Norm: ZPO §14ZPO §127ZPO §521
Rechtssatz: Der Lauf der Rechtsmittelfristen ist für jeden Teilgenossen einer einheitlichen Streitpartei gesondert zu beurteilen. Die Rechtsmittelfristen laufen für jeden dieser Streitgenossen gesondert an und ab, aber werden durch das rechtzeitige Handeln auch nur eines Streitgenossen gewahrt. Der untätige Streitgenosse ist an den Antrag und an eine evcentuelle Rücknahme des Rechtsmittels durch den tätigen gebunde... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3 Z3ZPO §14
Rechtssatz: Keine einheitliche Streitpartei gemäß § 14 ZPO im Bereich des Mehrparteienverfahrens nach § 37 MRG. Es handelt sich im Verfahren nach § 18 MRG um ein Mehrparteienverfahren mit einheitlicher Verfahrensführung und notwendigerweise einheitlicher Entscheidung. Die Verfahrenshandlungen einer Partei wirken nur mittelbar für andere Parteien dadurch, dass ein Beteiligter durch seine Aktivität eine letztli... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Rekurs des 30. Antragsgegners gegen den Sachbeschluss vom 20.9.1999, 54 Msch 16/99a-7 zurück. Dabei ging das Erstgericht davon aus, dass der angefochtene Sachbeschluss am 27.9.1999 an die Vertreterin des Rekurswerbers zugestellt und am 29.9.1999 im Hause 1030 Wien, Am Heumarkt 7 angeschlagen worden sei. Im Zeitpunkt der Postaufgabe des Rekurses am 13.3.2000 sei daher die dem Rekurswerber zur Verfügung stehende ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitklägerin ist, ist Eigentümerin und Verlegerin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift N*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "D*****". Die Streitteile stehen mit ihren Medienprodukten im Wettbewerb um Leser und Inseratenkunden. Vor dem 30. 9. 1998 ließ die Beklagte eine Postwurfsendung verteilen, die unter anderem vier Wahrsagekarten (Zigeunerkarten) en... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ZPO §14 Bb1MRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Mitmieter sind in Angelegenheiten, die die gesetzliche Zulässigkeit des von ihnen gemeinsam geschuldeten Mietzinses betreffen, in analoger Anwendung des § 14 ZPO als notwendige Streitgenossen zu behandeln, wie sie dies auch im Streitverfahren regelmäßig sind. Entscheidungstexte 5 Ob 223/99a Entscheidungstext OGH 30.05.2000 5 Ob 223/... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren als (Mit)Mieter des Hauses *****, gegenüber dem Antragsgegner, als Eigentümer dieses Hauses festzustellen, dass das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines Betrages von S 23.000 im Zeitraum 1. 1. 1996 bis 31. 1. 1997 insoweit überschritten wurde, als der vereinbarte Hauptmietzins über den der Ausstattungskategorie D hinausgeht. Dieses Begehren wurde in beiden Vorinstanzen mit der
Begründung: abgewiesen, es sei durch Abla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es entspricht herrschender Ansicht, dass § 1116a ABGB auch für Untermietverhältnisse gilt (MietSlg 20.179; MietSlg 16.150; Binder in Schwimann, ABGB2 Rz 2 zu § 1116a; Würth in Rummel, ABGB2 Rz 1 zu § 1116a). Demnach wird ein solches Dauerschuldverhältnis nicht schon durch den Tod des Untermieters aufgelöst. Vererblich sind aber auch Mitmietrechte (MietSlg 8.661; Binder in Schwimann aaO Rz 9 zu § 1116a; Würth/Zingher, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Kläger ist der von der Tiroler Landesregierung bestellte Landesgrundverkehrsreferent. Die zweitbeklagte Partei, deren einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer Architekt Ferdinand H***** war, errichtete in F***** eine Wohnungseigentumsanlage. Sie suchte Käufer und bot dem am 30. 11. 1992 verstorbenen, deutschen Staatsangehörigen Rudolf B***** mit Schreiben vom 14. 6. 1983 diverse Wohnungen an; angeschlossen war auch eine "Übersicht Vertragsabwicklungsmodus... mehr lesen...
