Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §9 B1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII 2i2AußStrG §18 ARpflG §12RpflG §16
Rechtssatz: Die von einem ernannten Rechtspfleger getroffene Entscheidung entspricht auch dann, wenn der Rechtspfleger seine Enscheidungsbefugnis überschritt, den begrifflichen Grundvoraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung und ist ein gültiger Staatsakt, keineswegs aber etwa eine Nichtentscheidung, die überhaupt k... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen sind auch verfahrensleitende, einen Beteiligten beschwerende Anordnungen grundsätzlich anfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 669/78 Entscheidungstext OGH 13.07.1978 6 Ob 669/78 6 Ob 624/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983 6 Ob 624/83 ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22. Jänner 1976 wurde Franz M als Großvater der am 5. Mai 1965 geborenen Claudia M, des am 26. April 1968 geborenen Markus M und der am 20. Dezember 1969 geborenen Petra M schuldig erkannt, zum Unterhalt der Kinder ab 28. November 1975 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit monatlich einen Betrag von je 940 S, insgesamt sohin von 2820 S zu Handen der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya zu bezahlen. Das Erstgericht führte aus, der Aufenthaltsort ... mehr lesen...
Der am 12. Feber 1961 außer der Ehe geborene Jürgen befindet sich in Pflege und Erziehung seiner in Wien lebenden Mutter. Der Vater des Kindes hat seinen Wohnsitz in der Schweiz. Mit Beschluß vom 29. September 1976 ON. 47, erhöhte das Erstgericht den vom Vater zu entrichtenden Unterhaltsbeitrag ab 1. Juli 1976 auf 2500 S monatlich. Noch vor Rechtskraft dieses Beschlusses beantragte das Bezirksjugendamt für den 11. Bezirk als Kurator des Minderjährigen mit der Behauptung, daß sich das ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2 f... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Feber 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 S mit der Begründung: , daß sie mit ihm in aufrechter Ehe lebe. Sie habe ihn am 14. August 1975 - zum zweiten Mal - geheiratet. 14 Tage später habe der Beklagte den gemeinsamen ehelichen Haushalt verlassen. Mit einem am 17. November 1976 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die Klägerin, dem Beklagten mit ... mehr lesen...
Die Z-Sparkasse beantragte auf Grund einer Pfandbestellungsurkunde vom 28. Oktober 1976 die Einverleibung eines Pfandrechtes zu ihrem Gunsten im Höchstbetrage von 330 000 S zur Sicherstellung aller Kreditforderungen gegen Gerhard K und Annemarie K ob der im alleinigen Eigentum des Gerhard K stehenden Liegenschaft EZ 1932 des Grundbuches über die KG P. Dieses Gesuch weist die Fertigung "Z-Sparkasse" gefolgt von zwei unleserlichen Unterschriften auf. Das Erstgericht wies dieses Grundb... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1ZPO §423ZPO §514 C
Rechtssatz: Beschlüsse im Außerstreitverfahren, die das Rechtsschutzbegehren nur teilweise erledigen, ohne daß der Charakter der Entscheidung als Teilentscheidung erkennbar ist, können in analoger Anwendung der ZPO mit Rekurs bekämpft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 794/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B6VerfHG ArtVIII §3 Abs1ZPO §528 Abs2 Z4
Rechtssatz: § 528 Abs 1 Z 3 ZPO seit WGN 1989: § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist zufolge Art VIII § 3 Abs 1 VerfHG sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 638/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 638/76 Veröff: EvBl 1977/175 S 397 5 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2bAußStrG §14 C2d11AußStrG §16 BIII2gAußStrG §14 D1d11NWG §5NWG §6
Rechtssatz: Welcher Betrag als Entschädigung "angemessen" ist, ist in erster Linie eine Ermessensfrage; eine offenbare Gesetzwidrigkeit der Entscheidung käme insoweit daher überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Untergerichte bei der Festsetzung der Entschädigungssumme gegen die im Gesetz (§ 5 Abs 1, § 6 NWG) hiefür gegebenen Richtlinien offenbar verstoßen h... mehr lesen...
Die Mutter des mj. Andreas N verstarb bei dessen Geburt am 24. November 972. In der durch den Tod seiner Gattin entstandenen Notsituation gab der eheliche Vater August N seinen Sohn Andreas im Alter von drei Wochen zunächst in die Pflege seiner Schwester Theresia C in Graz. Vom April bis August 1973 befand sich der mj. Andreas im Haushalte seines Vaters in Liezen und wurde von dessen Schwester betreut. Als sich diese in die Schweiz begab, wurde das Kind an dem 24 jährigen in Graz wohn... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 12. 2. 1974 wurde über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien der nunmehrige Rechtsmittelwerber wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Festgestellt wurde, daß er an Verfolgungswahn leidet und nicht in der Lage ist, Realitäten und die Aussichtslosigkeit seiner Bemühungen zu erkennen und sich situationsgemäß zu verhalten; ist daher nicht in der Lage, seine Angelegenheiten in jenen Bereichen in denen sich sein Wahn auswirkt, also insb... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 565/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26ZPO §527 B2
Rechtssatz: Revisionsrekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichtes in Verfahren nach § 26 WEG sind nur zulässig, wenn dem Beschluß des Rekursgerichtes ein Rechtskraftvorbehalt im Sinne des § 527 Abs 2 ZPO beigesetzt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 8/76 MietSlg 28504 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26 Abs2 Z3ZPO §527 Abs2 B2ZPO §528 A
Rechtssatz: § 527 Abs 2 ZPO ist auf Verfahren gemäß § 26 WEG anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 6/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 5 Ob 6/76 EvBl 1976/258 S 580 = MietSlg 28503 5 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 8/76 MietSlg 28504 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §1 AcZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Den Grund des Anspruches betrifft auch die Frage der Klagslegitimation, weil von deren Bestand die Unterhaltspflicht und der Unterhaltsanspruch an sich abhängen. Entscheidungstexte 4 Ob 521/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 521/76 2 Ob 96/08v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 KUeKindG ArtV Z5ZPO §182ZPO §182aZPO §432ZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Belehrungspflicht begründet den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO und nicht des § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 524/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 6 Ob 524/76 Veröff: SZ 49/34 = EvB... mehr lesen...
