Gründe: Gegen Martin H***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 2 StGB anhängig, in dem für 23. März 1999 die Hauptverhandlung anberaumt wurde. Gegen Martin H***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125,, 126 Absatz 2, StGB anhängig, in dem für 23. März 1999 die Hauptverhandlung anber... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen den angefochtenen, vom Oberlandesgericht Graz als Beschwerdegericht in Strafsachen gefaßten, oben bezeichneten Beschluß ist kein weiterer Rechtszug zulässig (§§ 15, 16 StPO; 15 Os 172/95 uvam), weshalb die als "Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Graz 10 Bs 300/97 und insbesondere gegen den Richtern Dr.G*****" bezeichnete Beschwerde des Strafgefangenen S***** als unzulässig z... mehr lesen...
Gründe: Mit der
Begründung: , daß die Erstbeschuldigte mit einem Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz verheiratet ist, lehnte der Subsidiarankläger mit Bezug auf seinen bei diesem Gericht gestellten Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung (§ 48 Z 1 StPO) "alle Ratskammern des Gerichtssprengels des Oberlandesgerichtes Graz" ab und beantragte, "die Entscheidung über die Subsidiaranklage an die Ratskammer des Landesgerichtes Innsbruck, in eventu an die Ratskammer eines... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Die Änderung des Gerichtsstandes im Wege der Delegierung gemäß §§ 62, 63 StPO setzt voraus, daß es sich um Gerichte derselben Art handelt. Die Zuweisung eines beim Bezirksgericht anhängigen Verfahrens an ein Landesgericht kommt daher nicht in Betracht. Entscheidungstexte 15 Nds 37/97 Entscheidungstext OGH 29.04.1997 15 Nds 37/97 ... mehr lesen...
Norm: StPO §48StPO §62StPO §74
Rechtssatz: Nach Abtretung der Strafsache an den örtlich zuständigen Gerichtshof erster Instanz hat dieser auch über den (erneut gestellten) Subsidiarantrag zu befinden, ungeachtet daß dieser Antrag nicht unmittelbar bei ihm, sondern vorerst beim abtretenden Landesgericht eingebracht wurde. Die Ablehnung der Richter dieses (nicht zuständigen) Landesgerichtes ist damit gegenstandslos. Dies gilt demzufolge auch für ... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §198 Abs1
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 198 Abs 1 StPO ist es grundsätzlich Aufgabe des Untersuchungsrichters in der Voruntersuchung den Beschuldigten zu vernehmen. Wird diese Aufgabe an Organe auswärtiger Sicherheitsbehörden übertragen, dann kann eine solche Vorgangsweise nicht als
Begründung: für eine Veränderung der örtlichen Zuständigkeit dienen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 25 E Vr 828/90 des Landesgerichtes Feldkirch beantragte der freigesprochene Josef S***** die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieses Begehren wurde vom Landesgericht Feldkirch mit Beschluß vom 3.April 1992, GZ 25 E Vr 828/90-52, abgewiesen. Dagegen erhob Josef S***** Beschwerde. In dieser Beschwerde, in einer weiteren Eingabe und in einer Vernehmung vom 11.Juni 1992 lehnte S***** die nach der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichtes Innsbruck zur Entsc... mehr lesen...
Norm: SGG §17 Abs1SGG §20 Abs1StPO §62
Rechtssatz: Eine vorläufige Zurücklegung der Anzeige durch den Staatsanwalt nach § 17 Abs 1 SGG und die (bloße) Evidenzhaltung während der Probezeit dahin, ob nach § 20 Abs 1 SGG allenfalls ein Strafverfahren einzuleiten sei, erfordert keine Delegierung (so schon 15 Nds 21/92 und 15 Nds 28/92). Entscheidungstexte 15 Nds 61/92 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: SGG §17 Abs5StPO §62
Rechtssatz: Eine bloße noch gar nicht aktuelle Möglichkeit einer Maßnahme gemäß § 17 Abs 5 SGG ist kein wichtiger Grund für eine nur ausnahmsweise anzuordnende Delegierung (siehe § 62 StPO). Entscheidungstexte 15 Nds 61/92 Entscheidungstext OGH 02.07.1992 15 Nds 61/92 15 Nds 57/92 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 4.Feber 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Karl P***** wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und Abs. 2, 161 Abs. 1 StGB und anderer s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 11.April 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Springer als Schriftführer in der Strafsache gegen Traude B***** und andere wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB und einer anderen strafbaren Ha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7.März 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Hofer als Schriftführer in der Strafsache gegen Irmgard H***** wegen des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Beschwerd... mehr lesen...
