Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adem T*****, 2. Nefi T*****, vertreten durch Dr. Walter Geißelmann, Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. Özcan Ü*****, 2. G***** Versicherung AG, ****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung rückständigen Unterhalts für die Zeit von Oktober 2001 bis November 2005 in folgender Höhe: Lawrence: 11.160 EUR Christa: 13.460 EUR Penny: 14.790 EUR Weiters trug es dem Vater auf, dem Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der vollen Erziehung der drei Kinder für die Zeit von Dezember 2005 bis Februar 2007 in folgender Höhe zu ersetzen: Lawrence: 4.050 EUR Christa: 4.950 E... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte GmbH ist Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind Geschäftsführer bzw Gesellschafter der erstbeklagten GmbH. Die viertbeklagte Partei führte Bauarbeiten durch und entfernte nach Beendigung ihrer Arbeiten ein Pfostenplateau, das die Verbindung zum Obergeschoss herstellte. Der Kläger führte am Folgetag Installationsarbeiten durch und stürzte bei der Benützung des Übergangs zum Obergeschoss in die Tiefe. Er begehrte ... mehr lesen...
Begründung: Die fünf Kläger und die Beklagte sind Geschwister, deren Mutter Johanna F***** am 13. 8. 2001 verstorben ist. Die Beklagte ist testamentarische Alleinerbin, die Kläger Pflichtteilsberechtigte. Die Kläger begehrten im Verfahren erster Instanz zuletzt von der Beklagten die Bezahlung von insgesamt 20.000 EUR (s ON 45) mit der
Begründung: , die Erblasserin habe der Beklagten eine Liegenschaft und Bargeld geschenkt; diese Schenkungen seien in die Berechnung der Pflichtteile der... mehr lesen...
Begründung: Zu 1): Am 7. 10. 2002 ereignete sich gegen 9.00 Uhr auf der eingleisigen „Donauuferbahn" im Streckenabschnitt zwischen Klein-Pöchlarn und Weitenegg eine Kollision zwischen einer sogenannten Draisine (Schwerkleinwagen) mit der Nummer N 4/993 und dem Güterzug Z 71376. Die Draisine wurde von Manfred S***** gelenkt; auf dieser fuhren neben Manfred S***** und Karl G***** weitere vier bei der ÖBB beschäftigte Mitarbeiter mit. Der Zweck dieser Fahrt bestand im Transport zu Arb... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1. seines Beschlusses wies das Gericht zweiter Instanz den Rekurs der Zweitverpflichteten gegen die Abweisung ihres Einspruchs gegen die Exekutionsbewilligung „als verspätet" mit der
Begründung: zurück, sie habe den der Unterschrift eines Rechtsanwalts entbehrenden Schriftsatz nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist verbessert. Zu Punkt 2. bestätigte es dagegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags der Zweitverpflichteten. Es sprach zu beiden Entscheidungen... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei lieferte der beklagten Partei über mehrere Bestellungen zur Herstellung einer Fassade Baumaterialien. Die Vorinstanzen gaben dem Zahlungsbegehren von 28.278,30 EUR s.A. statt. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Mit ihrer „außerordentlichen" Revision beantragt die beklagte Partei die Abänderung dahin, dass das Klagebegehren abgewiesen werde. Die Rechtsmittelwerberin geht von einem 20.000 EUR übersteigende... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Verkehrsunfall begehrte der Erstkläger zuletzt Zahlung von EUR 6.042,95 (restliches Schmerzengeld EUR 600,--; Sachschaden EUR 1.912,70; sonstige Aufwendungen EUR 3.530,25) sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen Schäden aus dem Unfallgeschehen. Die Zweitklägerin begehrte noch Zahlung eines restlichen Schmerzengeldes von EUR 300,-- sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren beider Kläger ab. Das Berufungsgericht verwarf die... mehr lesen...
