Norm
StPO §285a Z1Rechtssatz
Die von einem Angeklagten schriftlich vorgenommene Anmeldung einer Berufung wegen Schuld und Strafe gegen ein Schöffengerichtsurteil ist keine Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0100132Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2015