Norm: JN §93KO §111ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Materielle Streitgenossen (§ 11 Z 1 ZPO) des Gemeinschuldners können am ausschließlichen Gerichtsstand des Prüfungsprozesses (§ 111 KO) mitgeklagt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 25/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 Ob 25/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §11 AZPO §14 A
Rechtssatz: Während bei der einheitlichen Streitpartei nur dann von Parteienidentität gesprochen werden kann, wenn sämtliche Streitgenossen auch Parteien der Widerklage sind, genügt es bei der einfachen Streitgenossenschaft, wenn die Parteien der Widerklage Parteien eines der mehreren Rechtsstreite sind, die parallel laufen. Entscheidungstexte 4 Ob 564/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §14 A
Rechtssatz: Der Umstand, daß die in Anspruch genommene Servitut des Wegerechtes einzelne (nebeneinander liegende) Liegenschaften einzelner Beklagter belastet würde, schafft kein Rechtsverhältnis, das die Erstreckung der Urteilwirkung auf sämtliche Streitgenossen erforderlich macht. Nur dann, wenn die Klägerin (ihre Rechtsvorgänge) auf allen Grundstücken der Beklagten gleichartige Benützungshandlungen gesetzt hätte, müßt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.Juli 1990 ereignete sich auf dem Strandplatz in Podersdorf ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines PKW Marke Toyota Corolla und die Erstbeklagte als Lenkerin des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Mercedes 200 beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz insgesamt S 99.517,92 (Reparaturkosten S 84.517,92, Wertminderung S 10.000,--, zediertes Schmerzengeld seiner Ehegattin S 5.000,--) mit der Begründu... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende A*****versicherung***** und die zweitklagende P*****versicherung***** machen gegenüber der beklagten Partei Ansprüche geltend, die sie auf Leistungen stützen, die sie der Witwe und den beiden Waisen des bei dem Unfall vom 7.7.1989 getöteten Adolf H***** erbracht haben. Unter Einräumung eines Mitverschuldens des Getöteten von 50 % begehren die erstklagende Partei aus dem Titel Bestattungskosten und Witwen- sowie Waisenrente für die Zeit vom 7.7.1989 b... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs5ZPO §11 Z1 BZPO §528 Abs1 K
Rechtssatz: Hängt die Entscheidung über den Revisionsrekurs der Drittbeklagten und der Viertbeklagten von erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO ab, ist auch der Revisionsrekurs der Erstbeklagten und der Zweitbeklagten zulässig, wenn alle vier Beklagten materielle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 1 ZPO sind. Es kommt nicht darauf an, ob auch die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte ein... mehr lesen...
Begründung: In der "N*****-Zeitung" vom 12.4.1992 erschien auf Seite 15 ein Artikel mit der Überschrift "Tägliches erscheinendes Magazin kann die Gesundheit gefährden". In diesem Artikel heißt es ua: "Die Eignung von Zeitungspapier zum Recycling, also um aus Altpapier wieder neues zu machen, hängt davon ab, mit welchen Farben die Beschichtung des Zeitungspapiers erfolgte. Im Falle des neu auf den Markt gekommenen täglichen Magazins wird neben dem Tiefdruckverfahren der sog... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs5ZPO §11 Z1 BZPO §528 Abs1 K
Rechtssatz: Hängt die Entscheidung über den Revisionsrekurs der Drittbeklagten und der Viertbeklagten von erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO ab, ist auch der Revisionsrekurs der Erstbeklagten und der Zweitbeklagten zulässig, wenn alle vier Beklagten materielle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 1 ZPO sind. Es kommt nicht darauf an, ob auch die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte ein... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Klagen mehrere Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber rückständige Bezüge ein, kommt es durch diese subjektive Klagenhäufung lediglich zu einer formellen (unechten) Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO, so daß der diesbezügliche Rechtsstreit für jeden Streitgenossen selbständig zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 9 ObA 60/92 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Klagen mehrere Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber rückständige Bezüge ein, kommt es durch diese subjektive Klagenhäufung lediglich zu einer formellen (unechten) Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO, so daß der diesbezügliche Rechtsstreit für jeden Streitgenossen selbständig zu beurteilen ist ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Klagen mehrere Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber rückständige Bezüge ein, kommt es durch diese subjektive Klagenhäufung lediglich zu einer formellen (unechten) Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO, so daß der diesbezügliche Rechtsstreit für jeden Streitgenossen selbständig zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 9 ObA 60/92 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Mehrere durch mangelhafte Werkerfüllung Geschädigte sind nur formelle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 679/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 679/90 1 Ob 603/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 603/94 Auch; nur: Mehrere Geschädigte sind nur fo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei errichtete eine Wohnanlage in Salzburg mit Eigentumswohnungen und beauftragte am 5. November 1984 die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, mit den Fliesenlegerarbeiten. Die erstbeklagte Partei führte die Arbeiten "nicht ordnungsgemäß, teilweise mangelhaft und schadhaft" aus. Die Wohnungen wurden im August und September 1986 bezogen, darunter die Wohnung top Nr. 19 von Johann (und Elfrie... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Mehrere durch mangelhafte Werkerfüllung Geschädigte sind nur formelle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 679/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 679/90 1 Ob 603/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 603/94 Auch; nur: Mehrere Geschädigte sind nur fo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Inge B*****, vertreten durch Dr. Katharina Rueprecht, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Leopoldine G*****, vertreten durch Dr. Otto Schuhmeister, Dr. Rolf Schuhmeister und Dr. Walter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1152AHRRAO §8ZPO §11 Z1
Rechtssatz: Zielt der Gegenstand des mit dem Anwalt geschlossenen Vertrag auf nichtanwaltliche Tätigkeit ab, ist also die rein anwaltliche Tätigkeit nur von untergeordneter Bedeutung, gilt nicht Anwaltsvertragsrecht, sondern - auch für die Entlohnung - das dem Vertragsgegenstand entsprechende Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 598/91 Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9.5.1987 ereignete sich auf der Rohrbacher Bundesstraße bei Straßenkilometer 21,64 im Ortschaftsbereich ***** ein Verkehrsunfall, bei dem Mag. Helga Christina S*****, die Gattin des Erstklägers und Mutter der Zweitklägerin und des Drittklägers, getötet wurde. Das Alleinverschulden an diesem Verkehrsunfall trifft Hildegard W*****, die Beklagte war Haftpflichtversicherer des von Hildegard W***** gelenkten und gehaltenen PKW. Die Beklagte haftet für das Alleinve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Transportversicherer der B*** B*** Y*** Kälte- und Klimatechnik Gesellschaft mbH. Mitversichert ist die österreichische Tochterfirma B*** B*** Y*** Kälte- und Klimatechnik Gesellschaft mbH Wien (im folgenden B*** B*** Y***). Die B*** B*** Y*** hatte an die V*** A*** Aktiengesellschaft zwei Turbo-Kaltwassersätze mit den Seriennummern MM 116820 und MM 116821 verkauft. Diese wurden aus den USA nach Antwerpen verschickt. Den Transport von A... mehr lesen...
Begründung: Das Haus Wien 6., Mariahilferstraße 13, ist ein gemischtes Objekt; 52,65 % stehen im schlichten Miteigentum der Klägerin, die restlichen 47,35 % im Wohnungseigentum verschiedener Wohnungseigentümer, darunter der Beklagten. Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Zahlung unterschiedlich hoher, je 50.000 S nicht übersteigender Beträge in der Gesamtsumme von 122.470,55 S und bringt im wesentlichen vor: Aufgrund des Wohnungseigentumsvertrages vom 3. Februar 1955 seien d... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Salzburg eröffnete mit Beschluß vom 24. August 1989, S 88/89-5, den Konkurs über die Gemeinschuldnerin U*** W***-B*** G*** MBH; zum Masseverwalter wurde Dr. Peter Z***, Rechtsanwalt in Salzburg, bestellt. Am 12.Oktober 1989 langten in einem Schriftsatz die Anmeldungen bedingter Forderungen von 213 Konkursgläubigern, die alle durch die selben Rechtsanwälte vertreten werden, ein. Die einzelnen Gläubiger meldeten ihre bedingten Forderungen nach den beige... mehr lesen...
Norm: AHG §9ZPO §11 Z2 CZPO §188
Rechtssatz: Mit dem aus dem Titel der Amtshaftung in Anspruch genommenen Rechtsträger können in einer Klage auch dritte Mitschädiger belangt werden. Es liegt eine formelle Streitgenossenschaft vor. Wie bei jeder subjektiven Klagehäufung kann auch in einem solchen Fall das Verfahren getrennt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 6/90 Entscheidungstext OGH 04.... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte gegen die beklagte Partei sowie gegen Dr. Herbert G***, Rechtsanwalt in Wien 6., und Mag. Walter S***, Immobilienverwalter in Wien 1., eine auf Zuspruch des Betrages von 400.000 S samt Anhang zur ungeteilten Hand gerichtete Klage ein. Die klagende Partei nimmt die Republik Österreich aus dem Titel der Amtshaftung in Anspruch. Zu 1 E 115/83 des Bezirksgerichtes Fünfhaus sei gegen Maria K*** ein Zwangsversteigerungsverfahren in Ansehung ihrer ... mehr lesen...
Norm: AHG §9ZPO §11 Z2 CZPO §188
Rechtssatz: Mit dem aus dem Titel der Amtshaftung in Anspruch genommenen Rechtsträger können in einer Klage auch dritte Mitschädiger belangt werden. Es liegt eine formelle Streitgenossenschaft vor. Wie bei jeder subjektiven Klagehäufung kann auch in einem solchen Fall das Verfahren getrennt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 6/90 Entscheidungstext OGH 04.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den Klägern wurde die Verlassenschaft nach dem am 23.6.1986 verstorbenen Franz S*** zu je einem Siebentel rechtskräftig eingeantwortet. Mit Vertrag vom 6.8.1971 hatte der Erblasser die Liegenschaften EZ 43 I, ua mit dem Wohnhaus Sölden 54, und EZ 59 II sowie einen Fünftelanteil an der Liegenschaft EZ 580 II mit einem Elektrizitätswerk, alle KG Sölden, seinem Neffen Stefan G*** übergeben. Punkt IV Punkt 2 des Vertrages lautet: "Stefan G*** räumt hiemit seinem ü... mehr lesen...