Begründung: Nur in Ansehung der Zweitklägerin bedarf die Zurückweisung des Rechtsmittels einer
Begründung: Die beiden Klägerinnen erlitten im Rahmen des Befahrens einer von der beklagten Partei betriebenen Schipiste einen Schiunfall. Sie waren nach dem Abschnallen ihrer Schi im steilen Gelände ins Rutschen geraten und schließlich über eine nicht abgesicherte Geländekante gestürzt. Die Vorinstanzen erkannten unter Annahme eines Mitverschuldens der Klägerinnen von je 50 % die Leistung... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben von der Beklagten mit Einzelkaufverträgen jeweils Anteile an der Liegenschaft M***** erworben, wobei jedem einzelnen von der Beklagten die Durchführung bestimmter Sanierungsarbeiten zugesagt wurde. Mangels Erbringung der entsprechenden Leistungen machen die Kläger - im Übrigen gestützt auf einen Mehrheitsbeschluss aller Wohnungseigentümer - gegen die Beklagte das Deckungskapital für die Durchführung der Arbeiten als Erfüllungsinteresse geltend. Überwieg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Kinder des am 10. 1. 2003 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Josef E*****. Der Kläger und seine Schwester gaben im Verlassenschaftsverfahren eine bedingte Erbserklärung ab. Der Beklagte gab weder eine Ausschlags- noch eine Erbserklärung ab. Mit Beschluss vom 2. 5. 2003 wurde zunächst der Nachlass dem Beklagten auf Abschlag der von ihm bezahlten Begräbniskosten an Zahlungsstatt überlassen. Aus dem angeschlossene... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte den Zuspruch von 72.660 EUR sA und brachte - kurz zusammengefasst - vor: Sie habe eine bestimmte Gesellschaft, deren Geschäftsführer der Beklagte sei, unter anderem mit der örtlichen Bauaufsicht für die Ausführung eines bestimmten Bauvorhabens beauftragt. Vertragsgegenstand sei auch gewesen, dass sich diese Werkunternehmerin wegen ihrer Tätigkeit als „Baustellen- und Planungskoordinator" mit einer Deckungssumme von 2 Mio ATS (= 145.345,66 EU... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der (zweit-)beklagten Partei die Zahlung von EUR 14.625,95 an offenen Provisionen bzw Schadenersatz wegen Provisionsentgangs. Die beklagte Partei habe das Vertragsverhältnis zu Unrecht mit sofortiger Wirkung aufgelöst, obwohl nur eine ordentliche Kündigung zulässig gewesen wäre. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der klagenden Partei keine Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision ni... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten und Widerklägerin die Bezahlung von 10.481,99 EUR an zuviel ausbezahlter Provision. Die Widerklägerin begehrt demgegenüber von der Klägerin die Bezahlung weiterer Provisionen von 19.600 EUR und stellte ein mit unter 4.000 EUR bewertetes Rechnungslegungsbegehren. Die Verfahren über die Klage und die Widerklage wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Erstgericht gab der Klage im Umfang von 10.010,30 EUR stat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Eigentümer einer Liegenschaft und Verpächter begehrt in drei vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren von den Beklagten die Zahlung rückständiger Pachtzinse für die Zeit Februar bis August 2003 sowie die Kosten der Errichtung eines Pachtvertrags. Das Klagebegehren im als ersten anhängig gemachten Verfahren (AZ 4 C 898/03h des Erstgerichts) lautet auf Zahlung von insgesamt 2.663,58 EUR (Vertragserrichtungskosten v... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kreditvertrag vom 18. 6. 1993 Nr. *****671 gewährte die Beklagte dem Kläger einen Kredit in Höhe von S 180.000,-- (= EUR 13.081,11), der in 300 gleich hohen monatlichen Pauschalraten von S 1.426,-- (= EUR 103,63), beginnend mit 1. 7. 1993, endend mit 1. 6. 2018, zurückgezahlt werden sollte. Der Kläger war berechtigt, den Kredit vorzeitig zu tilgen. Hievon machte er Gebrauch und deckte die Restschuld durch eine Zahlung am 31. 7. 2001 ab. Mit Kreditvertrag Nr. *****6... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei macht Kaufpreisansprüche aus Warenlieferungen in Höhe des Klagebetrags geltend, wobei die Rechnungsbeträge zwischen EUR 27,48 und EUR 22.096,09 liegen. Das Berufungsgericht bestätigte die klageabweisende Entscheidung des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich das als „außerordentliche Revision" bezeichnete Rechtsmittel der klagenden Partei mit dem Antrag, der Oberste Gerichtshof möge die R... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §227 Abs2 III
