentümern des Hauses) insgesamt zusteht. Im Rechtsstreit über diesen Duldungsanspruch bilden... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B3ABGB §833 C1ABGB §834ABGB §835MRG §37 Abs1 Z12MRG §40ZPO §14
Rechtssatz: Ist ein gemeinsamer Verwalter nicht bestellt, können Verwaltungshandlungen nur von der Mehrheit gesetzt werden. Von den bloßen Besitzhandlungen oder Gebrauchshandlungen der Teilhaber unterscheiden sich Verwaltungshandlungen dadurch, dass sie Maßregeln einer Geschäftsführung im Interesse aller Gemeinschafter sind oder wenigstens sein sollen. Die Anrufung d... mehr lesen...