Begründung: Mit Beschluß vom 2.Mai 1989 hat das Landesgericht Innsbruck als Vollzugsgericht die bedingte Entlassung des Walter K*** aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Strafgefangenen hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluß vom 6.Juni 1989, 8 Bs 223/89 keine Folge gegeben. Diesen Beschluß des Oberlandesgerichts ficht Walter K*** mit Beschwerde an. Rechtliche Beurteilung Nach der Strafprozeß... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 25.März 1988 hat die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien einen Antrag des Gerhard R*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. N. S*** u. a. wegen § 302 StGB. und anderer strafbarer Handlungen nicht Folge gegeben und seinen Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen "bestimmte Personen wegen bestimmter Delikte" zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Subsidiarantragstellers hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschlu... mehr lesen...
Gründe: Gegen Ewald L*** wurde am 3. Jänner 1989 beim Landesgericht St. Pölten das Strafverfahren AZ 12 Vr 2/89 wegen eines im Gemeindegebiet von Göstling/Ybbs begangenen Einbruchsdiebstahls eingeleitet, das noch nicht über das Stadium der Voruntersuchung hinaus gediehen ist. Auf Grund einer Nachtragsanzeige der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich besteht der Verdacht, daß Ewald L*** gemeinsam mit noch unbekannten Mittätern weitere Einbruchsdiebstähle im westl... mehr lesen...
Begründung: Die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wies mit dem Beschluß vom 22.Dezember 1988, GZ 1 Vr 703/67-18, die von den (seinerzeit in mehreren Strafverfahren als Anzeiger aufgetretenen) Einschreitern beantragte Wiederaufnahme der Strafverfahren im wesentlichen mit der
Begründung: zurück, daß ihnen gemäß § 49 Abs. 2 Z 3 StPO die Legitimation für die Antragstellung mangle, im übrigen längst Verjährung eingetreten wäre. Die gegen diesen Beschluß erhobene Beschw... mehr lesen...
Gründe: In der Strafvollzugssache Bernd L*** wegen bedingter Entlassung, AZ 42 BE 68/88 des Landesgerichtes Salzburg, hat das Oberlandesgericht Linz im Beschwerdeverfahren 10 Bs 278/88 ein psychiatrisches Gutachten des Sachverständigen Univ.Prof. Dr. Werner L*** zur Verhaltensprognose des Strafgefangenen Bernd L*** eingeholt, wobei dem Sachverständigen aufgetragen wurde, besonderes Augenmerk den Fragen der Rückfallswahrscheinlichkeit, der Resozialisierungsmöglichkeit und der allfä... mehr lesen...
Norm: Geo §590 Abs1StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Im Sinne des § 590 Abs 1 Geo genügt es, dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu einem Delegierungsantrag des Anklägers (oder eines Mitbeschuldigten) zu äußern. Nützt er diese nicht, so steht dies der Zuweisung der Strafsache an ein anderes Gericht nicht entgegen. Entscheidungstexte 14 Nds 37/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Graz Beschwerden der nunmehrigen Rechtsmittelwerber Franz S***, Marianne H*** und Maria H*** als unzulässig zurück. Gleichermaßen war mit den dagegen erhobenen Beschwerden der Genannten zu verfahren, weil das Gesetz gegen Entscheidungen der fraglichen Art kein weiteres ordentliches Rechtsmittel vorsieht (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StPO Nr 10, 11). Anm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Strafgefangenen Walter Johann E*** gegen einen Beschluß des Kreisgerichtes Steyr, womit sein Antrag auf bedingte Entlassung zurückgewiesen worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschwerdeentscheidungen kein weiteres ordentliches Rechtsmittel zulässig ist (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StPO ENr ... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Strafvollzugssache lehnte Herbert G*** im Rahmen der von ihm gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Krems vom 25.November 1988 (womit sein Antrag auf bedingte Entlassung abgewiesen worden war) erhobenen Beschwerde das Oberlandesgericht Wien wegen Befangenheit ab; er beantragte gleichzeitig, für das Beschwerdeverfahren an das Oberlandesgericht Graz zu delegieren. Rechtliche Beurteilung Die Ablehnung ist nicht gerechtfertigt. G... mehr lesen...
