Der Kläger macht mit der am 12. Jänner 1967 eingebrachten Klage gegen die beklagte Partei einen Amtshaftungsanspruch von 42.000 S s. A. geltend. Er behauptet, am 3. Juli 1963 nach seiner Maturafeier in S. im Zuge einer Anhaltung von Polizeirayonsinspektor L. einen Schlag gegen das linke Ohr erhalten zu haben, wodurch eine traumatische Perforation im vorderen unteren Trommelfell herbeigeführt worden sei. L. sei mit Urteil des Bezirksgerichts Klagenfurt vom 21. Dezember 1965 wegen Übert... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Aa
Rechtssatz: Der durch eine Straftat in seinen Rechten Verletzte kann nur eine Person sein, die durch das tatbestandsmäßige Verhalten selbst in ihren Rechten verletzt worden ist; die wirkliche Beeinträchtigung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes muß durch Setzung des Tatbestandes eingetreten sein. Entscheidungstexte 12 Os 146/65 Entscheidungstext OGH 10.09.196... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AbStPO §366 A
Rechtssatz: Der Umstand, daß auch ein Zivilstreit wegen desselben Anspruches anhängig ist, hindert den Privatbeteiligten nicht, seinen Anspruch auch im Strafrechtswege geltend zu machen (vgl Lohsing-Serini, S 499). Allein wenn ein Zivilurteil ergeht, das einer zur Durchsetzung desselben Anspruches eingebrachten Klage des Geschädigten rechtskräftig stattgegeben hat, so muß dieser prozessual bedeutsamen Tatsache der r... mehr lesen...
Norm: StPO §47 CStPO §285StPO §286StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Gemäß dem § 296 Abs 3 letzter Satz StPO ist ein Privatbeteiligter nur dann zum Gerichtstag vorzuladen, wenn die Berufung eines dazu berechtigten Berufungswerbers (§ 283 Abs 3 StPO) gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche gerichtet ist. Liegt eine solche Berufung nicht vor, ist ein Privatbeteiligter zum Gerichtstag nicht vorzuladen, daher auch nicht als Privatbeteiligt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIStPO §47 B
Rechtssatz: 1) Zur Anerkennung des Geschädigten als Privatbeteiligten genügt seine schlüssige Behauptung, daß ihm aus der strafbaren Handlung privatrechtliche Ansprüche entstanden seien. 2) Enthält die gerichtliche Zeugenaussage, die zu einem Verfahren wegen §§ 197, 199a und 321 StG Anlaß gibt, eine Rufgefährdung im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB, ist der Betroffene zufolge seines Anspruches auf Widerruf auch d... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Aa
Rechtssatz: Auch wenn dem durch ein Offizialdelikt in seinen Rechten Verletzten nach dem Amtshaftungsgesetz ein Anspruch gegenüber dem Täter verwehrt ist, kann er sich doch wegen seiner privatrechtlichen Ansprüche aus der Straftat gemäß dem § 47 StPO dem Strafverfahren gegen den Täter als Privatbeteiligter anschließen. Entscheidungstexte 9 Os 335/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AktG §61 Abs3StPO §47 B
Rechtssatz: Bei Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung von gebundenen Namensaktien (§§ 10, 61 Abs 3 AktG) wird das Geschäft nichtig, der Erwerber ist nicht Aktionär gewesen und kann daher auch nicht durch behauptete deliktische Handlungen von Personen, die den Wert der Aktien oder der aus ihr entspringenden Rechte beeinflußt haben, in seinen Rechten verletzt worden sein. Er kann daher auch keine privatrechtlic... mehr lesen...
