Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossenschaft bei Forderungen aus mehreren zwar gleichartigen, aber auch jeweils getrennten und zu verschiedenen Zeiten abgeschlossenen Lehrverträgen. Entscheidungstexte 4 Ob 83/81 Entscheidungstext OGH 29.09.1981 4 Ob 83/81 4 Ob 100/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 4 Ob 10... mehr lesen...
Die klagende Partei war Kasko- und Haftpflichtversicherer des im Eigentum des Helmut K stehenden Omnibusses Mercedes O 302 mit dem Kennzeichen W 770.660. Auf diesem Omnibus waren am 21. Juli 1976 Reifen montiert, die von der Firma The G Tyre and Rubber Co. Limited mit dem Sitz in Großbritannien hergestellt und in Österreich von der Firma G GesmbH vertrieben wurden. Die Firma The G Tyre & Rubber Co. Limited ist eine nach englischem Gesellschaftsrecht errichtete Public Company. Von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §891ABGB §896WG Art7ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmungen über die Gesamtschuld setzt nur eine gemeinschaftliche Schuld, aber nicht deren Entstehung aus demselben Rechtsgrund voraus; eine Solidarschuld kann sich auch aus jeweils verschiedenen, bei den einzelnen Verpflichteten vorliegenden Rechtsgründen ergeben; dieser Fall liegt auch bei mehreren Wechselverpflichteten und Scheckverpflichteten vor. In einem solchen F... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 BZPO §11 CZPO §127
Rechtssatz: § 127 ZPO ist nur auf materielle Streitgenossen anzuwenden (unter ausdrücklicher Ablehnung der SZ 36/54, aber mit gleichem Ergebnis; Kontravotum zum Ergebnis). Entscheidungstexte 1 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 585/80 Veröff: EvBl 1980/218 S 662 = JBl 1981,104 European... mehr lesen...
Norm: JN §93 Abs2ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Mehrere aus einem Wechsel verpflichtete Personen sind formelle Streitgenossen (Ablehnung der E SZ 36/54). Entscheidungstexte 1 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 585/80 Veröff: EvBl 1980/218 S 662 = JBl 1981,104 8 Ob 108/00s Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2ZPO §11 Z1 CZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Abgrenzungskriterien zwischen formeller und materieller Streitgenossenschaft im Wechselprozeß kommt es nur auf die durch den Skripturat begründete abstrakte Wechselverpflichtung an. Das Grundgeschäft, das in vielen Fällen gemeinsamer Wechselunterfertigung ein gemeinsames sein wird, ist für diese Frage bedeutungslos, weil sich die Wechselklage nur auf den Sk... mehr lesen...
Norm: ABGB §891ABGB §896WG Art7ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmungen über die Gesamtschuld setzt nur eine gemeinschaftliche Schuld, aber nicht deren Entstehung aus demselben Rechtsgrund voraus; eine Solidarschuld kann sich auch aus jeweils verschiedenen, bei den einzelnen Verpflichteten vorliegenden Rechtsgründen ergeben; dieser Fall liegt auch bei mehreren Wechselverpflichteten und Scheckverpflichteten vor. In einem solchen F... mehr lesen...
Norm: JN §93 Abs2ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Mehrere aus einem Wechsel verpflichtete Personen sind formelle Streitgenossen (Ablehnung der E SZ 36/54). Entscheidungstexte 1 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 585/80 Veröff: EvBl 1980/218 S 662 = JBl 1981,104 8 Ob 108/00s Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8... mehr lesen...
