RS OGH 1988/3/22 5Ob28/88, 5Ob29/88, 5Ob62/95

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Veröffentlicht am 22.03.1988
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Norm

ABGB §431
AußStrG §9 A2c
AußStrG §9 I
GBG §22

Rechtssatz

Ist die Verbücherung des Eigentumsrechts eines Zwischenerwerbes lediglich in Anwendung des § 22 GBG unterblieben, so ist dieser Zwischenerwerber in Ansehung der Rekurslegitimation so zu behandeln, als ob sein Eigentu,srecht einverleibt und wieder aufgehoben worden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006920

Dokumentnummer

JJR_19880322_OGH0002_0050OB00028_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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