Norm
ABGB §477Rechtssatz
Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Recht im Gutbestandsblatt ihrer Liegenschaften ersichtlich gemacht ist - als notwendige Streitgenossen (§ 14 ZPO) auftreten, um den bei isolierter Entscheidung über solche Begehren eines oder einzelner von ihnen drohenden Gefahr unlösbarer Verwicklungen vorzubeugen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106907Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2017