Norm: JN §55WEG §9ZPO §11 Z2 CZPO §236 A
Rechtssatz: Da die Feststellungsansprüche auf Grund von Zwischenanträgen der Beklagten aus nach den einzelnen Wohnungseigentumsobjekten getrennten Verträgen abgeleitet werden, sind die Beklagten bzw im Fall von Ehegatten - Wohnungseigentum die beklagten Ehepaare formelle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO, deren Ansprüche gemäß § 55 Abs 1 JN nicht zusammenzurechnen sind. In den Fällen, in denen ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Streitgegenstand des Rekursverfahrens waren die Zwischenanträge der Beklagten auf Feststellung, daß die in den im einzelnen angeführten Punkten der zwischen der Klägerin und den Beklagten über die Miteigentumsanteile der Liegenschaft EZ 270 KG Alsergrund Haus in der Hahngasse 21 und das damit untrennbar verbundene Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen des Hauses abgeschlossenen Wohnungsreservierungsverträge und Kaufver... mehr lesen...
Norm: JN §55WEG §9ZPO §11 Z2 CZPO §236 A
Rechtssatz: Da die Feststellungsansprüche auf Grund von Zwischenanträgen der Beklagten aus nach den einzelnen Wohnungseigentumsobjekten getrennten Verträgen abgeleitet werden, sind die Beklagten bzw im Fall von Ehegatten - Wohnungseigentum die beklagten Ehepaare formelle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO, deren Ansprüche gemäß § 55 Abs 1 JN nicht zusammenzurechnen sind. In den Fällen, in denen ein... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte war der Komplementär und alleinige Geschäftsführer der Firma K***** KG (kurz KG). Die Zweit- und Drittbeklagten waren deren Kommanditisten. Am 20. 9. 1978 traten die Zweit- und Drittbeklagten ihre Kommanditanteile mit Wirkung 1. 1. 1978 an die Erstklägerin (vormals Firma S***** Gesellschaft mbH) ab. Die Erstklägerin verpflichtete sich, als Gegenleistung die durch Verluste aufgezehrten Kommanditeinlagen in der Höhe von S 35.000 an die KG zu bezahlen. Wei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Rechtsgrund des Rückgriffes (§§ 1302, 896 ABGB) für aus Anlaß eines Verkehrsunfalles vom 16.10.1974 an die mj.Karin D erbrachte Schadenersatzleistungen die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 33.900,-- s.A.; überdies begehrte er die Feststellung, daß ihm die Beklagten für sämtliche Leistungen zur ungeteilten Hand regreßpflichtig sind, die er dem Heinrich D oder der mj.Karin D aus dem Verkehrsunfall vom 16.10.1974 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. Februar 1970 errichtete E Grundstücksverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung wurde am 25. Mai 1970 zu HRB 1293 in das beim Landesgericht Innsbruck geführte Handelsregister eingetragen. Gesellschafter waren Ing. Max H und Kommerzialrat Dkfm. Roland I, der Gegenstand des Unternehmens sollte der Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Erschließung und Verbauung derselben sein. Am 12. November 1973 zeigten diese Gesellschaft und Ing. Max H dem Landesgericht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die leibliche eheliche Mutter der beklagten Parteien; ihre Ehe mit deren Vater wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 12. 1976 rechtskräftig geschieden. Während aufrechter Ehe zeigte sie eine Neigung zu Alkohol- und Medikamentenmißbrauch und versorgte die Kinder unregelmäßig. Nach 1974 verschlechterte sich der Zustand der Klägerin derart, daß der Vater der Beklagten die Hausarbeit übernahm. Zwischen 1974 und 1982 mußte da... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist die Ehefrau des Franz L*****, die Zweitbeklagte und Johann L***** sind seine ehelichen Kinder. Franz L***** übernahm gegenüber der Klägerin die Haftung als Bürge und Zahler für von dieser seinem Sohn Johann L***** eingeräumte Kredite. Mit einer als Schenkungsvertrag bezeichneten schriftlichen Vereinbarung vom 20. 9. 1982 übertrug Franz L***** das Eigentum an seiner Liegenschaft EZ ***** KG R***** je zur Hälfte an die Erst- und die Zweitbeklagte.... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin einerseits und der Zweitkläger und die Drittklägerin als Miteigentümer andererseits begehrten jeweils die Feststellung und Einverleibung eines Geh- und Fahrtrechtes in Ansehung eines Grundstückes des Beklagten sowie die Entfernung einer die Ausübung dieser Rechte hindernden Mauer und die Unterlassung jedweder weiterer Störung zugunsten ihnen gehöriger Grundstücke. Das Erstgericht wies das Klagebegehren der Erstklägerin ab, gab hingegen dem Begehren der b... mehr lesen...
