Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-147553-2007, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 23.10.2007 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, russischer Staatsangehöriger zu sein, aus Groszny (Tschetschenien) zu stammen, am 16.03.1971 geboren worden zu sein und *** zu heißen. Er verfügte weder im Zeitpunkt seiner Einreise noch verfügt er im Entscheidungszeitpunk... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist zwar richtig, dass keine gesetzliche (oder gemeinschaftsrechtliche) Vorschrift existiert, wonach es der Asylbehörde verboten wäre, Dublin-Konsultationen mit mehreren Staaten gleichzeitig zu pflegen. Eine ursprünglich rechtmäßig angeordnete Schubhaft kann - bezogen auf ihre Dauer - rechtswidrig werden, wenn in der Führung des Ausweisungsverfahrens ungerechtfertigte Säumigkeiten vorliegen und deswegen § 80 Abs. 1 FPG, wonach die Behörde verpflichtet ist, darauf hinzuwirken... mehr lesen...
Aufgrund der von der belangten Behörde vorgelegten Fremdenpolizeiakten (Zl. 11/6-146757-2007 der belangten Behörde sowie Zl. III-1102.01-2007 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz), des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 07.08.2007 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und russischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen... mehr lesen...
Rechtssatz: Über Ersuchen des Bundesasylamtes tätigte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz Erhebungen bei der zuständigen schweizer Behörde. Im Zuge dieser Erhebungen kam hervor, dass die Angaben des Beschwerdeführers korrekt waren und er sich tatsächlich für einen Zeitraum von nahezu vier Monaten (04.08.2007 bis 24.11.2007) in der Schweiz und somit außerhalb des räumlichen Bereiches der Europäischen Union aufgehalten hatte. Dies teilte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz am 20.07.2007 dem Bu... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See konnte aber ab 20.07.2007 die Schubhaft auch nicht auf § 76 Abs. 2 Z. 3 FPG stützen, weil zwar gegen den Beschwerdeführer, bevor er einen Antrag auf internationalen Schutz stellte, von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein rechtskräftiges und durchsetzbares Aufenthaltsverbot erlassen wurde, dieses aber ab Asylantragstellung nicht mehr durchsetzbar war. Gemäß § 1 Abs. 2 FPG ist die Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots gegen einen Asyl... mehr lesen...
I. 1.) Mit Eingabe vom 02.03.2007 erhob Frau U K durch ihre ausgewiesenen Vertreter Beschwerde gegen die über sie verhängte Schubhaft und beantragte den Schubhaftbescheid, ihre Festnahme und ihre Anhaltung in Schubhaft für rechtswidrig zu erklären sowie die Verfahrenskosten ersetzt zu erhalten. Da die Beschwerdeführerin Asylwerberin sei, könne die von der belangten Behörde herangezogene Bestimmung des § 76 Abs 1 FPG nicht angewendet werden. Von Seiten des Bundesasylamtes EASt-West sei wede... mehr lesen...
1. Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur legte den gegenständlichen Akt mit dem Schreiben vom 25.04.2007 dem Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark vor, wo er am 26.04.2007 einlangte. Sie teilte mit, O D befinde sich seit 04.09.2006 im PAZ Wien in Schubhaft und habe am 26.12.2006 dort einen Asylantrag gestellt. Laut Rücksprache mit der EAST-Ost sei von Italien bereits die Zustimmung zur Rückübernahme eingelangt. Hievon sei D am 27.04.2007 in Kenntnis gesetzt worden. Da sich... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit einer langen Schubhaftdauer ist vor allem wesentlich, ob die Behörden das den Freiheitsentzug rechtfertigende Ziel mit der nötigen Ernstheit und Raschheit verfolgen (Kopetzky a.a.O. Rn 63 zu Art 2 BVG PersFrG). Der Beschwerdeführer, der in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, war seit mehr als vier Monaten in Schubhaft, als das Bundesasylamt die italienischen Behörden am 15.1.2007 um seine Aufnahme ersucht hatte. Nach dem Ablauf der zweimonatigen Fris... mehr lesen...
