Norm: StPO §56
Rechtssatz: Das Gericht, dessen Zuständigkeit für mehrere zusammenhängende Strafsachen begründet ist, bleibt auch dann zuständig, wenn der Grund, aus dem das Zuvorkommen stattfand, später wieder hinwegfällt. Entscheidungstexte 9 Nds 81/68 Entscheidungstext OGH 25.04.1968 9 Nds 81/68 Veröff: SSt 39/20 13 Nds 37/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §51StPO §56StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Zuständigkeit nach den §§ 51, 56 StPO ist im Sinne der §§ 262, 267 StPO unabhängig von der in einer Anzeige angeführten strafbaren Handlung auch der sich aus der Anzeige ergebende Verdacht einer anderen strafbaren Handlung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Nds 82/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §114StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Durch die Wiedervereinigung eine zeitlang getrennt geführter Strafverfahren können Rechte der Verteidigung nicht verletzt werden. Entscheidungstexte 10 Os 280/63 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 10 Os 280/63 Veröff: RZ 1965,6 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §56
Rechtssatz: In der Tatsache, daß nach der internen Geschäftsverteilung des LG für Strafsachen Wien für Taten, die Angehörige des Präsenzdienstes begehen, eine andere Abteilung zuständig ist als die Abteilung, bei der bisher das Verfahren gegen den Beschuldigten anhängig war, kann ein die Einbeziehung hindernder Umstand nicht gefunden werden. Entscheidungstexte 11 Nds 47/64 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §238StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Eine abgesonderte Beschwerde gegen den in der Hauptverhandlung gefaßten Vereinigungsbeschluß des Gerichtshofes ist unzulässig. Entscheidungstexte 10 Os 207/62 Entscheidungstext OGH 03.12.1962 10 Os 207/62 Veröff: RZ 1963,103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §265 Cc
Rechtssatz: Die Anrechnung der unverschuldeten Vorhaft muß auch dann erfolgen, wenn eine Vereinigung der getrennt geführten Verfahren gemäß § 56 StPO möglich gewesen ist. Dieselben Grundsätze gelten auch, wenn die Tathandlungen auch nur teilweise im Verhältnis des § 265 StPO stehen. Entscheidungstexte 7 Os 78/61 Entscheidungstext OGH 11.04.1961 7 Os 7... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §281 Z3
Rechtssatz: Eine Verletzung der Vorschriften des § 56 StPO begründet keine Nichtigkeit des Verfahrens im Sinne der Z 3 des § 281 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 307/60 Entscheidungstext OGH 06.12.1960 9 Os 307/60 Veröff: SSt XXXI/116 10 Os 27/67 Entscheidungstext OGH 04.04.1967 10 Os 27/67 Veröff: EvBl 1968/... mehr lesen...
Norm: StPO §56
Rechtssatz: Der Umstand, daß es sich bei der einzubeziehenden Strafsache um ein Privatanklagedelikt handelt, kann der mit einem Offizialdelikt gemeinsamen Verhandlung und Urteilsfällung nicht entgegenstehen. Entscheidungstexte 9 Nds 1086/60 Entscheidungstext OGH 15.11.1960 9 Nds 1086/60 Veröff: SSt XXXI/106 European Case... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §20 Abs2StPO §56
Rechtssatz: Wird ein bei einem Bezirksgericht anhängiges Strafverfahren, in dem gemäß § 20 Abs 2 JGG 1949 die Sonderbestimmungen über das Verfahren in Jugendsachen gelten, gemäß § 56 StPO mit einem bei einem Gerichtshof anhängigen Verfahren vereinigt, in dem diese Sondervorschriften an sich nicht anzuwenden sind, so muß das weitere Verfahren vor dem Gerichtshof unter Einhaltung jener Sonderbestimmungen durchgefüh... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGV §21 Abs2StPO §56
Rechtssatz: Die im § 21 Abs 2 JGV angeordnete Vereinigung gemäß § 56 StPO des neuen Strafverfahrens mit dem Strafverfahren, in dem der Strafausspruch unter Setzung einer Probezeit unterblieb, hat auch für den Fall zu erfolgen, daß der Beschuldigte inzwischen das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat. Entscheidungstexte 8 Os 34/60 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §263 D
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 56, 57 und 263 StPO gelten auch für das Verfahren in Übertretungssachen. Entscheidungstexte 8 Os 323/58 Entscheidungstext OGH 12.09.1958 8 Os 323/58 Veröff: EvBl 1959/31 S 51 10 Os 201/72 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 10 Os 201/72 nur: Die B... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §20 Abs2StPO §56
