Begründung: Der Kläger ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 91 GB ***** M*****, auf der sein Wohnhaus M***** 28 steht. Der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der benachbarten Liegenschaften EZ 92 mit dem - derzeit vermieteten - Wohnhaus M***** 27. Die ebenfalls benachbarte Liegenschaft EZ 548 steht im Eigentum des Hans Peter L*****. Mit dem Eigentum an den genannten Liegenschaften ist bücherliches Miteigentum (zur Hälfte bzw zu je einem Viertel) an der Liegenschaft EZ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 193 KG B*****, zu der unter anderem die Weggrundstücke 81/4 und 81/10 gehören. Er hat diese Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. 7. 1987 von Alois B***** erworben. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 178 KG B*****, bestehend aus dem Weggrundstück 81/6 und der Baufläche 81/5. Sie hat diese Liegenschaften mit Kaufvertrag vom 7. 12. 1977 von den Ehegatten Alois und Maria B***** erworben. Sie benützt d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen mieteten gemeinsam mit Vertrag vom 16. 4. 1998 ein Geschäftslokal und vereinbarten nach Verhandlungen mit den Antragsgegnern als Vermieter einen Mietzins von S 13.000 exkl USt anstatt des ursprünglich geforderten von S 16.000. Zwischen Vertragsabschluss und Übergabe des Mietobjektes beanstandeten die Antragstellerinnen den Mietzins der Höhe nach nicht. Der angemessene Nettomietzins betrug monatlich S 8.368. Die Zweitantragsstellerin wurde mit Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers war Gesellschafter und Geschäftsführer einer Finanz- und Anlagenberatungsgesellschaft m.b.H. Zwischen März und Dezember 1999 erhielt er vom Kläger mehrere Darlehen in einer Gesamtsumme von S 500.000,-- bis S 600.000,-- in bar. Der Vater verwendete die ihm vom Kläger als persönliche Darlehen übergeben Beträge für die Finanz- und Beratungsgesellschaft m.b.H. Anlässlich der Darlehensgewährungen wurde keine Verzinsung und keine Fälligkeit für d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z4 EABGB §835 DZPO §14 Bc
Rechtssatz: Sind nicht alle Miteigentümer an einem Verfahren nach § 835 ABGB beteiligt, dann hat der Außerstreitrichter den (die) Antragsteller zur Beiziehung der übrigen Miteigentümer anzuleiten. Eine amtswegige Einbeziehung - ohne Parteienantrag - ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 16/04s Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, beide Antragsgegner, aber auch noch mehrere weitere Personen sind Miteigentümer zweier Liegenschaften, wobei auf einer von der Antragstellerin benutzten und durch Einzäunung von den restlichen Flächen getrennten Teilfläche ein ohne Baubewilligung errichtetes Einfamilienhaus steht. Die Antragstellerin begehrte, angesichts der unberechtigten Verweigerung der Zustimmungserklärung zur Einbringung des Antrags auf Erteilung der Baubewilligung für das bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem vorliegenden Beschluss wurde die vom Zweitbeklagten erhobene Unzuständigkeitseinrede zurückgewiesen und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über die Ehenichtigkeitsklage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Nach § 528 Abs 1 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen den Beschluss eines Rekursgerichtes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des mater... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Räumung einer bestimmten Wohnung mit der
