Norm
FinStrG §28Rechtssatz
Die Berufung eines Nebenbeteiligten, dessen anteilige Haftung sowohl für eine Geldersatzstrafe als auch für eine Wertersatzstrafe ausgesprochen wurde, hat eine Erklärung darüber zu enthalten, gegen welche Unrechtsfolge sie sich richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086162Dokumentnummer
JJR_19910130_OGH0002_0130OS00122_9000000_002