Rechtssatz: Die Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten können zufolge § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof durchgesetzt werden, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofsgrenze übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob 275/04v Entscheidungstext OGH 31.03.2005 3 Ob 275/04v Veröf... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger erwarben von der beklagten Errichterin eines Wohnhauses jeweils Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an einer Wohnung (top Nr. 4 und 5) verbunden werden soll. Sie machen aus der jeweiligen Verletzung ihrer in der Klage näher dargestellten Kaufverträge Schadenersatzansprüche wegen schuldhaften Verzugs betreffend Übergabe und Fertigstellung, noch erforderliche Sanierungskosten für weiterhin bestehende verschuldete Mängel an den Wohnungen, den... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §227 Abs2 III
Rechtssatz: Die Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten können zufolge § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof durchgesetzt werden, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofsgrenze übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob 275/04v Entscheidungstext OGH 31.03.2005 3 Ob 275/04v Veröf... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Zahlung von 9.447,47 und 37.789,87 EUR je sA mit der wesentlichen
Begründung: , der Beklagte habe ihnen (zu 1/5 bzw 4/5) eine Liegenschaft verkauft, von der, wie sich nachträglich herausgestellt habe, ein erheblicher, an einem See gelegener Teil nicht in seinem Eigentum gestanden sei. Die begehrten Beträge seien erforderlich, um den restlichen Teil des Kaufgegenstands zu erwerben. Das Gericht zweiter Instanz gab im Gegensatz zum Erstgericht beide... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen als Erben nach der Einantwortung des Nachlasses aus dem Titel der Amtshaftung Schadenersatzansprüche geltend, weil im Verlassenschaftsverfahren Schmuck der Erblasserin vor Ablauf der Ediktalfrist vom Verlassenschaftskurator mit gerichtlicher Bewilligung weit unter dem wahren Wert verkauft worden sei. Entsprechend ihren Erbquoten begehren sie (nach rechtskräftigen Teilabweisungen in erster Instanz) von der Beklagten die Zahlung von EUR 6.100,76 sA (Erstk... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §528 Abs2 Z1 LZPO §528 Abs2 Z1a LEO §78JN §55 Abs1 Z2JN §55 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ist ein Verpflichteter oder eine Mehrzahl an Verpflichteten auf Grund eines Exekutionstitels über verschiedene Forderungen Schuldner mehrerer Gläubiger, so führt die formelle Vollstreckungsgenossenschaft auf Gläubigerseite, die durch einen gemeinsamen Antrag mehrerer Gläubiger auf Exekutionsbewilligung zur Hereinbringung deren Einzel(teil-)ford... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibenden beantragten am 3. Oktober 2003 zur Hereinbringung von Teilforderungen von insgesamt 72.670 EUR, resultierend aus einem durch ein Urteil gegen zwei Verpflichtete titulierten Gesamtbetrag an Einzelforderungen von zusammengerechnet 850.967,56 EUR - deren vollstreckbaren Forderungen reichen von 146.120,92 EUR als Obergrenze bis 6.521,88 EUR als Untergrenze - die Bewilligung der Forderungs- und der Fahrnisexekution. Dem Exekutionsantrag mangelt es an Behau... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §528 Abs2 Z1 LZPO §528 Abs2 Z1a LEO §78JN §55 Abs1 Z2JN §55 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ist ein Verpflichteter oder eine Mehrzahl an Verpflichteten auf Grund eines Exekutionstitels über verschiedene Forderungen Schuldner mehrerer Gläubiger, so führt die formelle Vollstreckungsgenossenschaft auf Gläubigerseite, die durch einen gemeinsamen Antrag mehrerer Gläubiger auf Exekutionsbewilligung zur Hereinbringung deren Einzel(teil-)ford... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte die klagende Partei 1.) auf Grund eines Lieferungsübereinkommens vom 30. 12. 1993 (Blg A) von der Erstbeklagten sowie dem Zweit- und dem Drittbeklagten (gegen den inzwischen ein in Rechtskraft erwachsenes Versäumungsurteil ergangen ist) zur ungeteilten Hand EUR 39.118,36 sA 2.) auf Grund eines Lieferungsübereinkommens vom 4. 2. 2001 (Blg C) von der Erstbeklagten, dem Zweit- und dem Viertbeklagten zur ungeteilten Hand EUR 33.648,62 sA und 3.) auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 2. 1998 feuerte ein bei der Klägerin Haftpflicht versicherter (in der Folge: Versicherungsnehmer) bei einer Faschingsveranstaltung in F***** Feuerwerksraketen ab. Dabei stieg der letzte gezündete Feuerwerkskörper nicht auf, sondern explodierte verfrüht. Ein etwa 10 bis 15 m vom Abschusspunkt entfernter Zuschauer wurde durch einen Splitter des explodierenden Feuerwerkskörpers am rechten Auge schwer verletzt. Der Versicherungsnehmer der Klägerin wurde re... mehr lesen...
Begründung: Am 8. 9. 2001 fand ein Feuerwehrfest statt, im Zuge dessen die Beklagte einen Kletterturm errichtete. Als die Klägerin mit ihrem angeleinten Hund am Kletterturm vorbei ging, sprang ein Mann, der den Kletterturm unbefugterweise bestiegen hatte, nach Zurufen des Aufsichtsorganes der Beklagten vom Kletterturm und traf den Rücken des Hundes der Klägerin, der dadurch schwer verletzt und in der Folge eingeschläfert wurde. Aus diesem Vorfall begehrt die Klägerin vom Beklagten Z... mehr lesen...