Gründe: Margot Z*** verbüßt derzeit unmittelbar nacheinander (§ 46 Abs. 4 StGB) Freiheitsstrafen von zusammen sechseinhalb Jahren. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung (§ 46 Abs. 2 StGB) waren mit 3.Oktober 1987 erfüllt. Dennoch lehnte das Kreisgericht Wiener Neustadt als Vollzugsgericht mit Beschluß vom 30. Juni 1988, BE 683/88-11, die bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe mangels der sonstigen Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB (wie schon früher ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing. P*** (§ 48 Z. 1 StPO.) nicht Folge gegeben wurde, als unzulässig zurückgewiesen (§ 49 Abs. 2 Z. 2 StPO.). Rechtliche Beurteilung Ebenso unzulässig ist die gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz abermals erhobene Beschwerde an den Obersten Gerichtshof, wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des Privatanklägers Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen die von der Ratskammer des Landesgerichts Linz vom 30.März 1988, 39 Ns 40/88-11, gemäß § 74 Abs 2 StPO. gefällte Entscheidung als unzulässig zurückgewiesen (§ 74 Abs 3 StPO.). Rechtliche Beurteilung Das dagegen erhobene abermalige Rechtsmittel (als Nichtigkeitsbeschwerde bezeichnet) ist einerseits zufolge § 74 Abs 3 StPO., andererseits aber auch des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die vom Angeklagten Mario G*** gegen das Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. Jänner 1988, GZ 1 b E Vr 13.557/87-13, erhobene Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe als unzulässig zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes von Mario G*** erhobene, als Rekurs bzw Oberrekurs bezeichnete Beschwerde ist einer ... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 Abs1 A
Rechtssatz: Wichtige
Gründe: für eine amtswegige Delegierung (aus Anlaß eines Zuständigkeitsstritts) können ua unter dem Gesichtspunkt einer möglichst weitgehenden Abkürzung der Untersuchungshaft (§ 193 Abs 1 StPO) vorliegen. Entscheidungstexte 14 Nds 91/88 Entscheidungstext OGH 27.07.1988 14 Nds 91/88 ... mehr lesen...
Begründung: Der Privatbeteiligte Dr. Rudolf H*** beantragte bei der Ratskammer des Kreisgerichtes Wels die Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. Ulrike A***, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wels, wegen §§ 302 und 310 StGB. In der Anzeige lehnte er dem Sinne nach die Richter des Kreisgerichtes Wels und jene des Oberlandesgerichtes Linz wegen Befangenheit ab; aus ebendemselben Grund begehrte er die Zuweisung der Strafsache an ein Gericht außerhalb des Sprengels des Oberla... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §22 Abs1 Z2 litbJGG 1961 §24StPO §62
Rechtssatz: In Jugendschutzsachen kommt für die Sprengel der in Wien gelegenen Bezirksgerichte ausschließlich eine Delegierung des Jugendgerichtshofes Wien in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 56/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 11 Os 56/88 14 Os 77/90 Entscheidungste... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß verfügte das Oberlandesgericht Wien in der gegen Heribert Gottfried B*** wegen des Vergehens nach dem § 198 Abs. 1 StGB vor dem Bezirksgericht Eisenstadt unter dem Aktenzeichen U 119/87 geführten Strafsache - abweichend von dem auf Delegierung des Bezirksgerichtes Floridsdorf lautenden Antrag des Beschuldigten - die Delegierung des Jugendgerichtshofes Wien. Dagegen wendet sich die Beschwerde des Beschuldigten, welcher darin vorbringt, er habe... mehr lesen...
Begründung: In der Privatanklagesache gegen Dipl.Ing. Wilhelm P*** wegen § 111 StGB., AZ. 4 U 122/87 des Bezirksgerichts Gmunden, hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 24.Februar 1988, AZ. 7 Bs 2/88 (ON. 26 der Strafakten), einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluß des Kreisgerichts Wels nicht Folge gegeben und mit Beschluß vom gleichen Tag, AZ. 7 Bs 326/87 (ON. 27 der Strafakten), eine Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Beschlu... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §273 ff
Rechtssatz: Die Einbringung eines Delegierungsantrages erst in der Hauptverhandlung bewirkt keinen Anspruch auf Vertagung. Entscheidungstexte 13 Os 149/87 Entscheidungstext OGH 11.03.1988 13 Os 149/87 Veröff: SSt 59/16 14 Os 114/07g Entscheidungstext OGH 16.10.2007 14 Os 114/07g Beisatz: Jeden... mehr lesen...