Norm: StPO §47 CStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Durch die Zulassung eines Privatbeteiligten können für den Angeklagten keine Nachteile entstehen. Entscheidungstexte 8 Os 409/58 Entscheidungstext OGH 06.04.1959 8 Os 409/58 Veröff: RZ 1959,117 7 Os 207/60 Entscheidungstext OGH 03.08.1960 7 Os 207/60 Auch ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AaStPO §72
Rechtssatz: 1) Voraussetzung zum Anschluß als Privatbeteiligter ist, dass ein Offizialdelikt vorliegt und durch dieses Delikt, welches Gegenstand des bestimmten Strafverfahrens bildet, mittelbar oder unmittelbar jemand in seinen Rechten verletzt wurde. Ist dies nicht der Fall, kommt ihm die Stellung eines Privatbeteiligten nicht zu und mangelt ihm daher auch die Legitimation zur Stellung eines Ablehnungsantrages. Der A... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BcStPO §47 CStPO §390
Rechtssatz: Der gemäß § 292 StPO angerufene OGH ist nicht bloß zur Feststellung der Gesetzesverletzung, sondern auch zur meritorischen Entscheidung über die Kostenfrage zum Nachteil des Privatbeteiligten berechtigt. Entscheidungstexte 6 Os 466/57 Entscheidungstext OGH 28.03.1958 6 Os 466/57 Veröff: SSt XXIX/21 = EvBl 1958/270 S 438 = JBl 195... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AdStPO §48 Z3
Rechtssatz: Zur Frage der Legitimation, als Privatbeteiligter aufzutreten. Im Falle der Z 3 des § 48 StPO steht dem Subsidiarankläger ein Beschwerderecht nicht zu. Entscheidungstexte 5 Os 571/57 Entscheidungstext OGH 30.01.1958 5 Os 571/57 Veröff: RZ 1958/10 S 132 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AbStPO §48StPO §67 Abs4 Z1 BStPO §67 Abs5 BStPO §281 Abs1 Z9 bStPO §369
Rechtssatz: Hat der Privatbeteiligte und spätere Subsidiärankläger bereits bei Einleitung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten gegen diesen einen Exekutionstitel für einen Betrag, der an Höhe die im Strafverfahren erfasste Schadenssumme übersteigt, dann war er als Privatbeteiligter nicht zuzulassen. Die spätere Subsidiaranklage wurde daher von einer ni... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 FStPO §47 Ad
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , daß weder der Zessionar noch der Erbe des Verletzten, soweit es sich nicht um Ansprüche nach dem § 1327 ABGB handelt, die der Erbe unmittelbar aus eigenem Rechte fordern kann, ihre vom Verletzten abgeleiteten Ansprüche im Strafverfahren geltend machen können, findet auf die Fälle der Legalzession, zB nach § 332 ASVG, nicht Anwendung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AdStPO §48StPO §366
Rechtssatz: Nur der durch eine strafbare Handlung in seinem Recht Geschädigte selbst kann die Stellung eines Privatbeteiligten in Anspruch nehmen, nicht auch sein Zessionar, dies schon deshalb nicht, weil dem Privatbeteiligten ja auch das Recht der Subsidiaranklage zukommt, eine öffentlich-rechtliche Befugnis, die nicht durch zivilrechtliches Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen werden kann. Für die Ans... mehr lesen...
Norm: StPO §4StPO §47StPO §366
Rechtssatz: Wegen Sozialversicherungsbeiträgen, für die ein vollstreckbarer Rückstandsausweis vorliegt, ist unbeschadet der weiteren Frage, ob wegen der Rechtsnatur der Sozialversicherungsbeiträge überhaupt ein privatrechtlicher Anspruch vorliegt, ein Anschluß an das Strafverfahren als Privatbeteiligter rechtlich nicht möglich. Entscheidungstexte 5 Os 1350/53 ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 BStPO §369StPO §449
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Privatanklage kann der Privatankläger selbst auch als Privatbeteiligter auftreten. Entscheidungstexte 5 Os 1123/54 Entscheidungstext OGH 11.10.1954 5 Os 1123/54 Veröff: EvBl 1955/61 S 96 = JBl 1955/4 S 99 = RZ 1955/1 S 10 6 Ob 14/01d Entscheidungstext OGH 15... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AbStPO §48
Rechtssatz: Der Geschädigte, der bereits einen Exekutionstitel besitzt, kann sich dem Strafverfahren weder als Privatbeteiligter anschließen, noch als Subsidiarankläger auftreten. Entscheidungstexte 5 Os 706/54 Entscheidungstext OGH 22.06.1954 5 Os 706/54 Veröff: RZ 1954/1 S 10 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: StPO §47 B
Rechtssatz: Ist der Geschäftsführer einer GmbH wegen Untreue (§ 81 a GmbHG) angeklagt, so sind die Gesellschafter Verletzte im Sinne des § 61 Z 2 StPO. Veröff: NJW 1953 H34,1273 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103938 Dokumentnummer JJR_19530507_AUSL000_005STR00340_5200000_001 mehr lesen...
