Norm
StPO §56Rechtssatz
Durch die Wiedervereinigung eine zeitlang getrennt geführter Strafverfahren können Rechte der Verteidigung nicht verletzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0096910Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009