Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verkäu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses H***** in *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin verbunden ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an den Wohnungen top Nr 31, 32 und 33. Diese Objekte wurden von ihr zu einer Wohnung zusammengelegt und mit Mietvertrag vom 18. 6. 1996 an den Antragsteller zu einem Mietzins von monatlich S 10.300 zuzüglich Betriebskosten und USt vermietet, wobei das Mietverhältnis auf drei Jahre befristet wurde. Mit de... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Sechstantragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaften EZ 180 und EZ 393 KG W*****, wobei auf EZ 393 Wohnungseigentum einverleibt ist. Mit Bescheid vom 6. 6. 2000 verfügte das Amt der Wiener Landesregierung, MA 64, für die zwangsweise Einräumung von Servituten (insbesondere Untertunnelung) zugunsten der Antragstellerin eine Entschädigung von insgesamt S 896.300 für die EZ 180 sowie insgesamt S 190.050 für die EZ 393, wobei die auf die Miteigentümer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlassexekution ist ein Zwangsversteigerungsverfahren des im Eigentum des Verpflichteten stehenden 1/4-Anteils an einer Baurechtseinlage, das vom Erstgericht mit Beschluss vom 7. 1. 1997 den betreibenden Parteien Mag. Kathrin G***** und der Erstbeklagten bewilligt wurde. Diesem Zwangsversteigerungsverfahren traten die zweit- und die drittbeklagte Partei als weitere betreibende Gläubiger bei. Die betriebenen Forderungen sämtlicher betreibender Parteien überst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Wohnungseigentumsorganisatorin, Bauherrin und (bis zur Kündigung gemäß § 18 Abs 1 Z 3 WEG am 6. Dezember 1989) auch Verwalterin einer aus den beiden Häusern Nr. 9 und Nr. 11 bestehenden Wohnhausanlage in Wien, die in den Jahren 1979 bis 1981 von einem Bauunternehmen als Generalunternehmer und ab 1. Jänner 1981 von der beklagten Partei als dessen Rechtsnachfolgerin aufgrund eines Werkvertrags vom 28. November 1978 nach den vom ursprüngli... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Norm: HGB §117HGB §127HGB §140ZPO §14 Ba
Rechtssatz: Das Begehren einer Ausschließungsklage gegen einen der Gesellschafter einer dreigliedrigen Gesellschaft sowie einen nicht klagewilligen und daher mitzubelangenden zweiten Gesellschafter kann wie folgt lauten: "Der Erstbeklagte wird mit Wirkung auch gegen den Zweitbeklagten aus der Gesellschaft ausgeschlossen." Entscheidungstexte 1 Ob 40/... mehr lesen...
Norm: HGB §117HGB §127HGB §140 Abs1ZPO §14 BaZPO §234
Rechtssatz: 1. Die außergerichtliche Einwilligung einzelner der übrigen Gesellschafter in eine Klageführung gemäß § 117, § 127 oder § 140 Abs 1 HGB gegen einen anderen Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft verschafft den als Kläger auftretenden übrigen Gesellschaftern noch nicht die Aktivlegitimation zur Erwirkung der jeweils angestrebten gerichtlichen Rechtsgestaltung. 2. Am Gest... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Kläger) ist Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG) mit insgesamt drei Gesellschaftern. Der Nachlass des am 4. 12. 1999 verstorbenen Vaters des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) sowie Großvaters des Klägers ist der zweite Kommanditist. Bislang wurden im Verlassenschaftsverfahren keine Erbserklärungen abgegeben. Der Nachlass wird als Gesellschafter jedoch durch den Kläger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Kläger und jene der Beklagten, die an dem darauf errichteten Haus Wohnungseigentum erworben haben, grenzen unmittelbar aneinander. Das Haus der Beklagten wurde Mitte der 50er-Jahre errichtet und sofort nach Fertigstellung bezogen. Im Zuge der Hofgestaltung, an denen sich die Bewohner teils durch Mitarbeit, teils durch finanzielle Beiträge beteiligten, wurden im Zeitraum von 1956 bis 1958 an einer nicht unmittelbar an die Liegenschaften... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerin begehrt die Feststellung eines näher umschriebenen Untervermi... mehr lesen...
