Das Erstgericht wies den Antrag der minderjährigen ehelichen Kinder (Antragsteller), die väterliche Großmutter (Antragsgegnerin) als subsidiär Unterhaltspflichtige zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S pro Kind zu verpflichten, ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der eheliche Vater der Antragsteller als Landwirt und Liftbediensteter monatlich 8490.40 S verdiene, wovon er 1940 S monatlich (1800 S bar, Rest Naturalleistungen) an die austragsberechtigte Antragsgegnerin l... mehr lesen...
Die Streitteile sind zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 137 KG D mit dem darauf erbauten Haus N, E-8. In diesem Hause befinden sich im Erdgeschoß und im ersten Stock je eine aus Wohnküche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kabinett und Badezimmer samt Nebenräumlichkeiten bestehende Wohnung. Das Wohnhaus hat einen in das Stiegenhaus führenden Hauseingang. Vom Stiegenhaus gelangt man durch einen separaten Eingang in die Parterrewohnung und über eine Stiege in die Wohnung im ersten Stock.... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin) macht gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Beklagten), der in ihrem Vermögensberatungsunternehmen als freier Handelsvertreter tätig war, mit Unterlassungsbegehren und Antrag auf einstweilige Verfügung eine vertragliche Konkurrenzklausel geltend, deren Wirksamkeit der Beklagte bestreitet. Der Erstrichter bewilligte die beantragte einstweilige Verfügung längstens bis 31. Juli 1981 auf G... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26 Abs2 Z3ZPO §528 Abs1 Z1 C6
Rechtssatz: Auch im Verfahren nach § 26 Abs 1 WEG gilt § 528 Abs 1 Z 1 und 2 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 7/81 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 5 Ob 7/81 5 Ob 2/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 2/82 nur: Auch im Verfahren nach § 26 Abs 1 WEG gilt § 528 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsmittelerklärung, einer Rechtsmittelbegründung und einer Rechtsmittelantrages, also jener inhaltlichen Mindestvoraussetzungen, die erst die Überprüfungsmöglichkeit einer Entscheidung eröffnen und den Rahmen ihrer Überprüfung abgrenzen, hindern die Behandlung einer Eingabe als Rechtsmittel. Entscheidungstexte 5 Ob 694/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Liegt kein wirksames Rechtsmittel vor, dann kann auch - ganz abgesehen von der Frage, ob die zur Zivilprozessordnung entwickelte Lehre von der Einmaligkeit der Rechtsmittel wegen der Zulässigkeit verspäteter Rechtsmittel im Rahmen der § 11 Abs 2 AußStrG überhaupt im außerstreitigen Verfahren analog anwendbar ist, - die Rechtsmittebefugnis nicht verbraucht sein und es muss ein noch innerhalb der off... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 AgAußStrG §14 B3ZPO §502 Ca3
Rechtssatz: Bemessung des gesetzlichen Unterhalts: Kosten des Schulplatzes und der Internatsunterbringung. Entscheidungstexte 5 Ob 684/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 684/80 6 Ob 745/83 Entscheidungstext OGH 29.09.1983 6 Ob 745/83 Vgl auch ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des Antragstellers gegen die Ausfolgung des Gerichtserlages mangels Rechtsschutzinteresses zurück, weil die inzwischen bereits erfolgte Ausfolgung des Verwahrnisses, auch wenn sie rechtswidrig geschah, mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Antragstellers teilweise Folge und wies den Antrag der Erlagsgegner auf Ausfolgung des... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §14 A1ZPO §425ZPO §514 AZPO §520 A
Rechtssatz: Es kann den Parteien in der Regel nicht zugemutet werden, Erwägungen darüber anzustellen, ob eine bestimmte prozessuale Vorgangsweise des Gerichtes ungeachtet des Fehlens eines in gehöriger Form ergangenen Beschlusses dennoch einen relevanten Entscheidungswillen zum Ausdruck bringt, welcher gegebenenfalls die Erhebung eines Rechtsmittels notwendig machen kön... mehr lesen...