Begründung: Die Drittantragsgegnerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Mit ihrem Miteigentumsanteil ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 4 dieses Hauses verbunden. Diese Wohnung wurde 1976, lange vor
Begründung: des Wohnungseigentums an den Antragsteller vermietet. Gegen eine Entscheidung der Schlichtungsstelle, mit der gemäß § 37 Abs 1 Z 13 MRG iVm § 45 MRG über Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge für die Wohnung top 4 abgesprochen... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrte, die am 1. 6. 1989 zwischen den beklagten Parteien geschlossene Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsbürgerin, der Zweitbeklagte türkischer Staatsangehöriger. Die Ehe sei ausschließlich zu dem Zweck geschlossen worden, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine Anwartschaft auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die nun durch den klagenden Masseverwalter vertretene Gemeinschuldnerin und die vier beklagten Formkaufleute hatten sich zur Errichtung diverser haustechnischer Anlagen des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH) zur Arbeitsgemeinschaft Heizung Lüftung Klima Neubau Allgemeines Krankenhaus Wien (im folgenden nur ARGE) zusammengeschlossen. Die ARGE hatte ihre Tätigkeit in den 70er Jahren aufgenommen und das letzte Gewerk 1991 übergeben. Anlässlich der Sitzung des Firmenra... mehr lesen...
Norm: EheG §28 Abs1ZPO §14 BdJN §65JN §66 BJN §76 Abs1 I
Rechtssatz: Der Staatsanwalt hat die Ehenichtigkeitsklage beim Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten einzubringen. § 76 Abs 1 JN ist nicht anzuwenden (Abgehen von der Entscheidung 7 Ob 347/98z). Entscheidungstexte 4 Ob 39/00i Entscheidungstext OGH 15.02.2000 4 Ob 39/00i Veröff: SZ 73/27 ... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrt, die am 1. 7. 1987 zwischen der Erstbeklagten und dem Zweitbeklagten geschlossene und im Ehebuch des Standesamts Wien-Ottakring unter Nr. 461/1987 beurkundete Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsangehörige; der Zweitbeklagte besitze die türkische Staatsbürgerschaft. Die Beklagen hätten nur geheiratet, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Beklagten sind Miteigentümer des Hauses ***** in ***** W*****. Mit dem Miteigentumsanteil der Drittbeklagten ist Wohnungseigentum am Geschäftslokal Nr 1 verbunden. Zu 22 Cg 70/98w des Landesgerichtes für ZRS Wien erhob der Kläger am 27. 3. 1998 gegen die hier Erst- und Zweitbeklagten eine Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an der bezeichneten Liegenschaft und begehrte für den Fall der Abweisung Teilung durch
Begründung: von Wohnungse... mehr lesen...
Begründung: Das heutige Parkhotel T***** See wird vom Ortsgebiet A***** über eine Landesstraße erreicht, die nördlich des Hotelkomplexes in einer Umkehrschleife endet. Zwischen dem Hauptgebäude des Hotels und einem westlich davon befindlichen weiteren Gebäudekomplex befindet sich eine in südliche Richtung führende asphaltierte Durchfahrt (= Teilfläche 1 des Grundstücks Nr 127), die durch einen (beide Baukörper verbindenden) zweigeschoßigen Baukörper überbaut ist. Daran anschließ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Rechtliche B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei, das Endurteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt (Main) vom 30. 4. 1974, AZ 5 U 132/73, in Österreich für vollstreckbar zu erklären und auf Grund dieses Urteils zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von DM 76.235,85 sA die Fahrnisexekution zu bewilligen, ab. Die betreibende Partei habe keinen Nachweis über die ordnungsgemäße Zustellung der das Verfahren einleitenden Ladung vorgelegt. Auf Grund des Urt... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Von folgendem (zum Verständnis chronologisch dargestellten) bisherigen Verfahrensstand ist - zusammengefasst - auszugehen: Der Kläger ist der von der Tiroler Landesregierung bestellte (inzwischen personell umbestellte) Landesgrundverkehrsreferent, dessen Bezeichnung daher mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 13. 11. 1996, 7 Ob 2369/96z, gemäß § 235 Abs 5 ZPO entsprechend berichtigt worden war (ON 22). Der Kläger ist der von der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 17. 12. 1997, 3 Ob 12/98f, wurde in Abänderung der Urteile der Vorinstanzen der nunmehrige Kläger als damaliger Beklagter schuldig erkannt, auf jenem Teil des Grundstücks 334/1, Grundbuch *****, der durch die Beilage ./A als annähernd trapezförmige Fläche durch Schraffierung gekennzeichnet ist, Bewirtschaftungshandlungen jeder Art, insbesondere das Errichten von Zäunen, die Entfernung von Stauden, Strauchwerk und jung... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Schwestern und je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ *****, mit dem Haus G*****. Die klagende Partei ist auf Grund eines mit den beklagten Parteien abgeschlossenen Mietvertrages vom 10. 