Norm: StPO §494aStPO §495StPO §496ÜberwachungsÜbk Art15
Rechtssatz: Der III. Abschnitt des XXVIII. Hauptstückes der Strafprozeßordnung bezieht sich nur auf eine von einem österreichischen Gericht gewährte bedingte Nachsicht. Ein Beschluß, vom Widerruf einer von einem ausländischen Gericht gewährten bedingten Strafnachsicht abzusehen und die Probezeit zu verlängern, verletzt daher das Gesetz in diesen Bestimmungen und - im Verhältnis zu den Vert... mehr lesen...
Gründe: Aus Anlaß einer Verurteilung des Peter T***** faßte das Landesgericht Leoben am 7.Juli 1994 "gemäß § 494 a Abs 1 Z 2 StPO" den Beschluß, vom Widerruf der vorstehend erwähnten, von einem italienischen Gericht gewährten bedingten Strafnachsicht abzusehen und die Probezeit auf fünf Jahre zu verlängern. Aus Anlaß einer Verurteilung des Peter T***** faßte das Landesgericht Leoben am 7.Juli 1994 "gemäß Paragraph 494, a Absatz eins, Ziffer 2, StPO" den Beschluß, vom Widerruf d... mehr lesen...
Norm: StPO §477StPO §494a
Rechtssatz: Die vom Gesetz angestrebte Gesamtregelung der Straffrage hat nach ständiger Judikatur auch noch durch das Rechtsmittelgericht zu erfolgen. Erstgerichtliche Beschlüsse nach § 494 a Abs 1 Z 1, 3 und 4 StPO sind deshalb in ihrem Bestand von der Rechtskraft der urteilsmäßigen Strafaussprüche abhängig. Derartige Beschlüsse werden auch ohne Anfechtung hinfällig, wenn der Strafausspruch der Anlaßverurteilung durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 1991 in Linz im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten und rechtskräftig verurteilten Alfred B***** durch Aufbrechen der Eingangstür des Gebäudes Mozartstraße 43 sowie durch Aufbrechen von Bürotüren und Schreibtischen 7... mehr lesen...
Gründe: Manfred S***** wurde mit dem bekämpften Urteil der Vergehen (zu 1) des Diebstahls nach § 127 StGB und (zu 2) des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; mit einem zugleich mit dem Urteil verkündeten, jedoch nicht mit diesem, sondern gesondert ausgefertigten Beschluß (ON 13) wurde die dem Genannten im Verfahren zu AZ 8 E Vr 2088/90 gewährte bedingte Strafnachsicht nicht widerrufen, aber die bestimmte Probzeit auf 5 Jahre verlä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuld- und Teilfreispruch des Mitangeklagten Milos M***** enthält, wurde Helmut Wolfgang E***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt und zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO wurde der Widerruf der ihm in zwei früheren Verfahren gewährten bedingten S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Manfred H***** der Vergehen des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Als Betrug liegt ihm zur Last, mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz Verfügungsberechtigte der Firma B***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich die in der Folge genannten Waren für das Lagerhaus H***** abzuholen, am 16.Oktober 1989 in Linz m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Feber 1970 geborene Mario D***** des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 11.Dezember 1990 in Riedersbach den Günther K***** durch Versetzen von Faustschlägen am Körper leicht verletzt hat. Von der wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127, 131 StGB und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage wurde Mario D***** gemäß dem § 259 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.April 1939 geborene polnische Staatsbürger Zygmunt M***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch und mit Waffen nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 4, 130 zweiter Fall und 15 StGB (A I und II) und des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges (zum Teil als Beteiligter gemäß dem zweiten Fall des § 12 StGB) nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB (C 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. März 1956 geborene Alois H***** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 (richtig: Z 2) und Abs. 2 (zu ergänzen: Z 2) StGB (I/1) sowie der Vergehen der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (I/2) und der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB (I/3) schuldig erkannt. Darnach versuchte er in der Zeit von 1982 bis zum 10. Mai 1990 in M***** die Gabriele K***** mit Bereiche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochtenen Schuldspruch des Werner H***** enthält, wurde Rene P***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Faktum 1) und des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2, 148, erster Fall, StGB (Faktum 2, erster Teil) sowie der schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 2 Z 1 und 2 StGB (Faktum 2, zweiter Teil) schuldig erkannt, zu einer Freiheit... mehr lesen...
Norm: StPO §494a
Rechtssatz: Das Konzept der "Gesamtregelung" der Straffrage bringt es mit sich, dass eine abschließende Regelung dieser Art auch noch durch das Rechtsmittelgericht erfolgen kann: deshalb sind die in ihrem rechtlichen Bestand von der Rechtskraft des Urteils abhängigen "bedingten" Beschlüsse nach § 494a StPO auch ohne diesbezügliche Beschwerde im Rahmen einer Rechtsmittelentscheidung über den Strafausspruch zu prüfen. ... mehr lesen...
Norm: StPO §268 Abs2StPO §494a
Rechtssatz: Der nach Verkündigung des Urteiles auch hinsichtlich des gleichzeitig verkündeten Widerrufsbeschlusses abgegebene Rechtsmittelverzicht kann unter den Voraussetzungen des § 268 Abs 2 StPO auch dann widerrufen werden. Wenn auf Rechtsmittel gegen das Urteil (weiterhin) verzichtet wird. Entscheidungstexte 12 Os 46/91 Entscheidungstext OGH 20.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 22. Jänner 1990, GZ U 365/89-10, wurde Martin A***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Zugleich faßte das gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 erster Satz StPO hiefür zuständige Bezirksgericht den Beschluß auf Widerruf der Martin A***** mit Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 7.Juni 1988, GZ 8 Vr 170/88-22, gewährten bedi... mehr lesen...