Der Vater des am 24. Oktober 1971 unehelich geborenen Bernhard N, der Elektrotechniker Leo S, der zuletzt in Wien wohnhaft gewesen war, ist seit mindestens 1976 unbekannten Aufenthaltes. Auf Grund der am 21. Jänner 1975 vor dem Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk in Wien geschlossenen Vereinbarung ist der Vater verpflichtet, zum Unterhalt des Minderjährigen ab 1. Feber 1975 einen Unterhaltsbetrag von monatlich 850 S zu bezahlen. Das Erstgericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Karl K gemä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2EVHGB Art9FGG §142 ff
Rechtssatz: Der Auftrag des Rekursgerichtes an das Erstgericht, das Amtslöschungsverfahren nach den §§ 142 bis 144 FGG einzuleiten, hat nicht zur Folge, daß die Anfechtbarkeit der rekursgerichtlichen Entscheidung (auch) nach den letztgenannten Bestimmungen zu beurteilen wäre; diese beziehen sich vielmehr nur auf das eigentliche Amtlöschungsverfahren, das erst mit der Benachrichtigung des Betroffenen von... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5ZPO §514 B
Rechtssatz: Werden ein Beschluß und die darauf aufbauenden Folgebeschlüsse gesonder angefochten, so fehlt mit abändernder Entscheidung des ersten Beschlusses den weiteren Rekursen die Beschwer und sind diese daher zurückzuweisen (siehe Akt - Kontravotum). Entscheidungstexte 5 Ob 713/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob ... mehr lesen...
Mit dem am 15. März 1976 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrte die "Mehrheit" (57.99%) der Wohnungseigentümer in der Hausgemeinschaft durch die Gebäudeverwaltung Ges. m. b. H. der Antragsgegnerin (die gleichfalls Wohnungseigentümerin im genannten Hause ist) im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 4 WEG aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution Rechnung zu legen, die Rücklage abzurechnen und den Überschuß herauszugeben. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer habe die Hausverwaltung durch Y z... mehr lesen...
Karl S, der uneheliche Vater der am 4. Dezember 1964 geborenen Minderjährigen, wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 9. Jänner 1973 zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 500 S für sein Kind verhalten. Am 19. März 1979 beantragte der Amtsvormund, die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab April 1979 auf 2000 S monatlich zu erhöhen; der Vater sei als Fräser bei der Firma B in D (Schweiz) beschäftigt, beziehe laut ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 Abs1 AaAußStrG §14 B3
Rechtssatz: In welchem Ausmaß der Unterhalt festzusetzen ist, um das Kind an den voneinander abweichenden Lebensverhältnissen beider Elternteile angemessen teilnehmen zu lassen und ob hiebei der (von den Bemessungsinstanzen entwickelte Grundsatz), daß eine Mitalimentierung der Mutter vermieden werden soll, entsprechende Berücksichtigung gefunden hat, ist eine Bemessungsfrage. Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §231 Abs2AußStrG §232
Rechtssatz: Die Vorschriften über Rekursbeantwortung (§ 231 Abs 2) und Rechtsmittelbeschränkung (§ 232 AußStrG) sind nur auf Sachentscheidungen anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 617/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 3 Ob 617/79 Veröff: EvBl 1980/52 S 183 = JBl 1980,601 6 Ob 535/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A4ZPO §1 BaZPO §6ZPO §503 Z4ZPO §503 E4c/8
Rechtssatz: Der Grad der Geistesschwäche und die Kritikfähigkeit einer Person sind Tatfragen, die auch im Rekursverfahren nicht an den OGH herangetreten werden können. Es ist eine Frage der Beweiswürdigung, in welchem Geisteszustand sich der Verpflichtete vor der Bestellung des vorläufigen Beistandes befand. Der Beurteilung des OGH unterliegt lediglich die Rechtsfrage, ob aus diesen t... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs3 DAußStrG §9 QAußStrG §14 A2AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Für die Anfechtung von Beschlüssen, die im Außerstreitverfahren über die Rechtsmäßigkeit der gesonderten Wohnungsnahme durch einen Ehegatten ergehen, gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (1 Ob 711/77 EFSlg 30398). Entscheidungstexte 5 Ob 597/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 5 Ob 597/79 Veröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2AußStrG §16 A1UVG §23
Rechtssatz: Ein Beschluß über den Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse ist nach den §§ 14 und 16 AußStrG anfechtbar und unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 15 Abs 3 UVG. Entscheidungstexte 1 Ob 15/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 15/79 Veröff: SZ 52/69 3 Ob 604/7... mehr lesen...
Das Bezirksgericht Spittal an der Drau gewährte mit Beschluß vom 30. November 1976 über Antrag des Jugendamtes der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau gemäß §§ 3, 4 Z. 1 UVG an das Jugendamt zu zahlende Unterhaltsvorschüsse für den minderjährigen Christian P in der Höhe von monatlich 800 S für den Zeitraum vom 1. November 1976 bis 31. Oktober 1979. Dieser Beschluß wurde am 21. Jänner 1977 dahin abgeändert, daß die Vorschüsse direkt an die Mutter Roberta Z auf deren Bankkonto an... mehr lesen...