Rechtssatz: Das wegen im jugendlichen Alter vom Angeklagten begangener Straftaten zuständige Jugendschöffengericht ist auch zur Aburteilung von dem Angeklagten nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres begangener weiterer Straftaten zuständig, die an sich vor das allgemeine Schöffengericht gehören würden. Entscheidungstexte 8 Os 167/58 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Der Beschluß des Gerichtes auf Einbeziehung des Strafverfahrens über die in einer neuen Anzeige enthaltenen Fakten mit unmittelbar darauffolgender Wiederausscheidung unterbricht die Verjährung in Ansehung dieser Fakten. Entscheidungstexte 5 Os 143/57 Entscheidungstext OGH 16.04.1957 5 Os 143/57 Veröff: SSt XXVIII/31 = EvBl 1957/246 S 3... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Abgesonderte Führung einer Voruntersuchung. Verjährungszeit bei § 1 ExekutionsvereitelungsG. Entscheidungstexte 5 Os 1046/56 Entscheidungstext OGH 22.11.1956 5 Os 1046/56 Veröff: EvBl 1957/142 S 190 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0097466 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §260 Z3
Rechtssatz: Dem Strafverfahren ist eine Urteilsform nach Art des im § 391 ZPO vorgesehenen Teilurteiles fremd. Abgesehen von den Fällen, wo das Gesetz dies ausdrücklich anordnet, muß ein verurteilendes Straferkenntnis unbedingt auch einen Strafausspruch enthalten (im vorliegenden Falle wurde ein Schuldspruch gefällt und der Strafausspruch vorbehalten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §265TilgG 1951 §3 Abs1
Rechtssatz: Die Grundgedanken der §§ 56 und 265 StPO finden auch bei der Fristenberechnung nach dem TilgG 1951 Anwendung. Entscheidungstexte 5 Os 409/55 Entscheidungstext OGH 17.06.1955 5 Os 409/55 Veröff: RZ 1955,163 10 Os 209/72 Entscheidungstext OGH 16.01.1973 10 Os 209/72 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGV §25 Abs2StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Eine Vereinigung beider Strafsachen ist nicht unter allen Umständen vorzunehmen und selbst nach erfolgter Vereinigung muß nicht auf jeden Fall eine Strafe in jenem Strafverfahren, in dem der Strafausspruch gemäß § 13 JGG vorläufig aufgeschoben worden war, erfolgen. Wenn das Gericht bei Prüfung der Voraussetzungen nach § 13 Abs 3 JGG zu dem Ergebnis kommt, daß diese Voraussetzunge... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BStPO §56StPO §57 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine Ausscheidung gemäß § 57 StPO, um eine Festsetzung der Strafe nicht auszusprechen, erfüllt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 832/52 Entscheidungstext OGH 18.11.1952 5 Os 832/52 Veröff: EvBl 1953/239 S 307 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56
Rechtssatz: Die Verbindung einer Privatanklage mit der offiziösen Anklage wegen derselben Handlung ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Os 814/51 Entscheidungstext OGH 26.10.1951 5 Os 814/51 Veröff: SSt XXII/86 = EvBl 1952/152 S 214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0096809 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56
Rechtssatz: Eine Verhehlungshandlung im Sinne des § 214 StG ist nur dann straflos, wenn der Täter mit Grund annehmen kann, daß sich die Nachforschungen auch gegen ihn richten können, weil er an der betreffenden Tat oder an einer anderen strafbaren Handlung teilgenommen hat, die im selben Strafverfahren zu ahnden wäre, wenn sie bekannt würde. Entscheidungstexte 2 Os 948/48 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §265 Bb
Rechtssatz: Wurde der Angeklagte in zwei abgesonderten Strafverfahren, die gemäß § 56 StPO gleichzeitig hätten geführt werden sollen, verurteilt, so ist die Vorhaft, die in dem Verfahren, das zuerst mit Urteil beendet worden ist, verhängt wurde, auf die durch das zweite Urteil unter Bedachtnahme auf " 265 StPO verhängte Strafe anzurechnen, soweit sie nicht schon durch die Strafe konsumiert worden ist, die im ersten Ur... mehr lesen...
Norm: StPO §13StPO §56StPO §250
Rechtssatz: Die Mitteilung nach § 250 StPO hat sich auf die wesentlichen Punkte zu erstrecken. Sinn und Zweck der Vorschrift des § 56 StPO. Zuständigkeit der Schöffengerichte an Stelle der Schwurgerichte. Mittäterschaft nach § 134 StG. Abgrenzung zu § 137 StG. Zulässigkeit der Todesstrafe. Entscheidungstexte 2 Os 432/46 Entscheidungstext OGH 05.1... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AdStPO §56
Rechtssatz: Wird ein Strafverfahren gegen mehrere Personen gemeinsam durchgeführt, so kann sich ein Mitangeklagter dem Strafverfahren gegen einen anderen Mitangeklagten anschließen, sofern nicht eine Beteiligung der zwei Mitangeklagten an ein und derselben strafbaren Handlung vorliegt. Entscheidungstexte Os 129/26 Entscheidungstext OGH 05.03.1926 Os 129/26... mehr lesen...
Norm: StPO §56
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 56 StPO, daß das Verfahren über alle einem Beschuldigten zur Last liegenden strafbaren Handlungen bei demselben Gerichte gleichzeitig zu führen ist, ist auch dann wirksam, wenn bezüglich einer dieser strafbaren Handlungen eine bereits rechtskräftige Anklage vorliegt. Entscheidungstexte Nds 51/21 Entscheidungstext OGH 23.05.1921 Nds ... mehr lesen...