Begründung: , diese den Beklagten prekaristisch überlassen zu haben. Das Prekarium sei widerrufen worden, doch benützten die Beklagten die Wohnung titellos weiter. Die Erstbeklagte bestritt und wendete ein, beide Beklagten hätten die Wohnung von der Klägerin gemietet. Da sich der Zweitbeklagte am Verfahren nicht beteiligte, erging gegen ihn am 19. 12. 2003 ein klagsstattgebendes Versäumun... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1996 erwarben Christian und Theresia W***** je 152/3942-Anteile an der Liegenschaft EZ 1020, Grundbuch M*****, mit welchen Ehegatten-Wohnungseigentum an W 17 = Reihenhaus mit der Anschrift M*****, bestehend aus vier Zimmern, Wohnküche, Bad, WC, Vorraum, sowie einem Keller, samt den zur Wohnung gehörigen beiden Tiefgaragenabstellplätzen mit etwa 25 m2, der Terrasse und dem Gartenanteil von etwa 111 m2 untrennbar verbunden ist. Am 8. 1. 1999 unterfertigten die Eh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter der am 16. 9. 1993 in Österreich geborenen Beklagten und der Kläger haben 1991 in der Türkei geheiratet. Beide waren türkische Staatsbürger. Mit Bescheid vom 18. 4. 2000 wurde dem Kläger, mit Bescheid vom 13. 7. 2000 der Mutter der Austritt aus dem türkischen Staatsbürgerschaftsverband bewilligt und gleichzeitig die türkische Staatsbürgerschaft entzogen. Ihre Ehe wurde am 20. 9. 2000 im Einvernehmen geschieden. Mit seiner am 3. 6. 2002 eingebrachten, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist aufgrund des am 15. 5. 1960 mit der damaligen Vermieterin abgeschlossenen Vertrages Mieterin eines Siedlungshauses auf der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, die im Miteigentum der Antragsgegner steht. Auf den Erstantragsgegner entfällt ein 156/1156-Anteil. 1993 wurde die Liegenschaft zur Vorbereitung des Verkaufs durch die damalige Alleineigentümerin in sechs Grundstücke geteilt. Auf jedem Grundstück mit eigener Grundstücksnummer befindet ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §9WEG 2002 §13
Rechtssatz: Die besondere Ausformung des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten durch § 9 WEG 1975 erfordert ein gemeinsames Auftreten der Ehegatten bei der Geltendmachung der Ansprüche eines Wohnungseigentümers. Sie haben – gleich notwendigen Streitgenossen nach § 14 ZPO – zusammen die Rechtsstellung eines einzigen Wohnungseigentümers und können in einem gerichtlichen Verfahren nur einvernehmlich vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 29. 9. 1997 hat der Kläger von der H***** GmbH 55/1340 Anteile der Liegenschaft EZ ***** gekauft. Letztere hatte 1997 984/1340 Anteile der Liegenschaft erworben; 40/1340 Anteile verkaufte sie 1998 an Wolfgang T*****, sodass ihr 889/1340 Anteile blieben. Der mit dem Kläger abgeschlossene Kaufvertrag enthält eine Klausel, wonach beabsichtigt ist, Wohnungseigentum an der Liegenschaft zu begründen. Es wurde auch das Verfahren zur Festsetzung d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgenden nur Masseverwalter) der nun Zweitbeklagte ist. Die Erblasserin hinterließ zwei Wohnungseigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Geschäftslokal an einem Haus ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweit- und der vormalige Drittkläger sind Geschäftsführer der erstklagenden Partei. Mit Beschluss vom 15. Mai 2001, GZ 16 Fr 2473/00i-4, verhängte ein Firmenbuchgericht über die Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von je 20.000 S. Zur Einbringung dieser Beträge erließ der Kostenbeamte dieses Gerichts am 27. Februar 2002 einen Zahlungsauftrag, auf Grund dessen das Erstgericht der Republik Österreich zur Hereinbringung der Zwangsstrafe von 1.453,46 EUR sA wider den Zwe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rosa K*****, vertreten durch Schatz & Partner Rechtsanwälte OEG in Mödling, gegen die beklagte Partei Erich B*****, vertreten durch Dr. Barbara Wagner, Rechtsanwältin in Wien, wegen Räum... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Erheblichkeit der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Sekte als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft zu qualifizieren sei, kann die Klägerin die Zulässigkeit ihrer Revision nicht begründen, weil das Berufungsgericht diese Frage ohnedies im Sinne ihres Prozessstandpunktes (nämlich im Sinne der Annahme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gelöst hat und die Klägerin das Berufungsurteil daher insofer... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine Rechtsfrage dieser Qualität wird von der Revisio... