Norm
StPO §285a Z3Rechtssatz
Die Unterschrift eines richterlichen Beamten, der zum Armenverteidiger bestellt ist, erfüllt die in obiger Gesetzesstelle aufgestellte Forderung der Unterschrift eines berechtigten Verteidigers auf der Nichtigkeitsbeschwerde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0100204Dokumentnummer
JJR_19260104_OGH0002_0000OS00759_2500000_001