Der Kläger behauptete, der Beklagte habe ihn in einer Pressekonferenz dadurch grob fahrlässig der Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten als Ingenieurkonsulent für Bauwesen bezichtigt, daß er (über die Mängel des W Baues) wörtlich erklärt habe: "Die Konstruktionsberechnungen waren in Ordnung, nur wurde nicht alles berechnet, was zu berechnen war." Dadurch sei ihm ein fast zugesprochener Auftrag mit einer Honorarsumme von 1 000 000 S entgangen; er begehre aus dem Titel des Schadene... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3GBG §126
Rechtssatz: Dem Obersten Gerichtshof ist es verwehrt, nach Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses eine Sachentscheidung über den Rekurs gegen den erstgerichtlichen Beschluss zu setzen, weil dies gerade im Hinblick auf § 126 Abs 1 GBG gegen die zwingenden Vorschriften über die funktionelle Zuständigkeit verstieße. Entscheidungstexte 5 Ob 2/79 Entscheidungstext... mehr lesen...
Der Antragsteller ist zu 222/4935 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft mit welchen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 15 in diesem Haus verbunden ist. Die Antragsgegner sind insgesamt zu den übrigen 4713/4935 Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auch mit ihren Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung des darauf errichteten Hauses verbunden. Mit dem am 12. April 1978 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen nach der sogenannten Anspannungstheorie betrifft dessen Leistungsfähigkeit und gehört daher zum Fragenkomplex der Unterhaltsbemessung (vgl EFSlg 30508). Entscheidungstexte 8 Ob 600/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 8 Ob 600/78 Veröff: EFSlg 34994 ... mehr lesen...
Am 30. November 1977 gab der Antragsteller als Wohnungseigentümer im Hause ... vor dem Erstgericht den Antrag zu Protokoll, die Antragsgegnerin als Verwalterin dieses Hauses dazu zu verhalten, ihm für die Jahre 1975 und 1976 ordentliche Rechnung zu legen. Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung des Antrages, weil sie ohnehin halbjährlich Rechnung lege, sämtliche Originalbelege samt den dazugehörigen Verrechnungsunterlagen in der Hausbesorgerwohnung des Hauses zur Einsicht aufle... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Es ist keine bloße "Bemessungsfrage", wenn das Gericht eine Unterhaltungsleistung ohne jegliche Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des Berechtigten festsetzt und eine bisherige Unterhaltsverpflichtung, die sich an der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten orientierte, einfach um jenen Betrag reduziert, welcher dem Berechtigten später als Einkommen zufließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Eine Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes wird durch das Gericht dann vorgenommen, wenn es aus den nach dem Gesetz maßgebenden Umständen auf die Höhe des dem Unterhaltsberechtigten gebührenden Unterhalts schließt. Entscheidungstexte 7 Ob 727/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 727/78 ... mehr lesen...
Der Antragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 440 des Grundbuches über die Katastralgemeinde X. Er beantragte Eintragungen: 1. Auf Grund der Urkunde vom 5. Dezember 1977 wird das Pfandrecht der Gegenforderung des A aus dem Titel des Schadenersatzes und der Drittgläubigeransprüche aus dem Gesellschafts- und Rechtsverhältnis der B von 4 398 017.24 S gegenüber C und D als Schuldnern zur ungeteilten Hand einverleibt und diese Einverleibung bei C-OZ 145 a, b und C-OZ 146 ers... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Diese Gesetzesbestimmung enthält über das ihr zugewiesene Anwendungsgebiet hinaus eine allgemeine Regelung bezüglich des Gerichtes, bei dem Rekurs gegen Beschlüsse des Gerichtes zweiter Instanz welcher Art immer einzubringen sind (NZ 1928,71). Entscheidungstexte 7 Ob 691/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 691/78 ... mehr lesen...
Norm: AusStrG §14 A5AußStrG §16 A2EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bestätigt das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß zB mit der Maßgabe, daß die Entschädigungssumme für die nach dem Enteignungsbescheid vom 08.01.1974 in Anspruch genommene Grundfläche von 7204 Quadratmeter mit 1.800.000,- Schilling festgesetzt und der Antragsgegnerin aufgetragen werde, diesen Betrag abzüglich der bereits geleisteten Zahlung von 508.115,- Schilling sohin 1.291.88... mehr lesen...