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstantragsgegnerin die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse nach § 27 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 14 MRG. Anlässlich der Anrufung des Gerichtes gemäß § 40 Abs 2 MRG bezeichnete der Antragsteller als Antragsgegner zusätzlich zur bisher in Anspruch genommenen Gegnerin auch den späteren Zweitantragsgegner als Verfahrensgegner. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstant... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 30 Abs 2 Satz 3 MRG kann der Vermieter, der das Miethaus durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden erworben hat, aus dem Grund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG nur kündigen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Erwerbung und dem Kündigungstermin mindestens 10 Jahre liegen. Diese Bestimmung, die Spekulationskäufe verhindern will, ist auch auf Eigentumswohnungen anzuwenden (SZ 51/151; EvBl 1983/103; EvBl 2000/13). Lediglich auf den Erste... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller strebt gemäß § 2 Abs 3 MRG die Anerkennung als Hauptmieter der Wohnung Nr 7 im Haus ***** an. Sein diesbezüglicher Sachantrag richtet sich gegen die Eigentümerin des genannten Hauses; die formelle Hauptmieterin wurde dem Verfahren nicht beigezogen. Das gemäß § 40 Abs 2 MRG mit der Sache befasste Erstgericht wies den Sachantrag ab, weil es zur Überzeugung gelangt war, dass den auf Vermieterseite Beteiligten die in § 2 Abs 3 MRG vorausgesetzte Umgehungsa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Abs 4 MRG aus und stellte mit Sachbeschluss fest, dass die Antragsgegner als Vermieter eines bestimmten Geschäftslokales durch monatliche Hauptmietzinsvorschreibungen für die Zinsperioden 10/95 bis 12/98 und 6/00 das gesetzlich zulässige Ausmaß des Hauptmietzinses um bestimmte Beträge überschritten haben. Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG aus und stell... mehr lesen...
Begründung: Die drei Klägerinnen sowie die Zweitbeklagte sind zu je 1/6tel, der Erstbeklagte zu 2/6tel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** L*****. Mit der am 17. 8. 2001 eingebrachten Klage begehren die Klägerinnen die Aufhebung dieser Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung, da eine (bereits außergerichtlich angestrebte) Naturalteilung untunlich sei. In der ersten Tagsatzung am 21. 9. 2001 anerkannte die anwaltlich vertretene Zweitbeklagte das Klagebegehren in der... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellen die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****dar. Sie begehren von der beklagten Wohnungseigentümerin zuletzt an rückständigen Hausbewirtschaftungskosten für den Zeitraum Mai 1991 bis Juni 1996 den Betrag von S 1,118.731,58 sA. Die Kläger seien gegenüber der Beklagten mit dem Klagsbetrag insofern in Vorlage getreten, als die angesparte Instandhaltungsrücklage damit belastet worden sei. Hinsichtlich der Miteigentümer S***** KG (Anteil 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Eigentümer des Hauses *****, die Klägerin bewohnt die darin gelegene etwa 185 m2 große Wohnung top Nr 24. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie Mitmieterin dieser Wohnung sei. Ihr Vater habe die Wohnung im Jahr 1949 angemietet, die Klägerin habe seither in dieser Wohnung im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern gelebt. Nach dem Tod ihres Vaters seien sowohl ihre Mutter als auch die Klägerin selbst in die Mietrechte eingetreten. Die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 3. 1902 geborene Josef T***** hatte mit seiner Ehegattin Barbara Cäcilia T***** 13 Kinder, neben den 10 Klägern noch Hedwig S*****, Maria T***** und Karl T*****. Nach dem Tode seiner Gattin am 20. 4. 1995 wurde ihm deren Nachlass eingeantwortet. Mit Pflichtteilsübereinkommen vom 3. 4. 1997 verpflichtete er sich, den 13 Kindern eine pauschale Abfindung von je 135.000 S zu zahlen. Sowohl bei der Abgabe der Erbserklärung als auch beim Abschluss des Pflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio S... mehr lesen...