Norm: JN §1 DIb4StPO §47 C
Rechtssatz: Dem Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Privatanklage zurückzuziehen, liegt kein privatrechtlicher Anspruch zugrunde. Der Zivilrechtsweg ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 947/52 Entscheidungstext OGH 31.12.1952 2 Ob 947/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AbStPO §67 Abs4 Z1 BStPO §67 Abs5 B
Rechtssatz: Das Interesse des Geschädigten am Strafverfahren und damit das Recht der Beteiligung an diesem erlischt erst nach Schaffung eines Exekutionstitels im Zivilverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 148/50 Entscheidungstext OGH 01.06.1950 3 Ob 148/50 Veröff: SSt XXI/62 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Ac
Rechtssatz: Form (Verletzter muß deutlich zum Ausdruck bringen, daß er als Privatbeteiligter angesehen und behandelt werden will) und Zeitpunkt (noch vor Schluß des Beweisverfahrens) der Erklärung des Privatbeteiligten. Entscheidungstexte 3 Os 64/50 Entscheidungstext OGH 13.03.1950 3 Os 64/50 Veröff: SSt XXI/37 = EvBl 1950/542 S 553 ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AaStPO §365 Abs1StPO §371
Rechtssatz: Zur Zulassung als Privatbeteiligter genügt im allgemeinen die Behauptung eines privatrechtlichen Anspruches, dessen Rechtsgrund in der strafbaren Handlung liegt und dem die Natur der in den §§ 367 bis 371 StPO angeführten Ansprüche zukommt. Im Vorverfahren hat sich die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche darauf zu beschränken, ob tatsächlich ein materieller und nicht bloß ein ideeller Sch... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AaStPO §48
Rechtssatz: Eine bloße Ehrverletzung begründet nicht ein Subsidiarrecht im Sinne des § 48 StPO. Entscheidungstexte 4 Os 1093/37 Entscheidungstext OGH 12.11.1937 4 Os 1093/37 Veröff: SSt XVII/147 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0096832 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Ab
Rechtssatz: Daß der durch eine strafbare Handlung Beschädigte seine privatrechtlichen Ansprüche bereits beim Zivilgericht eingeklagt hat, hindert nicht, ihn im Strafverfahren als Privatbeteiligten zuzulassen und über diese Ansprüche im Strafurteile zu erkennen. Entscheidungstexte 5 Os 1115/32 Entscheidungstext OGH 14.12.1932 5 Os 1115/32 Veröff: SSt XII/100 ... mehr lesen...
Norm: StPO §46StPO §47 CStPO §48StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Dem Privatbeteiligten ist nur dann der Ersatz der infolge seines Einschreitens aufgelaufenen Kosten aufzutragen, wenn infolge seines Antrages das Strafverfahren stattgefunden hat. Diese Voraussetzung trifft nicht zu, wenn ein Subsidiarantrag, bevor noch über ihn ein Strafverfahren eingeleitet wurde, abgewiesen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Aa
Rechtssatz: Voraussetzung für den Anschluß an das Strafverfahren. Entscheidungstexte 5 Os 276/29 Entscheidungstext OGH 08.04.1929 5 Os 276/29 Veröff: SSt IX/36 9 Os 113/64 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 9 Os 113/64 Beisatz: Filialleiterin einer NÖM-Filiale ist Privatbeteiligte im Verfahren gegen Dieb,... mehr lesen...
Norm: StPO §47 C
Rechtssatz: Dadurch, daß der Beschädigte, der im Zuge des Verfahrens die Erklärung abgegeben hat, sich dem Strafverfahren anzuschließen, es bis zum Schlusse der Hauptverhandlung unterläßt, seine Ersatzansprüche ziffernmäßig bekanntzugeben, verliert er nicht die Eigenschaft eines Privatbeteiligten. Entscheidungstexte Os 129/26 Entscheidungstext OGH 05.03.1926 Os 129... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AdStPO §56
Rechtssatz: Wird ein Strafverfahren gegen mehrere Personen gemeinsam durchgeführt, so kann sich ein Mitangeklagter dem Strafverfahren gegen einen anderen Mitangeklagten anschließen, sofern nicht eine Beteiligung der zwei Mitangeklagten an ein und derselben strafbaren Handlung vorliegt. Entscheidungstexte Os 129/26 Entscheidungstext OGH 05.03.1926 Os 129/26... mehr lesen...
Norm: StPO §47 Aa
Rechtssatz: Zulassung des Beschädigten als Privatbeteiligten zur Hauptverhandlung trotz Gutmachung des in der Anklageschrift behaupteten Schadens. Entscheidungstexte Os 105/25 Entscheidungstext OGH 13.03.1925 Os 105/25 Veröff: SSt V/28 13 Os 27/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 13 Os 27/84 Vgl auch; B... mehr lesen...