Die am 20. Mai 1973 außer der Ehe von Irmgard S, geb. G, geborene Klägerin Sabine G beantragte festzustellen, daß der Beklagte als ihr Vater anzusehen sei. Sie beantragte ferner, den Beklagten schuldig zu erkennen, ab Klagstag einen Unterhaltsbetrag von 600S monatlich zu bezahlen. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Er stellte außer Streit, daß er der Mutter des Kindes innerhalb der kritischen Zeit beigewohnt habe, jedoch erst ab Mitte oder Ende Oktober 1972. Die ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist durch Scheidung aufgelöst worden. Mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes haben die Eltern vereinbart, daß die Minderjährigen von der Mutter gepflegt und erzogen werden und der Vater monatlich Unterhaltsbeiträge von 1600 S für den minderjährigen Gerfried und 1200 S für die minderjährige Ingrun zuzüglich der jeweiligen staatlichen Familienbeihilfen an die Mutter bezahlt. Über Antrag der Mutter als besonderer Sachwalterin der Minderjährigen v... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 1. Juli 1971, AZ 34 Cg 156/71, rechtskräftig geschieden. Zuvor hatten die Eltern einen für den Fall der Scheidung der Ehe geltenden gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, mit dem die Streitteile vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung u. a. vereinbart hatten, daß die beiden Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter verbleiben. Der Vater, der damals aktiver Bundesbedienstet... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG 2005 §48 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren Außerstreitsachen ist jede Eingabe, auch wenn sie keine Anfechtungsgründe, keine Ausführungen tatsächlicher oder rechtlicher Art, keine Beweismittel oder Anträge enthält, als Rekurs zu behandeln, sofern die Eingabe nur als Rekurs zu erkennen ist. (EvBl 1935/404 uva) Entscheidungstexte 1 Ob 302/75 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §14 A5ZPO §41 A2
Rechtssatz: Ein Kostenzuspruch ist im außerstreitigen Rekursverfahren nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 1 Ob 286/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 286/75 1 Ob 309/75 Entscheidungstext OGH 03.12.1975 1 Ob 309/75 6 Ob 130/75 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Untergerichte verletzen keinen gesetzlichen Grundsatz für die Unterhaltsbemessung, wenn sie nicht von den Verlautbarungen des BMJ über die durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben für Kinder ausgehen. Diese Tabellen sind, wie auch das BMJ in seinem für ihre Verlautbarung maßgebenden Erlaß vom 17.05.1973, JABl Nr 11/1973 betont hat, nur ein Hilfsmittel für die Beurteilung von Unterha... mehr lesen...
Norm: ABGB §143AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob ein nach § 143 ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne § 143 ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 71/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 3 Ob 71/75... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG 2005 §61AußStrG 2005 §64ZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Den Parteien steht der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss nicht nur dann zu, wenn sie die Aufhebung der erstgerichtlichen Entscheidung bekämpfen, sondern auch dann, wenn sie lediglich die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Bindungen anfechten, obwohl sich diese nur aus den Gründen des Beschlusses ergeben, da nicht nur die Aufhebung selbst, sondern auch eine nach... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5JWG §24
Rechtssatz: Die Mißachtung des § 24 JWG ist im Rahmen eines ordentlichen Revisionsrekurses vom Amts wegen zu berücksichtigen, ein Verzicht darauf ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 194/74 Entscheidungstext OGH 13.11.1974 1 Ob 194/74 EvBl 1975/112 S 215 = ÖA 1977,116 (dort falsch zitiert mit 1 Ob 192/74) ... mehr lesen...
Nach dem am 10. Jänner 1974 verstorbenen Albert S gaben auf Grund des Gesetzes seine Geschwister Maria G und Josef S zu je 1/4 sowie seine Nichten Rosa A und Anna R zu je 1/8, Marianne H, Anna N Friederike Sch. Aloisia St. Leopoldine K und Rosa B zu je 1/28 ferner der Neffe des Erblassers Josef T zu 1/2 bedingte Erbserklärungen ab. Das Erstgericht faßte am 26. Feber 1974 (ON 12) folgenden Beschluß: 1. Die nachstehenden Abhandlungsvollmachten werden zur Kenntnis genommen, nämlich ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca4
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob ein Dritter tatsächlich für den Unterhalt aufkommt, so daß der Eintritt der subsidiären Unterhaltspflicht nicht gegeben ist, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung, weil es sich um die Beurteilung der zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes vorhandenen Mittel, die vor den Leistungen des subsidiär Unterhaltspflichtigen heranzuziehen sind, handelt, und zwar selbst dann, wenn deren Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5AußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Nichtigkeiten des Hauptverfahrens sind auch aus Anlaß eines - zulässigen und rechtzeitigen - Rekurses in einem Incidenzstreit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Amts wegen wahrzunehmen, wenn dem Rekurs gegen die Zurückweisung des Rechtsmittels stattgegeben wird. (Hier Außerstreitverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3RpflG §16ZPO §477 D2ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Ob ein vom Rechtspfleger in Überschreitung der ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsgewalt erlassener Beschluß an einer Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO leidet, stellt eine amtswegig wahrzunehmende verfahrensrechtliche Frage dar, die nicht zur Unterhaltsbemessung gehört und daher der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof offensteht. Entsche... mehr lesen...