Rechtssatz: Der bloße Verdacht, dass eine Fremde, die in Österreich einen Asylantrag eingebracht hat, sich dem Asylverfahren entziehen könnte, stellt noch keinen Grund zur Verhängung der Schubhaft nach den Bestimmungen des § 76 Abs 2 Z 1 bis 4 FPG dar. Im konkreten Fall wurde die Fremde, die über eine Verfahrenskarte einer Erstaufnahmestelle verfügte, in einem PKW mit französischem Kennzeichen aufgegriffen worden, nachdem sie in ihr Betreuungsheim wegen Überschreitung der Entfernungszeit v... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Der Bf wurde als Schubhäftling des PAZ W im Auftrag des Bezirkshauptmanns des Bezirks Vöcklabruck der nigerianischen Botschaft mit Sitz in Wien vorgeführt. Dabei wurde dem Bf gegenüber kein Zwang ausgeübt; er hat sich gegen die Durchführung dieser Vorführung in keiner Weise geäußert; sie fand daher dem Grunde nach freiwillig statt. Der UVS verkennt dabei nicht, dass sich der Bf durch die Anhaltung in Schubhaft an sich in e... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 15.01.2007, zugestellt am 19.01.2007, die Schubhaft mit sofortiger Wirkung ab Ende der Gerichtshaft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Diese Anordnung der Schubhaft wurde damit begründet, dass sich der Fremde seit 29.08.2006 in der Justizanstalt I. in Strafhaft befindet, weil er zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 8 Monate unbedingt und 16 Monate bedingt auf drei Jahre, rechtskräftig ve... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-144682-2006, des Aktes des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland, Zl E 166/10/2006.047 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gibt an, *** zu heißen und am *** in Bagdad geboren worden sowie irakische Staatsangehörige zu sein. Sie verfügte weder im Zeitpunkt ihrer Einreise noch verfügt sie derzeit über ein Reisedokument. Aufgrund der von der Beschwerdeführerin (im vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bescheid des Bundesasylamtes vom 05 09 2006, womit der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz zurückgewiesen wurde, festgestellt wurde, dass für die Behandlung ihres Antrages die Slowakei zuständig sei und sie in die Slowakei ausgewiesen wurde, wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat behoben. Somit war mit Erlassung dieses Bescheides ihr Asylverfahren gemäß § 41 Abs 3 zweiter Satz AsylG 2005 zugelassen und gemäß § 13 AsylG 2005 ihr weiterer Aufenthalt im Bu... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 79a AVG steht der Partei, die in Fällen einer Beschwerde obsiegt, der Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu. Die §§ 52 bis 54 VwGG gelten auch für diesen Aufwandersatz. Die analoge Anwendung des § 50 VwGG, der für das Verfahren vor dem VwGH festlegt, dass in jenen Fällen, in denen eine Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt teilweise Erfolg hat, die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz so zu beurteilen ist, wie wenn der Verwaltungsak... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt war inhaltlich zu entnehmen, dass die Anordnung der Anhaltung in Schubhaft, der Sicherung des von der Asylbehörde eingeleiteten Ausweisungsverfahrens dienen sollte, was auch daraus ersichtlich war, dass sie als Rechtsgrundlage für die Schubhaft die Z 2 des § 76 Abs 2 FPG (?Einleitung eines Ausweisungsverfahrens nach den Bestimmungen des AsylG 2005?) heranzog. Im
Spruch: des die Schubhaft anordnenden Bescheides führte die Bundesp... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 76 Abs 2 FPG, auf den sich die belangte Behörde stützt(e), darf über einen Asylwerber, der der Berufungswerber sowohl im Zeitpunkt der Schubhaftverhängung war als auch nach wie vor ist (§ 1 Z 3 AsylG 1997 idF BGBl I Nr 126/2002; vgl ausführlich zur anzuwendenden Rechtslage unten), nur zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 AsylG 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung angeordnet werden (wenn darüber hinaus die sonstigen in dies... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-***-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist russischer Staatsangehöriger. Er verfügt über den russischen Inlandspass Nr ***, welcher am 16 08 2002 ausgestellt wurde. Hinweise dafür, dass dieses Identitätsdokument gefälscht oder verfälscht sein könnte, sind dem Fremdenpolizeiakt der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See nicht zu entnehmen. Der Beschwerdeführer gibt ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 80 Abs 1 FPG ist die Behörde verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Schubhaft so kurz wie möglich dauert. Im gegenständlichen Fall dient die Schubhaft der Sicherung eines Ausweisungsverfahrens. Treten im Fortgang des Ausweisungsverfahrens ungerechtfertigte, von der Behörde zu vertretende Säumigkeiten auf und hat dies Auswirkungen auf die Dauer der Schubhaft, so liegt Verhältnismäßigkeit der Anhaltung in Schubhaft infolge unnötiger Verlängerung der Anhaltung in Haft ... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** sowie des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und georgischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht zweifelsfrei fest. Er verfügt über keinen Reisepass oder ein sonstiges Identitätsdokument. Seinen eigenen Angaben zufolge war er noch nie im Besitz eines Reisedokumentes. Der Beschwerdeführer ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland ist nicht erkennbar, auf Grund welcher die Behörden bindenden Rechtsquelle die UNHCR-Richtlinie vom Februar 1999 rechtsverbindlich wäre, weshalb es sich erübrigt, auf die diesbezüglichen inhaltlichen Ausführungen einzugehen. Schlagworte Schubhaft, Rechtsverbindlichkeit, bindende Rechtsquelle mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Widerspruch des § 76 Abs 2 Z 4 FPG zu Art 7 Verordnung (EG) Nr 1560/2003 wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht gesehen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist Art 7 dieser Verordnung eine Rangfolge der dort angeführten Modalitäten der Überstellung eines Fremden in einen zuständigen Mitgliedstaat nicht zu entnehmen. Schlagworte Schubhaft, Überstellungsmodalitäten mehr lesen...