Gründe: Friedrich B*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 16.November 1987, GZ. 24 b E Vr 1349/87-15, des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung von Adhäsionszusprüchen verurteilt. Der dagegen ergriffenen Berufung hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Urteil vom 13.Jänner 1988, AZ. 7 Bs 645/87, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Hermann S*** gegen die vom Kreisgericht Wels ihm verweigerte Wiederaufnahme seines Strafverfahrens nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene abermalige Beschwerde war zurückzuweisen, weil dieses Rechtsmittel, wie überhaupt solche gegen Entscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht, unzulässig ist (§ 16 StPO.). Die Anfechtung von Beschlüssen d... mehr lesen...
Gründe: Josef M*** begehrte in einem mit 26.August 1987 datierten, beim Obersten Gerichtshof jedoch erst am 29.Oktober 1987 eingelangten Schriftsatz eine "Revision" der Urteile des Kreisgerichtes Leoben vom 13.Februar 1952, GZ 9 Vr 1619/51-24, und vom 24.Mai 1954, GZ 10 Vr 1574/50-64. Ihrem Inhalt nach wäre diese Eingabe als Wiederaufnahmebegehren zu deuten. Rechtliche Beurteilung In einer weiteren Eingabe vom 21.November 1987 brachte Josef M*** jedoch zum ... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 28.Oktober 1987, AZ. 21 Bs 470/87, über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 24.September 1987, GZ. BE 1053/87-8, entschieden. Rechtliche Beurteilung Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die davon betroffene Strafgefangene Jovanka M*** Beschwerde erhoben, welche als unzulässig zurückzuweisen war. Die Anfechtung einer in Strafsa... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 13.Oktober 1987, AZ. 8 Bs 493/87, eine Beschwerde der Privatankläger 1. Swami O***, 2. D*** L*** Z*** (DLZ) Österreich, 3. D*** L*** Z*** (DLZ) Winterthur sowie des Privatbeteiligten Ing. Julius E*** gegen den Beschluß des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 11. August 1987, GZ. 25 b E Vr 225/87-28 (Einstellung gemäß § 46 Abs. 3 StPO.), als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 21.September 1987, Ns 1102/87-2, wurde der Antrag des Verurteilten Franz M*** auf Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Linz mit dem Beschluß vom 7.Oktober 1987, 11 Bs 244/87, nicht Folge gegeben. Diesen ihm laut Verfügung des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 14. Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Franz M*** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26. August 1987, GZ. 7 b Vr 4987/86-59, wurde der Antrag des Verurteilten Wolfgang K*** auf Gewährung einer achttägigen Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 29.September 1987, GZ. 22 Bs 442/87-2, nicht Folge gegeben. Diesen ihm am 8.Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Wolfgang K**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten Walter P*** gegen den Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24.Juli 1987, GZ 8 b E Vr 3.432/82-84, mit dem sein Antrag auf Zahlungsaufschub abgewiesen wurde, nicht Folge. Die gegen diese Beschwerdeentscheidung eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Gegen Beschlüsse des Vorsitzenden übe... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 30.April 1987, AZ 11 Bs 40/87, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Alfonso O*** T*** wegen §§ 127 ff StGB, AZ 30 Vr 1945/86 des Landesgerichts Linz, die Gebühren des zur Berufungsverhandlung am 10.April 1987 beigezogenen Dolmetschers Helmut F*** mit 623,70 S (einschließlich Umsatzsteuer) bestimmt; das Mehrbegehren im Betrage von 177 S (zuzüglich Umsatzsteuer) wurde hingegen abgewiesen. Den zuletzt angeführten Betrag hatte der Dolmetscher... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §73MedienG §41 Abs2PornG §9StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Kompetenz nach § 41 Abs 2 MedG ist (ebenso wie etwa jene nach § 9 PornG und nach § 73 LMG) sowohl eine örtliche als auch eine sachliche; Zweck dieser Zuständigkeitskonzentration ist die größere Sachkenntnis und Einheitlichkeit der Rechtsprechung, die durch die Vereinigung gleichartiger Sachen bei bestimmten Gerichten herbeigeführt wird (Vgl SSt 27/79, RZ 1958,12 ua). In Fä... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Strafgefangenen Gerald F*** gegen die Ablehnung einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe (§ 99 StVG.) nicht Folge gegeben. Die dagegen erhobene weitere Beschwerde war zurückzuweisen, weil ein Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse (§ 17 Abs. 4 StVG.) wie überhaupt gegen solche eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht im Strafprozeß unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...