Norm
StPO §4Rechtssatz
Wegen Sozialversicherungsbeiträgen, für die ein vollstreckbarer Rückstandsausweis vorliegt, ist unbeschadet der weiteren Frage, ob wegen der Rechtsnatur der Sozialversicherungsbeiträge überhaupt ein privatrechtlicher Anspruch vorliegt, ein Anschluß an das Strafverfahren als Privatbeteiligter rechtlich nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0096118Dokumentnummer
JJR_19550707_OGH0002_0050OS01350_5300000_001