Norm: ABGB §836 BZPO §11 BZPO §14 BcZPO §236 A
Rechtssatz: Ob die Mehrheit der Miteigentümer wirksam den Verwalter abberufen hat, stellt die Lösung eines allen Teilhabern gemeinschaftlichen Rechtes und Klärung eines Rechtsverhältnisses dar, das mit der für die Entscheidung über den Zwischenantrag vorausgesetzten urteilsmäßigen Bindung für oder gegen alle nicht in einem Rechtsstreit festgestellt werden kann, in welchem nicht alle Teilhaber Parte... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zu 205/5858 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 111 in der Katastralgemeinde Neuwaldegg mit dem Haus Neuwaldegger Straße 25 in 1170 Wien. Die vorgesehene
Begründung: von Wohnungseigentum an der Liegenschaft steht noch aus. Am 12. Juli 1973 erteilte der Beklagte der klagenden Hausverwaltungsgesellschaft eine auf 21 Jahre unkündbare Vollmacht zur Verwaltung seiner Miteigentumsanteile. Die Klägerin hatte von den meisten Miteigentümern der Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte unter Berufung auf einen rechtskräftigen Enteignungsbescheid und die gerichtliche Hinterlegung der Entschädigungsbeträge in e i n e m Schriftsatz die zwangsweise Räumung der dem Erstverpflichteten enteigneten 875 m 2 des Grundstückes 2396 KG Dornbirn und der dem Zweit- und der Drittverpflichteten enteigneten 5 m 2 des Grundstückes 2397 KG Dornbirn. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag. Das Gericht zweiter Instanz wies den Räumungsa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ZPO §11 A
Rechtssatz: Ein Honoraranspruch eines Rechtsanwaltes gegen einen Dritten ist nicht schon dann gegeben, wenn der Anwalt als Vertreter eines anderen Mandanten einschreitet und seine Tätigkeit für diesen Mandanten notwendig auch mit Vorteilen für den Dritten verbunden ist. So wird zB das Einschreiten des Anwaltes für einen Streitgenossen auch dann keinen Honoraranspruch gegen den anderen Streitgenossen bewirken, wenn info... mehr lesen...
Norm: ZPO nF §11 Z1 B
Rechtssatz: Mehrere Kläger oder Beklagte sind Streitgenossen nach § 11 Z 1 ZPO nF, wenn sie auch nur aus demselben tatsächlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind (Petrasch, Das neue Revisionsrecht, ÖJZ 173). Entscheidungstexte 8 Ob 535/84 Entscheidungstext OGH 04.07.1984 8 Ob 535/84 8 Ob 561/85 Entscheidungst... mehr lesen...
Die klagende Partei ist Medieninhaber der in Wien erscheinenden Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". Bis Ende April 1981 war die Samstagausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" in einen Farbumschlag eingelegt, ab Mai 1981 sollte sie mit einer Farbbeilage mit dem Titel "Bunte Krone" erscheinen, was in Prospekten angekundigt worden war. Die Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 2. 5. 1981 enthielt erstmals eine solche Farbbeilage. Wegen der Ankündigung der Farbbeilage "Bunte Krone" begehrten ... mehr lesen...
Am 16. 12. 1980 kam es in der vierten Klasse der Volksschule M, deren Erhalter nicht die beklagte Republik Österreich ist, während des Sachunterrichtes ("Schmelzen von leicht schmelzbaren Stoffen") zu einer Explosion, die dadurch entstand, daß die Volksschullehrerin Bertraud S Blei und Schwarzpulver verwechselt hatte. Bei dem Unfall wurden mehrere Schüler verletzt. Bertraud S wurde wegen dieses Unfalles zu 18 e Vr 893/81 des Kreisgerichtes St. Pölten gemäß § 88 Abs. 1, 3 und 4, § 89 S... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §93 Abs1ZPO §11
Rechtssatz: Das Vorhandensein der Voraussetzung des Gerichtsstandes der Streitgenossenschaft nach § 93 Abs 1 JN ist nach den Klageangaben zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 615/83 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 615/83 Veröff: EvBl 1984/55 S 218 = SZ 56/162 1 Ob 105/13t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Mit der am 2. 9. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der drei Beklagten zur ungeteilten Hand, ihr den Betrag von 24 173.75 S sA zu zahlen. Die Beklagten hätten bei ihr als Vorstandsmitglieder der mittlerweile im Konkurs befindlichen inländischen E AG Waren im Wert von 24 173.75 S bestellt und von ihr auch geliefert erhalten. Eine Bezahlung sei jedoch nicht erfolgt. Die Beklagten hätten die Waren bestellt, obwohl ihnen bekannt gewesen sei, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012WEG §17 Abs2ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die den Rechnungslegungsanspruch aus den von jedem einzelnen von ihnen mit dem beklagten Wohnungseigentumsorganisator geschlossenen Verträgen ableiten. Entscheidungstexte 5 Ob 27/83 Entscheidungstext OGH 21.06.1983 5 Ob 27/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012WEG §17 Abs2ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die den Rechnungslegungsanspruch aus den von jedem einzelnen von ihnen mit dem beklagten Wohnungseigentumsorganisator geschlossenen Verträgen ableiten. Entscheidungstexte 5 Ob 27/83 Entscheidungstext OGH 21.06.1983 5 Ob 27/83 ... mehr lesen...
