RS OGH 1991/1/30 13Os122/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1991
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Norm

FinStrG §28
StPO §294 Abs2

Rechtssatz

Die Berufung eines Nebenbeteiligten, dessen anteilige Haftung sowohl für eine Geldersatzstrafe als auch für eine Wertersatzstrafe ausgesprochen wurde, hat eine Erklärung darüber zu enthalten, gegen welche Unrechtsfolge sie sich richtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086162

Dokumentnummer

JJR_19910130_OGH0002_0130OS00122_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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