7. 1997 Hauptmieterin des im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokales mit einer Gesamtfläche von 128 m2. Dieser Mietvertrag wurde nach dessen schriftlicher Urkunde seitens der Vermieter von der Erstbeklagten einerseits und der Zweitbeklagten, "Letztere ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 205/406tel Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 1578 mit dem Grundstück 2815/1 Baufläche. Sie begehrt vom Beklagten, die von ihm auf ihrem Grundstück vorgenommenen Ablagerungen von Schmutz und Schlamm zu entfernen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und in Hinkunft jegliche Ablagerungen von Schmutz und Schlamm auf ihrem Grundstück zu unterlassen. Die Ablagerungen seien vom Beklagten bzw in dessen Auftrag vorgenommen wo... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 16. Februar 1999 gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist das Revisionsgericht an den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden. Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 16. Februar 1999 gemäß Paragr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte als Liegenschaftseigentümerin mit der Behauptung, daß die beklagte Partei in den Kellerräumlichkeiten verschiedene in der Klage bezeichnete Gegenstände titellos und widerrechtlich abgestellt habe, die Entfernung dieser Gegenstände und die geräumte Übergabe der Kellerräumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte unter anderem vor, als Mitmieter einer Wohnung in diesem Hause auch Mieter der Kellerräumlichke... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 CZPO §14 Bd
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage der Ausübung des Wohnrechts durch einen von zwei wohnberechtigten Übergebern des Übergabsvertrages unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des vertraglichen und dinglichen Wohnrechts kann von einer einheitlichen Streitgenossenschaft nach § 14 ZPO keine Rede sein. Entscheidungstexte 6 Ob 48/99y Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der Vater des Erstklägers und der Schwiegervater der Zweitklägerin. Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1993 übertrugen der Beklagte und seine Gattin die ihre landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft in A***** mit einem darauf befindlichen Wohnhaus in das Eigentum der Kläger. Die Übergeber behielten sich ein bis 31. 12. 1995 befristetes Fruchtnießungsrecht und weiters ein Wohnungsrecht sowie Benützungsrechte an folgenden Räumlichkeiten und Teilen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist seit dem Jahr 1981 Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus ***** in Wien, in dem sie ein Gasthaus betreibt. Im Jahr 1994 wurde an diesem Haus Wohnungseigentum begründet. Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft ist derzeit Johanna H*****, mit deren Anteilen Wohnungseigentum an 26 Objekten des Hauses (offenbar auch am Geschäftslokal der Beklagten) verbunden ist. Eine am 6. 11. 1995 eingetretene, der Klägerin angeblich erst im Herb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist bücherliche Eigentümerin des Schloßplatzes in H***** (Grundstück Nr 7208, EZ 829, GB *****). Mit Pachtvertrag vom 18. 2. 1827 wurde den jeweiligen Eigentümern der drei angrenzenden Grundstücke Nr 244/1, EZ 211 sowie Nr 226/1 und 226/3, EZ 5403, jeweils GB ***** gegen einen jährlichen Pachtzins von zwei Kronen das Recht eingeräumt, den Schloßplatz - mit den im Urteilstenor genannten Beschränkungen - beliebig zu benützen. Bücherlic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Eigentümerin von 3692/10.000 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** G*****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top 2 untrennbar verbunden ist. Anfang 1994 wollte sie die Wohnung verkaufen. Am 24. 3. 1994 erteilte sie dem Immobilienbüro S***** einen Alleinvermittlungsauftrag. Das Immobilienbüro S***** vermittelte der Klägerin (ua) Johann G***** als Interessenten. Johann G***** behauptete, die Klägerin habe ihm am 11. 4. 1994 d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist außerbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit schriftlichem Bestandvertrag vom 1. April 1946 mieteten die Beklagten von der damaligen Eigentümerin dieser Liegenschaft ein etwa 800 m2 großes Gartengrundstück, um darauf ein Einfamilienhaus in Blockbauweise (sog Blockhaus) zu errichten. Im Bestandvertrag, der den Mietern das Recht zur Errichtung des Wohnblockhauses einräumt, wurden neben anderen für das R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im Grundbuchsverfahren ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden (RZ 1992, 44/20 ua). Die Zurückweisung des Revisionsrekurses kann unter Inanspruchnahme der Begründungserleichterung des § 126 Abs 3 GBG so erfolgen, daß nur die Zurückweisungsgründe ausgeführt werden (vgl RPflSlgG 2547; RPflSlgG 2573 ua). Auch im Grundbuchsverfahren ... mehr lesen...