Auf Grund des Antrages vom 30. 9. 1977 richtete die klagende Partei am 7. 11. 1977 an die Firma G & Co. GesmbH (im folgenden: Firma G & Co.) ein Anbot (Kreditzusage) über die Einräumung eines Investitionskredites in der Höhe von 600 000 S, rückzahlbar in monatlichen Raten zu je 8 300 S ab 1. 7. 1978. Für alle Verbindlichkeiten aus dem Kredit sollten die Kreditnehmerin sowie Stefan G und Anton C als Schuldner zur ungeteilten Hand haften. Am 9. 11. 1977 nahmen die Firma G & ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §14 Bc
Rechtssatz: Um eine materielle Streitgenossenschaft annehmen zu können, reicht eine Rechtsgemeinschaft bezüglich eines nur eine Vorfrage bildenden Sachanspruches oder Rechtsanspruches nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 61/82 Entscheidungstext OGH 11.01.1983 5 Ob 61/82 5 Ob 47/90 Entscheidungstext OGH 26.06.... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §14 Bc
Rechtssatz: Um eine materielle Streitgenossenschaft annehmen zu können, reicht eine Rechtsgemeinschaft bezüglich eines nur eine Vorfrage bildenden Sachanspruches oder Rechtsanspruches nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 61/82 Entscheidungstext OGH 11.01.1983 5 Ob 61/82 5 Ob 47/90 Entscheidungstext OGH 26.06.... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossen sind: Fischereiberechtigte bei der Klage auf Unterlassung der Erbauung einer Fischzuchtanlage, soweit unter ihnen keine Rechtsgemeinschaft aus ein und demselben Fischereirecht besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 10/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 10/82 1 Ob 26/86 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossen sind: Fischereiberechtigte bei der Klage auf Unterlassung der Erbauung einer Fischzuchtanlage, soweit unter ihnen keine Rechtsgemeinschaft aus ein und demselben Fischereirecht besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 10/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 10/82 1 Ob 26/86 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402ZPO §11 A
Rechtssatz: Dem Exekutionsverfahren ist eine der Streitgenossenschaft nach § 11 ZPO vergleichbare verfahrensrechtliche Verbindung mehrerer Verpflichteter fremd. Das gilt grundsätzlich auch für das Sicherungsverfahren. Entscheidungstexte 6 Ob 567/82 Entscheidungstext OGH 17.03.1982 6 Ob 567/82 3 Ob 168/04h Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AJN §93 Abs1ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Eine deliktische Solidarhaftung im Sinne des § 1302 ABGB vermag noch keine Rechtsgemeinschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO zu begründen. Anmerkung Siehe zur Rechtslage nach der ZVN 1983 auch RS0107710 Entscheidungstexte 7 Ob 701/81 Entscheidungstext OGH 05.11.1981 7 Ob 701/81 Veröff: JBl 1982,266 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AJN §93 Abs1ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Eine deliktische Solidarhaftung im Sinne des § 1302 ABGB vermag noch keine Rechtsgemeinschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO zu begründen. Anmerkung Siehe zur Rechtslage nach der ZVN 1983 auch RS0107710 Entscheidungstexte 7 Ob 701/81 Entscheidungstext OGH 05.11.1981 7 Ob 701/81 Veröff: JBl 1982,266 ... mehr lesen...
Norm: HGB §128HGB §157HGB §158ZPO §1 Ae3ZPO §11 BZPO §14 BaZPO §235 B
Rechtssatz: Bei Beendigung einer OHG geht der Rechtsstreit für und gegen die letzten Gesellschafter als notwendige Streitgenossen weiter. Auf die entsprechende Berichtigung der Parteibezeichnung hat das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens hinzuwirken, auch die Richtigstellung von sich aus vorzunehmen, wenn die Grundlagen dafür unstreitig sind. Eine solche Richtigstellung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossenschaft bei Forderungen aus mehreren zwar gleichartigen, aber auch jeweils getrennten und zu verschiedenen Zeiten abgeschlossenen Lehrverträgen. Entscheidungstexte 4 Ob 83/81 Entscheidungstext OGH 29.09.1981 4 Ob 83/81 4 Ob 100/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 4 Ob 10... mehr lesen...