Norm: JN §93 Abs2ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Mehrere aus einem Wechsel verpflichtete Personen sind formelle Streitgenossen (Ablehnung der E SZ 36/54). Entscheidungstexte 1 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 585/80 Veröff: EvBl 1980/218 S 662 = JBl 1981,104 8 Ob 108/00s Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2ZPO §11 Z1 CZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Abgrenzungskriterien zwischen formeller und materieller Streitgenossenschaft im Wechselprozeß kommt es nur auf die durch den Skripturat begründete abstrakte Wechselverpflichtung an. Das Grundgeschäft, das in vielen Fällen gemeinsamer Wechselunterfertigung ein gemeinsames sein wird, ist für diese Frage bedeutungslos, weil sich die Wechselklage nur auf den Sk... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2ZPO §11 Z1 CZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Abgrenzungskriterien zwischen formeller und materieller Streitgenossenschaft im Wechselprozeß kommt es nur auf die durch den Skripturat begründete abstrakte Wechselverpflichtung an. Das Grundgeschäft, das in vielen Fällen gemeinsamer Wechselunterfertigung ein gemeinsames sein wird, ist für diese Frage bedeutungslos, weil sich die Wechselklage nur auf den Sk... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die auf Grund verschiedener, selbständig zu beurteilender Vorverträge mit dem Wohnungseigentumsorganisator, gemäß § 25 WEG 1975 klagen. Entscheidungstexte 2 Ob 537/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 537/79 5 Ob 1015/95 Ents... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die auf Grund verschiedener, selbständig zu beurteilender Vorverträge mit dem Wohnungseigentumsorganisator, gemäß § 25 WEG 1975 klagen. Entscheidungstexte 2 Ob 537/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 537/79 5 Ob 1015/95 Ents... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Klägers nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Erstrichter verwarf die von der Drittbeklagten erhobene Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit, das Rekursgericht gab ihr statt und wies die Klage hinsichtlich dieser Beklagten unter Nichtigerklärung des Verfahrens zurück. Strittig ist, ob die Drittbeklagte, die ihren Sitz im Ausland hat, wegen der Schutzwirkungen zugunsten Dr... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §93ZPO §11 B
Rechtssatz: Der ausländische Erzeuger einer Ware kann nicht am Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (des inländischen Verkäufers und des Importeurs) geklagt werden (gegen 6 Ob 151/74). Entscheidungstexte 7 Ob 774/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 774/78 Veröff: EvBl 1979/174 S 463 = SZ 52/43 1 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 BZPO §11 C
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme mehrerer Schädiger wegen Zufügung desselben Schadens, jedoch aus verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Gründen begründet nur bei Mittätern materielle Streitgenossenschaft. Anmerkung Siehe zur Rechtslage nach der ZVN 1983 auch RS0107710 Entscheidungstexte 7 Ob 774/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 77... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §14 A
Rechtssatz: Der einfache, wenn auch materielle Streitgenosse ist nur zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen jene Teile der Entscheidung berechtigt, die ihn selbst betreffen. Anders ist es nur bei Rechtsgenossen einer einheitlichen Streitpartei gemäß § 14 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 71/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 71/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §502 De1
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Anspruch der nach Klagseinbringung verstorbenen Mutter auf Grund der Universalsukession auf die Klägerinnen übergangen ist, bewirkt nicht, daß zwischen den bloß gleichartigen Ansprüchen der Mutter einerseits und dem eigenen Anspruch der einzelnen Klägerinnen andererseits aus einem Verkehrsunfall tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang entsteht. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §502 De1
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Anspruch der nach Klagseinbringung verstorbenen Mutter auf Grund der Universalsukession auf die Klägerinnen übergangen ist, bewirkt nicht, daß zwischen den bloß gleichartigen Ansprüchen der Mutter einerseits und dem eigenen Anspruch der einzelnen Klägerinnen andererseits aus einem Verkehrsunfall tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang entsteht. Entscheidungs... mehr lesen...
Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3736 KG. A, die Erstbeklagte zu 351/17 475, der Zweitbeklagte zu 534/17 475 Anteilen. Auf dieser Liegenschaft wurde die Wohnhausanlage Feldkirch, M-Straße 9, errichtet. Die Klägerin (eine Bank) begehrt mit der Behauptung, daß sie der aus den beiden Beklagten und weiteren Wohnungskäufern bestehenden,"Eigentümergemeinschaft, Feldkirch, M-Straße", auf Ersuchen der Herren Dipl.-Ing. Hans J, Dr. Richard C und Ing. Franz H zur Finanzier... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in Steinach am Brenner F G als Lenker eines Motorrades bei einem zusammenstoß mit dem von W G gelenkten LKW getötet. J P ist Halter, die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker W G sowie J P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ihres beim Unfall getöteten Versicherten zu einem Fünf... mehr lesen...