Norm: ABGB §164dZPO §14 BdLichtenstein ABGB §164d
Rechtssatz: Bei der Vaterschaftsfeststellungsklage bilden im Falle einer Erbengemeinschaft alle Mitglieder derselben eine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 316/00x Entscheidungstext OGH 14.02.2001 7 Ob 316/00x Veröff: SZ 74/20 Schlagworte *FL* ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 AZPO §14 BdZPO §14 Df
Rechtssatz: Bei einer einheitlichen Streitpartei kann die Klage bezüglich einzelner Teilgenossen wegen des Fehlens von nur sie betreffenden, ausschließlich personenbezogenen Prozessvoraussetzungen zurückgewiesen, im Verhältnis zu den anderen jedoch weitergeführt und zu einem urteilsmäßigen Abschluss gebracht werden. Das Prozesshindernis der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit wegen Bejahung einer völkerrec... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte ist das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein, die Zweit- bis Viertbeklagten sind seine Geschwister. Alle vier sind eheliche Kinder des am 13. 11. 1989 verstorbenen früheren Staatsoberhauptes Franz Josef II. Fürst von und zu Liechtenstein. Der Erstbeklagte ist das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein, die Zweit- bis Viertbeklagten sind seine Geschwister. Alle vier sind eheliche Kinder des am 13. 11. 1989 verstorben... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 10. 3. 1999, ohne Nachkommen oder einen Ehegatten zu hinterlassen. Zu diesem Zeitpunkt waren ihre drei Geschwister bereits verstorben. Ihre nächsten noch lebenden Blutsverwandten sind Nichten, Neffen, drei Großneffen und eine Großnichte. In eigenhändig geschriebenen Testamenten vom 1. 4. 1990 und vom 25. 12. 1993 hatte die Erblasserin den nunmehrigen Revisionsrekurswerber, den Ehemann einer vorverstorbenen Nichte, zum Alleinerben eingese... mehr lesen...
Begründung: Die vom vorliegenden Revisionsrekurs allein noch betroffene Liegenschaft EZ 172 GB ***** steht im ideellen Miteigentum der erstbis 20. beklagten Parteien, wobei mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen (laut offenem Grundbuch insgesamt 1858/2183 Anteile) Wohnungseigentum an bestimmten Einheiten jeweils untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus bestehen noch drei weitere Mit- und Wohnungseigentümer (B-LNr 9, 39 und 40 des offenen Grundbuchs), die zusammen 325/2183 Antei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Berufungsgerichtes entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach das Bestandverhältnis von Mitmietern vom Bestandgeber nur für beide gemeinsam aufgekündigt werden kann (vgl RIS-Justiz RS0020369 mzwN etwa SZ 45/70, SZ 56/132 uva; allg. zur Auflösung SZ 57/120; Würth-Zingher Miet- und Wohnrecht20, 410). Die Ausführungen in der Revision bieten keinen Anlass davon abzugehen. Ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c DZPO §14AnfO §1AnfO §8WEG §9 Abs1WEG §9 Abs2
Rechtssatz: Beide Ehegatten sind im Anfechtungsprozess über die Unwirksamkeit eines gegenseitig am Mindestanteil eingeräumten Belastungsverbots und Veräußerungsverbots notwendige Streitgenossen. Prozessual führt die gesamthänderische Verknüpfung des Ehegattenwohnungseigentums zur einheitlichen Streitpartei im Sinn des § 14 ZPO. Ehegatten stehen in Ansehung wechselseitiger Veräußerung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist zu 99/2594-Anteilen (Anteil 10), mit welchem Wohnungseigentum an W 9 verbunden ist, Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB*****. Ihr Ehegatte Abdou J***** ist ebenfalls zu 99/2594-Anteilen (Anteil 11) Miteigentümer derselben Liegenschaft. Die Anteile der Eheleute J***** sind gemäß § 12 Abs 1 WEG verbunden. Die Beklagte ist zu 99/2594-Anteilen (Anteil 10), mit welchem Wohnungseigentum an W 9 verbunden ist, Miteigentümerin der Liegensch... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §14 BaZPO §14 C
Rechtssatz: Zufolge § 7 Abs 1 zweiter Satz KO wirkt die nach dieser Gesetzesstelle eingreifende Verfahrensunterbrechung auf Streitgenossen des Gemeinschuldners nur dann, wenn sie mit diesem eine einheitliche Streitpartei nach § 14 ZPO bilden. Entscheidungstexte 2 Ob 249/00g Entscheidungstext OGH 09.11.2000 2 Ob 249/00g ... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei war und ist zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 940 GB 1006 *****, wobei an diesen Anteilen nur teilweise auch Wohnungseigentum verbunden ist. Über ihr Vermögen wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 1. 2000 zu 3 S 42/00x das nach wie vor aufrechte Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Sch***** bestellt (auf den daher - Punkt 1. des Spruches - gemäß § 235 Abs 5 ZPO... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ZPO §14 A
