RS OGH 1991/6/20 12Os46/91

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Veröffentlicht am 20.06.1991
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Norm

StPO §268 Abs2
StPO §494a

Rechtssatz

Der nach Verkündigung des Urteiles auch hinsichtlich des gleichzeitig verkündeten Widerrufsbeschlusses abgegebene Rechtsmittelverzicht kann unter den Voraussetzungen des § 268 Abs 2 StPO auch dann widerrufen werden. Wenn auf Rechtsmittel gegen das Urteil (weiterhin) verzichtet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0098846

Dokumentnummer

JJR_19910620_OGH0002_0120OS00046_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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