Gründe: Der am ***** 1968 geborene K*****-H***** W***** und der am ***** 1966 geborene K***** (richtig:) K***** W***** wurden (A/) des Verbrechens des Diebstahls (zu ergänzen: durch Einbruch) nach §§ 127, 129 Z 1 StGB und (B/) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, K*****-H***** W***** überdies (C/) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB und K***** K***** W***** (D/) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig... mehr lesen...
Norm: StPO §494a
Rechtssatz: Die Beseitigung des Strafausspruches entzieht dem (bekämpften) Widerrufsbeschluß die Grundlage (wie 11 Os 27, 28/89). Bei Neubemessung der Strafe faßt der OGH den Widerrufsbeschluß und verweist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Absehen vom Widerruf auf diesen Widerrufsbeschluß. Entscheidungstexte 12 Os 9/91 Entscheidungstext OGH 07.03.1991 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ***** Peter S***** des Vergehens nach § 287 Abs. 1 (§§ 15, 127) StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde gemäß § 19 SGG das Strafverfahren bezüglich des ebenfalls unter Anklage gestellten Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG eingestellt und gemäß § 16 Abs. 3 SGG beim Angeklagten vorgefundenes Cannabisharz (0,49 Gramm) eingezogen. Weiters wurde vom Widerruf der bedingten Entlassung abgesehen. Nach dem Urteilss... mehr lesen...
Norm: StPO §288StPO §292StPO §494a
Rechtssatz: Fassung des Urteilssatzes beim Zusammentreffen einer (zur Aufhebung des gesamten Strafausspruches führenden) Nichtigkeitsbeschwerde und einer die gesetzwidrige Abweisung eines Antrages auf Widerruf nach § 494 a Abs 1 StPO betreffenden Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes der Generalprokuratur. Entscheidungstexte 11 Os 127/90 Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juli 1970 geborene Angeklagte Franz S*** - neben anderen strafbaren Handlungen auch - des Vergehens der Schändung nach dem § 205 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Juni 1989 zusammen mit dem abgesondert verfolgten Michael R*** die Sandra P***, die sich durch die Einnahme von "Perdomal"-Tabletten in einem Zustand befand, die sie zum Widerstand unfähig machte, zur Unzucht mißbraucht. Diesen Schuldspruch bekämpft der A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Hildemarie M*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches liegt ihr zur Last, in der Zeit zwischen Ende November 1986 bis Anfang Jänner 1987 in Judenburg mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Rudolf E*** in mehreren Angriffen durch die Behauptung, sie benötige für eine Gemäldeausstellung in New York und für die Be... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §55StPO §410StPO §494aStPO §495 Abs1
Rechtssatz: Ist in Ansehung einer (nach dem Widerruf bedingter Strafnachsicht) zu vollziehenden Freiheitsstrafe gemäß § 410 StPO (erneut) die bedingte Nachsicht gewährt worden, dann kommt deren Widerruf wegen einer neu hervorgekommenen, vor dem Beginn der (neuen) Probezeit (hier: während des Laufes der ersten Probezeit) begangenen Tat nach § 53 StGB und - mangels Vorliegens der Voraussetzu... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren zum AZ 30 E Vr 1048/87 des Landesgerichtes Linz war Manfred K*** mit Urteil vom 26.August 1987 zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt worden; jene bedingte Strafnachsicht hatte das genannte Gericht am 27.Dezember 1989 rechtskräftig widerrufen. Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom 7. Februar 1990, AZ 11 Ns 48/90, wurde dem Verurteilten die in Rede stehende Strafe gemäß § 410 Abs. 1 StPO e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben angeführten Urteil wurde die nunmehr 51jährige Hermine S*** des Vergehens der versuchten Entwendung nach §§ 15, 141 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 4.November 1988 in Wolfsberg - im Rückfall - aus Unbesonnenheit versuchte, Verfügungsberechtigten des Kaufhauses "B***" Sachen geringen Wertes, nämlich ein Stück Kuchen, eine Tube Zahnpasta, zwei Stück "Balisto" und einen "Wettex"-Putzlappen im Gesamtwert von 98,50 S, zu entziehen. Sie wurde hiefür nach §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf D*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 2 und 130 zweiter (gemeint: vierter = zweiter Strafsatz; SSt 54/40) Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, jeweils zum Ende der Monate Juni, Juli, August und September 1989 in Wien gewerbsmäßig in sieben Angriffen insgesamt 600 bis 700 S mit dem Vorsatz, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern (Urteilsseite 7), der P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19.Dezember 1988 wurde unter anderem Hermann S*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 148, erster Fall, StGB und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit dem eingangs im
Spruch: bezeichneten Urteil des Bezirksgerichtes Leonfelden vom 19.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil vom 22.Mai 1989 wurde die am 23.November 1969 geborene Marion K*** wegen am 26.Juni 1988 begangener strafbarer Handlungen nach §§ 28 (Abs. 1), 229 Abs. 1 StGB zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Straftaten, die sie demnach im Verlauf ihres neunzehnten Lebensjahres verübt hatte, waren deshalb zwar nicht zur Tatzeit (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1961), wohl aber zur Zeit der Urteilsfällung (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1988) Jugendstraftaten; ge... mehr lesen...