Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der türkische Staatsangehörige Necip B***** wegen des (teilweise im Stadium des Versuches verbliebenen) Verbrechens nach den §§ 12 Abs. 1, Abs. 3 Z 3, Abs. 4 SGG (und 15 StGB) sowie des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Salzburg I. den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer Menge, die (gemeint: zumindest) das Fünf... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2StPO §364
Rechtssatz: Da über die privatrechtlichen Ansprüche meritorisch nicht abgesprochen worden ist und der Strafausspruch nur eine Strafe enthält, war die Anfechtungserklärung "Berufung" nicht nur eindeutig gegen den Strafausspruch gerichtet, sondern als solche auch zureichend (§ 294 Abs 2 StPO). Die an sich verspäteten Berufungsausführungen können bei der Berufungsverhandlung, für die kein Neuerungsverbot besteht, münd... mehr lesen...
Norm: FinStrG §28StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die Berufung eines Nebenbeteiligten, dessen anteilige Haftung sowohl für eine Geldersatzstrafe als auch für eine Wertersatzstrafe ausgesprochen wurde, hat eine Erklärung darüber zu enthalten, gegen welche Unrechtsfolge sie sich richtet. Entscheidungstexte 13 Os 122/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 13 Os 122/90 ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit seiner auf § 281 Abs. 1 Z 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde wendet sich der Betroffene Franz P*** ausschließlich gegen die im angefochtenen Urteil getroffene Entscheidung über die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 21 Abs. 1 StGB. Deren Bekämpfung ist aber als Ermessensentscheidung nur mit Berufung möglich (Foregger-Serini4 Anm. I zu § 433 StPO und die dort zit. Judikatur). Die Nichtigkeitsbeschwerde war da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ilse K***-E*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (A/I) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (B/I) und nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (B/II), Hans G*** und Peter L*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB als Beteiligte nach § 12, dritter Fall, StGB (A/II) sowie der Finanzve... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Jänner 1967 geborene Senad S*** und der am 10. Oktober 1966 geborene Momir T*** wurden - abweichend von der auf das Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Strafsatz StGB lautenden Anklage - des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches haben sie am 3.Juli 1990 in Klagenfurt im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit einem... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §285 Abs3StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Ist ein Urteil nach Verfahrensausscheidung vor (oder an) und ein weiteres Urteil (gegen die übrigen Angeklagten) erst nach dem fünften Verhandlungstag gefällt (und verkündet) worden, dann gilt - unabhängig von der verfehlten gemeinsamen Ausfertigung beider getrennt geschöpfter Urteile - für die Ausführung von Rechtsmitteln gegen das erste Urteil die vierzehntägige Normalfrist, gegen d... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die (im schöffengerichtlichen Verfahren verfehlte) Anmeldung der Berufung "wegen Schuld" stellt keinen Verzicht auf eine Bekämpfung des Strafausspruchs dar, weshalb es dem Berufungswerber unbeschadet der Beschränkung der Berufungsanmeldung auf einen unzulässigen Anfechtungspunkt unbenommen bleibt, seine Beschwerdepunkte in der Berufungsausführung rechtswirksam (hier in Richtung Anfechtung des Strafausspruchs) zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juni 1967 geborene Franjo M*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 (zu ergänzen: Abs 1 und) Abs 2 StGB (SSt. 51/50; LSK 1985/8) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.November 1989 in Wien 1./ seiner Lebensgefährtin Ilinka N*** durch Schläge gegen den
Kopf: und durch die Drohung, sie aus dem Fenster zu werfen, wobei er ein im zweiten Stock gelegenes Wohnungsfen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der nunmehr 30-jährige Erich H*** und der 24-jährige Herbert Christian H*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben die Genannten am 13. April 1989 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter einen Dichtungssatz einer Brause-Armatur ("Schaden ca. 1.000 S") und Herbert Christian H*** darüber ... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.September 1938 geborene (derzeit suspendierte) Beamte der niederösterreichischen Landesregierung, Wilhelm W***, wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall, 313 StGB und des Verbrechens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, (I./) in den Jahren ab 1984 bis Ende 1988 als Beamter der niederöst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anna L*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil sie (als alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin der E*** Gesellschaft mbH) in Wien in der Zeit vom 11.März 1985 bis zum 11.Oktober 1987 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen gemäß § 21 UStG 1972, und zwar teils durch erheblich verspätete Abgabe, teils durch Nichtabgabe, eine Verkürzung der se... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...
