Norm
StPO §13Rechtssatz
Die Mitteilung nach § 250 StPO hat sich auf die wesentlichen Punkte zu erstrecken. Sinn und Zweck der Vorschrift des § 56 StPO. Zuständigkeit der Schöffengerichte an Stelle der Schwurgerichte. Mittäterschaft nach § 134 StG. Abgrenzung zu § 137 StG. Zulässigkeit der Todesstrafe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0096178Zuletzt aktualisiert am
07.10.2009