Norm: StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4
Rechtssatz: Die Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn lediglich für den Fall des Erfolgs der Nichtigkeitsbeschwerde, also nur bedingungsweise Strafherabsetzung und bedingter Strafaufschub begehrt werden. Entscheidungstexte 9 Os 69/70 Entscheidungstext OGH 09.09.1971 9 Os 69/70 9 Os 128/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §7 ff AStPO §45StPO §284 Abs2StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Eine Vermittlung der Kenntnis des Inhaltes der schriftlichen Urteilsausfertigung an den Angeklagten zum Zweck der Rechtsmittelausführung durch Einsicht in die Urschrift vor Herstellung bzw Zustellung der Ausfertigung (Abschrift) ist unzulässig (Rafael). Entscheidungstexte 9 Os 56/69 Entscheidungstext OGH 16.06.1971... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4
Rechtssatz: Der Ausdruck Strafberufung läßt offen, ob die Strafart oder das Strafmaß bekämpft wird; eine solche Berufung ist daher in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 9 Os 109/70 Entscheidungstext OGH 08.06.1971 9 Os 109/70 11 Os 148/72 Entscheidungstext OGH 24.11.1972 ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2ZPO §467 Z3 Cb2ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den Bestimmungen über die Berufung im zivilgerichtlichen Verfahren setzt die StPO für die meritorische Erledigung einer Berufung wegen der privatrechtlichen Ansprüche nicht voraus, daß in der Berufungsanmeldung oder Berufungsausführung ein ziffernmäßig bestimmter Berufungsantrag gestellt wird. Es kann daher die nähere
Begründung: und Präzisierung des Berufungsbegehren... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Das Berufungsbegehren, eine "mildere Strafe" zu verhängen, genügt nicht den Erfordernisses des § 294 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte 12 Os 177/69 Entscheidungstext OGH 11.02.1970 12 Os 177/69 Veröff: RZ 1970,96 9 Os 190/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 9 Os 190/76 Beisatz: Hier: Strafberufu... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Eine erstmals beim Gerichtstag vor dem OGH wegen Nichtanwendung des Gesetzes über die bedingte Verurteilung erhobene Berufung ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 11 Os 99/66 Entscheidungstext OGH 08.09.1966 11 Os 99/66 9 Os 70/71 Entscheidungstext OGH 23.11.1971 9 Os 70/71 Beisatz: Hier ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der ausreichenden Bezeichnung der Beschwerdepunkte in der Berufungsausführung. Entscheidungstexte 11 Os 48/64 Entscheidungstext OGH 04.06.1964 11 Os 48/64 Veröff: RZ 1964,159 12 Os 12/67 Entscheidungstext OGH 20.09.1967 12 Os 12/67 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Zur Beurteilung des Erfordernisses der "Erklärung, durch welche Punkte des Erkenntnisses er sich beschwert findet", wenn der in Haft befindliche Berufungswerber ein internes Formblatt des Gefangenhauses unrichtig bzw unvollständig ausfüllt. Entscheidungstexte 9 Os 135/63 Entscheidungstext OGH 05.03.1964 9 Os 135/63 ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen und den Ausnahmsbestimmungen des § 285 a Z 3 StPO entsprechenden Vorschrift ist für die Berufungsausführung die Mitwirkung eines Verteidigers nicht erforderlich. Entscheidungstexte 10 Os 85/62 Entscheidungstext OGH 12.02.1962 10 Os 85/62 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Erklärt der Angeklagte ausdrücklich, auf die Ausführung einer angemeldeten Berufung zu verzichten, so ist auf seine Berufung keine Rücksicht zu nehmen, soferne er nicht schon in der Anmeldung die Umstände bestimmt angegeben hat, die die Berufung begründen sollen. Entscheidungstexte 9 Os 288/60 Entscheidungstext OGH 20.10.1960 9 Os 288/60 ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Erklärung, das Rechtsmittel der Berufung wegen des Ausmasses der verhängten Strafe anzumelden, ist keine Ausführung dieser Berufung im Sinne des § 294 Abs 2 StPO Entscheidungstexte 9 Os 88/60 Entscheidungstext OGH 30.03.1960 9 Os 88/60 10 Os 133/78 Entscheidungstext OGH 11.10.1978 10... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Auch die Zustellung der Rechtsmittelausführung an den Angeklagten zur etwaigen Gegenausführung hat, wenn ein Wahlverteidiger vorhanden ist, von Amts wegen an diesen und nicht an den Angeklagten selbst zu erfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 361/55 Entscheidungstext OGH 28.03.1955 5 Os 361/55 Veröff: SSt XXVI/24 = RZ 1955 H9,124 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Rechtsmittel - Gegenausführung durch Armenvertreter. Entscheidungstexte 5 Os 503/52 Entscheidungstext OGH 17.05.1952 5 Os 503/52 Veröff: EvBl 1952/349 S 527 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0097474 Dokumentnummer JJR_19520517_OGH00... mehr lesen...
Norm: RAO §11StPO §284 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Vollmachtskündigung während des Laufes der Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte 2 Os 136/50 Entscheidungstext OGH 18.04.1950 2 Os 136/50 Veröff: EvBl 1950/575 S 578 12 Os 62/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 12 Os 62/74 Vgl; Beisatz: Keine Verlängerung... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Ist dem Rechtsmittelwerber im Zeitpunkt der Anmeldung des Rechtsmittels bereits eine Urteilsabschrift zugestellt, so kann die Frist zur Ausführung des Rechtsmittels nicht durch einen Antrag auf neuerliche Zustellung einer Urteilsabschrift an den Verteidiger verlängert werden. Die achttägige Frist zur Ausführung des Rechtsmittels läuft in einem solchen Falle vom Tage der Anmeldung (SSt VIII/134, JME vom ... mehr lesen...