Norm: StPO §78StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die schon vor der Übermittlung der Akten samt Urschrift gemäß § 78 StPO vorgenommene Übersendung einer (bloßen) Ausfertigung des Urteils an die Staatsanwaltschaft durch die Geschäftsabteilung hat nicht die Bedeutung einer den Fristenlauf nach § 294 Abs 2 StPO auszulösenden Zustellung. Entscheidungstexte 15 Os 156/89 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Hubert F*** - nachdem er im ersten Rechtsgang des versuchten Mordes schuldig erkannt und im zweiten Verfahrensgang die Entscheidung ausgesetzt worden war, nunmehr - des Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er sich am 1.September 1988 in Röthis in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zum Versuch hinreißen lassen, Renate F*** du... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs3StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Im Falle der Wiederholung der Hauptverhandlung nach § 276 a, zweiter Satz, StPO zählen frühere Verhandlungstage bei der Berechnung der Verhandlungsdauer (von mehr als fünf Tagen) als Voraussetzung für die Verlängerung der Rechtsmittelausführungsfrist auf vier Wochen nicht mehr mit. Entscheidungstexte 12 Os 149/89 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Eine Ausfertigung des angefochtenen Urteils wurde dem Verteidiger des Angeklagten am 1.August 1989 zugestellt (S 256/IX). Die Ausführung der in der Hauptverhandlung angemeldeten Rechtsmittel des Angeklagten wurde am 29.August 1989 zur Post gegeben (vgl S 283, 304/IX). Der Verteidiger ging ersichtlich davon aus, daß ihm im vorliegenden Fall zur Ausführung der Beschwerde- und Berufungsgründe die verlängerte Frist von 4 Wochen offe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1954 geborene pensionierte Oberleutnant des Bundesheeres Josef Maria M***-G*** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er Taten, die jeweils mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sind, nämlich das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (1) und die Verbrechen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1, dri... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §294 Abs2ZPO §508a Abs2ZPO §521a Abs2
Rechtssatz: Es gibt nur eine Rechtsmittelausführung. Beachtlich ist die früher bei Gericht (Erstgericht) eingelangte. Entscheidungstexte 13 Os 106/89 Entscheidungstext OGH 09.11.1989 13 Os 106/89 13 Os 101/91 Entscheidungstext OGH 19.02.1992 13 Os 101/91 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.April 1957 geborene berufslose Türke Recep Kemalettin A*** wurde des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB, § 12 Abs. 1 und 3 Z. 3 SuchtgiftG (I) sowie des Vergehens nach § 14 a SuchtgiftG (II) und des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Salzburg I. am 7.Juli 1988 ca. 6 kg Heroin aus Österreich auszuführen getrachtet, wobei die Tat mit Beziehung auf ein Suchtgift begangen wurde, dessen Meng... mehr lesen...
Gründe: Der beschäftigungslose Ulrich H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (A I a-c) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B a und b) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (E I) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck am 1.November 1988 dem Ernst S*** 9.000 S und am 9.November 1988 der Brigitte S*** 2.000 S, eine Armbanduhr im Wert von 28.000 S, eine Silbe... mehr lesen...
Gründe: Kurt R*** wurde mit dem (auch einen Freispruch seiner Gattin enthaltenden) bekämpften Urteil des (in bezug auf die Jahre 1974 bis einschließlich 1979 begangenen) Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 (iVm Abs. 3 lit. a und b) FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Seiner dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 3, 4, 5 und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt Berechtigung zu. Nicht stichhältig ist allerdin... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs2StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Strafteilung gemäß § 43 a Abs 2 StGB bleibt infolge der faktischen Interdependenz der kombinierten Strafteile, nämlich der (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe und der Geldstrafe, die dogmatische Einheit des Strafausspruchs (siehe Überschrift zu § 43 a StGB: "Bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafe") aufrecht, weshalb es diesbezüglich keiner näheren Konkretisierung des Berufungsan... mehr lesen...
Gründe: Die am 23.April 1948 geborene Gisela G*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in der Zeit vom 10.August 1984 bis 10.Jänner 1985 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten Peter R*** als Mittäter mit dem Vorsatz, zumindest Peter R*** durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Organe des Finanzamtes für Körp... mehr lesen...
Gründe: Der am 8. März 1953 geborene Zeitsoldat Alois N*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er an einem nicht feststellbaren Tag Ende 1987, Anfang 1988 in Absam als Gruppenkommandant des Landwehrstammregiments 62, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem konkreten Recht auf pflichtgemäße Ausübung seines Amts und ordnungsgemäßes Erbringen von Dienstleistungen zu schädigen, seine Befu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Jänner 1967 geborene jugoslawische Staatsbürger Paul Gabriel B*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 3, 130, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach stahl er in der Zeit zwischen 25. Juli und 12.Oktober 1988 in Wien in wechselnder (im Urteil einzeln dargestellter) Beteiligung mit den Mittätern Milan T***, Danilo A*** und Dragoslav P*** durch Einb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.März 1971 geborene Jürgen L*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 3 und § 15 StGB (A und B), des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (D) und des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und § 15 StGB (E und F) schuldig erkannt und nach §§ 28, 129 StGB unter Anwendung des § 5 Z 4 JGG zu eine... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.April 1960 geborene Wolfgang W*** wurde (zu A I 2 und II) der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz (A) als Geschäftsführer der (richtig:) Firma "R***-S***-T*** Bau- und Handelsgesellschaft mbH", welche Schuldnerin mehrerer Gläubiger war, (neben dem Angeklagten Erich S***) fahrlässig (I.) vom 25.März bis Herbst 1981 die Zahlungsunfähigkeit dieses Unternehmens herbeigeführt, indem ... (2) er seine ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen wurde der am 12. Februar 1956 geborene Wolfgang W*** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 und 2 WaffenG schuldig erkannt. Sofort nach Verkündung dieses Urteiles meldete er - ohne nähere
Begründung: - "Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung" an (S 76/II), welche Rechtsmittelanmeldung er ebenfalls ohne jeden den Anfechtungsumfang eing... mehr lesen...