Gründe: Im Zuge einer Beweiswiederholung ersuchte das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht in der aus dem
Spruch: ersichtlichen Strafsache den gerichtlich beeideten Sachverständigen für Waffen- und Schießwesen Ing. Hannes K*** um ein Gutachten darüber, ob (in einem gewilderten Rehbock vorgefundene) Geschoßsplitter aus derselben Serie und Type stammten wie die (beim Angeklagten sichergestellten) Patronen. Die vom genannten Sachverständigen mit einer vergleichenden Materi... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Klagenfurt wird zu 7 Vr 1366/89 gegen Ing. Wilhelm P*** sen und andere die Voruntersuchung wegen des Verdachtes der Verbrechen des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und 2, 2. Fall, StGB sowie der Vergehen der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 2 StGB und nach dem § 24 Abs. 1 lit b iVm § 3 Z 2 Devisengesetz geführt. In diesem Verfahren macht der Beschuldigte Ing. Wilhelm P*** ... mehr lesen...
Begründung: In der Strafvollzugssache des Michael F*** hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 12.Juli 1990, AZ 26 Bs 318/90, der Beschwerde des genannten Strafgefangenen gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg als Vollzugsgericht vom 12. Juni 1990, GZ 14 Ns 1060/90-2, womit gemäß § 37 StVG ein Fernsehgerät und vier Batterien zugunsten des Bundes für verfallen erklärt wurden, nicht Folge gegeben. Gegen den bezeichneten Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien richtet... mehr lesen...
Gründe: Beim Bezirksgericht Scheibbs wurde gegen Dieter R*** zum AZ U 1137/89 ein Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB (gefährdete Unterhaltsberechtigte mj. Kathrin, geboren am 19.September 1983, und mj. Julia R***, geboren am 7.Feber 1987) geführt. Mit dem angefochtenen Beschluß nahm das Oberlandesgericht Wien über Antrag des Beschuldigten mit Zustimmung des öffentlichen Anklägers diese Strafsache im Delegierungswege dem Bezirksgericht Scheibbs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Ludwig S*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 13. April 1990, GZ 20 BE 207/90-6, - mit dem sein Antrag auf bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe abgelehnt worden war - nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die von Ludwig S*** gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes (als Beschwerdegericht... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 28.März 1990, AZ 8 Bs 110/90, gab das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des - im Verfahren zum AZ 6 Vr 1199/54 des Landesgerichtes Linz mit Urteil vom 11.November 1954 (ON 71) vom Vorwurf des Verbrechens der Verleumdung nach § 209 StG rechtskräftig freigesprochenen - Franz G*** gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Linz vom 12.Feber 1990, GZ 6 Vr 1199/54-105, womit sein "Antrag auf Rehabilitierung" zurückgewiesen worden war, keine Folge. ... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Salzburg gab mit dem Beschluß vom 10. Jänner 1990, GZ 38 E Vr 2006/89-11, dem Antrag des Verurteilten Josef K***, ihm die Bezahlung der mit dem Urteil vom 29. November 1989 verhängten Geldstrafe (von 54.000 S) in monatlichen Raten (zu je 1.000 S) zu ermöglichen, (nur) teilweise Folge und setzte die monatlichen Teilzahlungen mit 9.000 S fest; das Mehrbegehren wies es ab. Rechtliche Beurteilung Der vom Verurteilten gegen die Abweisun... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Rechtsmittelgericht ist in Strafsachen den Parteien ein weiterer Rechtszug gesetzlich nicht eröffnet, weshalb die vorliegende, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde sofort zurückzuweisen war. Anmerkung E19678 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:0130OS00002.9.0208.000 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten (Strafgefangenen) Isidor S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 17. Oktober 1989, GZ 23 Ns 55/89, - mit dem sein Antrag auf Gewährung der Unterbrechung einer Freiheitsstrafe nach § 99 StVG abgewiesen worden war - nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die nunmehr gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz (als Beschwerdegericht) er... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Die Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen öffentlichen Amtsträger kann einen wichtigen Grund in der Bedeutung der §§ 62, 63 StPO nicht abgeben, wenn man diese Bestimmungen mit dem verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse der Öffentlichkeit (Art 10 Abs 1 MRK, Präambel zum MedG, aber auch - in selber Beziehung - "überwiegendes" Parteiinteresse im Art 20 Abs 3 B-VG) angemessen, dh verfass... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Graz die Beschwerden des Franz S*** sowie der Marianne H*** und der Maria H*** gegen einen Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Graz als unzulässig zurückgewiesen. Letzteres hatte über einen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Johann B*** wegen §§ 8, 166 StG 1945 ablehnenden Beschluß des Bezirksgerichts Leibnitz bestätigend entschieden. Den Beschluß des Oberlandesgerichts fechten Franz S***, Marianne ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der oben bezeichneten Strafsache hat das Bezirksgericht Leibnitz mit Beschluß vom 2.März 1989, GZ U 1049/65-27, die von Franz S***, Maria H*** und Marianne H*** beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Genannten gab das Landesgericht für Strafsachen Graz mit Beschluß vom 19.April 1989, AZ 1 c Bl 43/89, nicht Folge. Gegen diese Entscheidung haben Franz S***, Maria H*** und Marian... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß § 486 Abs. 3 StPO aus dem Grunde des § 485 Abs. 1 Z 6 StPO eingestellt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Privatanklägers hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 26.April 1989, AZ 27 Bs 174/89 (= 9 b E Vr 7758/88-8 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien) nicht Folge gegeben. Diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes ficht der Pri... mehr lesen...