Norm
StPO §285a Z3Rechtssatz
Auf eine nach dem Schlußsatz des § 1 Z 3 des Gesetz vom 31.12.1977, RGBl Nr 3 aus 1878 wiedervorgelegte Nichtigkeitsbeschwerde kann nur insoweit Rücksicht genommen werden, als sie das Vorbringen der ursprünglichen Eingabe näher ausführt, das als die Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen zu werten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0100223Dokumentnummer
JJR_19340227_OGH0002_0040OS00055_3400000_001