Norm
ABGB §431Rechtssatz
Ist die Verbücherung des Eigentumsrechts eines Zwischenerwerbes lediglich in Anwendung des § 22 GBG unterblieben, so ist dieser Zwischenerwerber in Ansehung der Rekurslegitimation so zu behandeln, als ob sein Eigentu,srecht einverleibt und wieder aufgehoben worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006920Dokumentnummer
JJR_19880322_OGH0002_0050OB00028_8800000_001