Rechtssatz: Wenn gegen nur einen Miteigentümer als Störer wegen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts mit schlichter Unterlassungsklage vorgegangen wird, liegt kein Fall notwendiger Streitgenossenschaft vor; die Passivlegitimation des Störers ist zu bejahen. Entscheidungstexte 4 Ob 245/00h Entscheidungstext OGH 24.10.2000 4 Ob 245/00h ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind jeweils ideelle Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB E***** (in der Folge: herrschendes Grundstück). Der Beklagte ist Eigentümer eines ideellen Drittelanteils an der Liegenschaft EZ ***** GB E***** (in der Folge: dienendes Grundstück). Die Kläger bringen vor, Berechtigte einer ihren Rechtsvorgängern im Eigentum am herrschenden Grundstück 1963 eingeräumten Realservitut des Gehens und Fahrens über einen Teil des dienenden Grundstücks zu sein.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zunächst gegenüber den beiden im
Kopf: bezeichneten Beklagten 1. die Feststellung des Verlaufes eines näher bezeichneten Servitutsweges über deren Liegenschaft, 2. diese Beklagten schuldig zu erkennen, gegenüber der Verwaltungsbehörde in einem anhängigen Verwaltungsverfahren die Zustimmung zur Wegebenützung durch den Kläger zu erklären, 3. die Errichtung des Servitutsweges, die Entfernung von Hindernissen und die Benützung des Weges zu dulden und 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Staatsangehörige, der Beklagte ist deutscher Staatsbürger. Ihre 1986 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 23. Oktober 1998 rechtskräftig geschieden. Bereits 1980 beabsichtigte der Beklagte, das im Eigentum von Leonhard S***** (im Folgenden nur Verkäufer) stehende Grundstück Nr 5261/5 in Tirol im Ausmaß von 1.600 m2 zu kaufen, um darauf ein Haus zu errichten. Da ihm aufgrund der Besti... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §234WEG idF 3.WÄG §22 Abs1WEG 2002 §36
Rechtssatz: Die Säumigkeit einzelner, bei der Mehrheit der Miteigentümer mitgezählter, ursprünglicher Kläger bei Erhebung von Berufung und Revision schadet nicht. Die Erhebung dieser Rechtsmittel durch eine Minderheit ist auch für die anderen Kläger wirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 165/00a Entscheidungstext OGH 13.07.2000 5 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG idF 3.WÄG §22 Abs1WEG 2002 §36
Rechtssatz: § 22 WEG regelt den bei Wohnungseigentum anstelle der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft nach § 830 ABGB (außer zwischen Ehegatten) tretenden Ausschluss eines Wohnungseigentümers (beziehungsweise bei qualifiziert gemischtem Wohnungseigentum eines schlichten Miteigentümers) aus den in Abs 1 Z 1 bis 3 genannten Gründen. Aktiv legitimiert ist in diesem Prozess die Mehrheit der übrige... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft mit dem darauf errichteten Haus, in dem sich die aufgekündigte Wohnung befindet. Zweiter Hälfteeigentümer ist der Ehegatte der Klägerin. Die insgesamt 124 m2 große, aus vier Zimmern bestehende, aufgekündigte Wohnung wurde zumindest seit dem Jahr 1977 an mehrere Studenten, darunter auch an den Beklagten vermietet. Die Mitmieter des Beklagten, deren Anzahl das Erstgericht nicht feststellen konnte, zogen im Lauf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des südlich einer Bundesstraße gelegenen Grundstücks (GSt) 717/1. Das östlich daran anschließende GSt 717/3 steht im Miteigentum der Beklagten. Als Zufahrt zu ihrem Hof und zu den im Südosten des Grundstücks gelegenen Garagen und Parkplätzen dient den Beklagten ein Weg (im Folgenden Zufahrtsweg), der - auf ihrem Grundstück beginnend - auf eine Länge von etwa 27 m und eine Tiefe von etwa 2,5 m über das Grundstück der Klägerin ver... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zusammen zu 2896/4987, somit mehrheitlich Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse *****. Die Beklagte ist zu 126/4987 Eigentümerin; an sämtlichen Objekten ist Wohnungseigentum begründet. Die Kläger begehrten zunächst die Zahlung von rückständigen Betriebs- und Aufzugskosten für die Jahre 1983 bis 1987 in der Höhe von S 52.482,51 sA, nach einer Ausdehnung S 68.825,83 sA. Gleichzeitig stellten sie gemäß § 22 WEG das Begehre... mehr lesen...