Die Erstklägerin begehrte in ihrer gemäß dem § 25 WEG wegen Säumigkeit erhobenen Klage (3 C 414/76), die beklagte Partei schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dem sich auf Grund des rechtskräftigen Nutzwertbescheides ergebenden Mindestanteil an der Liegenschaft EZ 5653 KG M, mit welchem Wohnungseigentum an der Wohnung V-gasse, Haus Nr. 9-11, Stiege I, top. Nr. 4, untrennbar verbunden sei, einzuwilligen. Zur selben Zeit brachte der Drittkläger eine Klage ... mehr lesen...
Der Drittkläger ist Eigentümer des Hauses I, P-Weg 12, der Erst- und Zweitkläger sind Mieter von Wohnungen in diesem Hause. Im Oktober 1970 kaufte der Erstkläger über Vermittlung der Ehegattin des Beklagten Marlene U. die selbständiger Handelsvertreter ist, bei der Firma K und I St., Waschmaschinenfabrik in W, eine Geschirrwaschmaschine. Den Anschluß der Geschirrwaschmaschine hatte die Firma Marlene U, die den Servicedienst für diese Maschinen in I zu besorgen hat, durchzuführen. Marl... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63ZPO §11 CZPO §14 C
Rechtssatz: Werden der Versicherungsnehmer und der Versicherer von dem Geschädigten im selben Prozeß auf Zahlung von Schadenersatz als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so sind sie nicht notwendige, sondern einfache Streitgenossen. BGH vom 10.07.1974, IV ZR 212/72 NJW 1974, 2124; Veröff: JR 1975,66 (Anmerkung von W Schubert) Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Nach den Klagsbehauptungen verschuldete der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Mopeds am 13. Mai 1973 auf der Achensee-Bundesstraße einen Verkehrsunfall, bei dem der Personenkraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger soll dadurch einen Schaden von 24.319.60 S samt 12% Zinsen aus 13.319.60 S seit 13. Mai 1973 erlitten haben. Er verlangt von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz dieses Schadens. Die Klage konnte zunächst nu... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 BZPO §14 Bc
Rechtssatz: Miteigentümer bilden im Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Enthebung des Hausverwalters keine notwendige Streitgenossenschaft (§ 11 Z 1 ZPO), wohl aber eine einheitliche Streitpartei (§ 14 ZPO). Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74 Veröff: JBl 1975,201 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §391 A
Rechtssatz: Bei der Klage gegen den Lenker und gegen den Halter eines Kraftfahrzeuges handelt es sich lediglich um eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO; die Fällung eines Teilurteils ist daher zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 221/74 Entscheidungstext OGH 31.10.1974 2 Ob 221/74 Schlagworte S... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §391 A
Rechtssatz: Bei der Klage gegen den Lenker und gegen den Halter eines Kraftfahrzeuges handelt es sich lediglich um eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO; die Fällung eines Teilurteils ist daher zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 221/74 Entscheidungstext OGH 31.10.1974 2 Ob 221/74 Schlagworte S... mehr lesen...
Norm: JN §93ZPO §11 B
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Vorliegens einer materiellen Streitgenossenschaft als Voraussetzung für den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach § 93 JN reicht es aus, daß ein Anspruch gegen eine Schädigermehrheit aus Fehlern in einem einheitlichen Warenvertrieb geltend gemacht wird. Anmerkung Siehe zur Rechtslage nach der ZVN 1983 auch RS0107710 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 B
Rechtssatz: Klagt der Geschädigte drei Parteien, denen je nach ihrer Funktion verschiedene Fehlverhaltensweisen bei einem den Schadenersatzanspruch auslösenden und den Geschädigten gefährdenden Warenvertrieb vorgeworfen werden, so wird eine materielle Streitgenossenschaft (Mehrheit von Schädigern gemäß § 1304 ABGB) geklagt. Anmerkung Siehe zur Rechtslage nach der ZVN 1983 auch RS0107710 Entsch... mehr lesen...