Rechtssatz: Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist die Bestimmung des vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen § 34b Abs 1 Z 3 AsylG 1997 nicht mit der Bestimmung des § 76 Abs 2 Z 4 FPG vergleichbar. Der Verfassungsgerichtshof hat zur aufgehobenen Bestimmung nach dem AsylG 1997 - wie vom Beschwerdeführer - richtig wiedergegeben in seinem Erkenntnis vom 15 10 2004, G 237/03 ua, ausgesprochen, dass der (damalige) Gesetzgeber selbst habe erkennen lassen, dass er davon ausgehe, dass Fol... mehr lesen...
Rechtssatz: Ebenso sieht der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland keinen Verstoß durch § 76 Abs 2 Z 4 FPG gegen das Recht auf wirksame Beschwerde, weil - würde man der Argumentation des Beschwerdeführers folgen - jegliche Art einer Anhaltung in Haft zur Verfahrenssicherung (ob es sich nun um eine Schubhaft oder strafgerichtliche Untersuchungshaft oder sonst vergleichbare Anhaltungen handeln würde) unzulässig sein würde, was aber nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentl... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch kann gerade deswegen, weil § 76 Abs 2 Z 4 FPG vorsieht, dass zur Beurteilung der Zulässigkeit einer Schubhaftverhängung zahlreiche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, keinesfalls von einer Befugnis zu einer kollektiv wirkenden Maßnahme gesprochen werden. Auch wird einem auf Grundlage dieser Bestimmung Angehaltenen nicht das Recht genommen, seine individuellen
Gründe: , die gegen die Zulässigkeit seiner Ausweisung sprechen, darzulegen und geltend zu machen. ... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und moldawischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht mit Sicherheit fest. Aufgrund des Ergebnisses seiner erkennungsdienstlichen Behandlung (und seiner eigenen Angaben) steht hingegen fest, dass er bereits in Österreich den Aliasnamen *** benutzte.... mehr lesen...
Rechtssatz: Nun wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht verkannt, dass im gegenständlichen Fall die Schubhaft in einem Eilverfahren (Mandatsbescheid gemäß § 76 Abs 3 FPG iVm § 57 Abs 1 AVG) angeordnet wurde und sich die Verhängung der Schubhaft bei begründeter Annahme und hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass ein Ausweisungsverfahren nach § 10 AsylG 2005 geführt und eine solche Ausweisung erlassen werden wird, (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) als zulässig hätt... mehr lesen...
Rechtssatz: Es war im gegenständlichen Fall von vornherein denkunmöglich, dass gegen den Beschwerdeführer eine Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 erlassen werden wird, weil infolge dessen, dass sein Verfahren gemäß § 75 AsylG 2005 nicht nach den Bestimmungen des AsylG 2005, sondern des AsylG 1997 geführt wird, nur eine Ausweisung nach dem AsylG 1997 (insbes. gemäß § 5a Abs 1 oder § 8 Abs 2 AsylG 1997) in Betracht kommt. Nach § 76 Abs 2 FPG darf gegen einen Asylwerber, der der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 76 Abs 2 FPG darf Schubhaft nur zur Sicherung eines Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 (allenfalls zur Sicherung einer Abschiebung, was hier aber nicht relevant war) verhängt und aufrecht erhalten werden. Gerade dieser Zweck konnte aber im vorliegenden Fall nicht erreicht werden. Die Sicherung eines ?bloßen? Asylverfahrens, ohne dass ein Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 durchgeführt wird, ist nach § 76 Abs 2 FPG k... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Bundesasylamt teilte dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland mit, dass das Asylverfahren des Beschwerdeführers zugelassen wurde, für ihn eine Aufenthaltsberechtigungskarte ausgestellt wurde sowie seitens der Asylbehörde kein Ausweisungsverfahren gegen den Beschwerdeführer geführt wird. Somit war es keinesfalls zulässig, ein derzeit gar nicht geführtes und auch nicht absehbar einzuleitendes Ausweisungsverfahren durch Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG zu sichern, wobei darüb... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig siehe auch VwSen-400811/4/Ste/Wb/Be, ebenfalls vom 19.06.2006 Rechtssatz: Wie sich unwidersprochen aus der Aktenlage und aus der Beschwerdebegründung ergibt, war der Bf zum Zeitpunkt der Schubhaftverhängung Asylwerber. Gemäß § 1 Abs.2 FPG ist ua. § 76 Abs.1 FPG auf Asylwerber nicht anzuwenden. Ausgehend davon, dass das Asylverfahren des Bf zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung und der Verhängung der Schubhaft weder rechtskräftig abgesch... mehr lesen...