Begründung: Rechtliche Beurteilung Zufolge Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26.5.1998 (ON 190) ist nunmehr von der Rechtzeitigkeit dieses zu Protokoll gegebenen Rechtsmittels (ON 180) auszugehen. Da das Datum der hiemit bekämpften Entscheidung der zweiten Instanz vor dem 31.12.1997 liegt, kommen die neuen Rechtsmittelbestimmungen der §§ 14 ff AußStrG idF der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle (WGN) 199... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Sie begehrt in der beim Bezirksgericht Mariazell zu C 74/97b anhängigen Rechtssache die Wiederaufnahme der Verfahren C 73/95b und C 94/95s je dieses Gerichtes. Mit Schriftsatz vom 21.11.1997 lehnte die Klägerin den "Senatsvorsitzenden Dr.Peter Ferstl, Dr.Gustav Krempl und Dr.Günther Kafrda als auch die anderen nach der Geschäftsverteilung hiefür zuständigen Landesgerichtsräte des L... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Verpflichtete und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Das Oberlandesgericht Graz gab mit dem angefochtenen Beschluß gegen alle nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter des Landesgerichtes Leoben gerichteten Ablehnungsanträgen nicht statt und erwog in rechtlicher Hinsicht, ein Richter könne gemäß § 19 Z 2 JN nur abgelehnt werden, wenn ein zureichender Grund vorliege, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Die "genauen... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - dessen Bestellung durch den mit der Vertretung vor Behörden und Gerichten betrauten Sachwalter nicht pflegschaftsbehördlich genehmigt wurde - verfaßten Klage nach § 523 ABGB des durch seinen Sachwalter vertretenen Betroffenen gegen eine Liegenschaftsnachbarin ab. Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - de... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anhän... mehr lesen...
Begründung: In seinem Schriftsatz vom 14.November 1997 ON 62 hat sich der eigenberechtigte Noterbe gegen die Person des mit der Schätzung des Nachlaßvermögens betrauten Sachverständigen Johann S***** ausgesprochen und sich auch in Ansehung der Schätzung eines näher bezeichneten (Stutz)Flügels gegen die (allfällige) Bestellung des KR Gerhard F***** zum Sachverständigen gewandt, weil dieser befangen sei. Das Erstgericht hat nach Stellungnahme des Gerichtskommissärs ON 63 mit Punkt... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht stellte folgenden, im Revisionsrekursverfahren unstrittigen Sachverhalt fest: "Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist seit 13.10.1992 die S***** Gesellschaft mbH (und zwar unter dieser Firma seit 6.2.1997, bis 5.2.1997 unter der Firma M***** GmbH) zu FN 53860g (früher HRB 48.973) eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag in der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung vom 24.1.1997 die Entw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begründet die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision damit, daß das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerichtes abgewichen sei und seinen rechtlichen Überlegungen die Annahme zu Grunde gelegt habe, die Klägerin sei sich von Anfang des Mietverhältnisses an dessen bewußt gewesen, eine schon anfänglich feuchte Wohnung zu beziehen. Hingegen habe das Erstgericht nur fe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rsp zu § 16 AußStrG aF alt galt für den ao. Revisionsrekurs das Neuerungsverbot (EvBl 1955/414; EFSlg 39.777 ua). Das muß auch für den ao. Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren im Sinne des Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 gelten, sind doch nunmehr in § 15 AußStrG die in einem Revisionsrekurs zulässigen Rechtsmittelgründe taxativ aufgezählt, ohne daß die Berücksichtigung von Neuerungen darin enthalten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Unterhaltsschuldner auf ein erzielbares Einkommen anzuspannen ist, stellt regelmäßig eine Frage des Einzelfalls dar, welcher Erheblichkeit im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG nicht zukommt (RIS-Justiz RS0007096). Ob ein Unterhaltsschuldner auf ein erzielbares Einkommen anzuspannen ist, stellt regelmäßig eine Frage des Einzelfalls dar, welcher Erheblichkeit im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zukommt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Ermittlung der Höhe der Heiratsausstattung gibt es keine starren Regeln; es sind vielmehr jeweils die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend (RIS-Justiz RS0022303). Die Überprüfung des dem Gericht dabei eingeräumten Beurteilungsspielraumes stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar, außer es handelte sich um eine an die Grenze des Mißbrauches gehende Fehlbeurteilung oder um eine eklatante Überschreitung des Ermesse... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Ausmaß der Zinsminderung richtet sich nach Grad und Dauer der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts (MietSlg 43/5; immolex 1997, 301/172). Bei Ermittlungsschwierigkeiten darf das Gericht gemäß § 273 Abs 1 ZPO eine Ermessensentscheidung treffen (Binder in Schwimann 2. Aufl, Rz 75 zu § 1096 ABGB). Eine solche Ermessensentscheidung ist grundsätzlich nicht revisibel; lediglich gravierende, an die Grenzen des Mißbrauchs geh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger in der Lage und daher verpflichtet wäre, ein höheres als das tatsächliche Einkommen zu erzielen, somit auf ein höheres Einkommen anzuspannen ist, stellt sich regelmäßig als eine solche des Einzelfalles, nicht jedoch als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG dar (RIS-Justiz RS0007096) und unterliegt demnach genausowenig der Überprüfung durch den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §55 Abs1AußStrG 2005 §57AußStrG §14 C2cZPO §496 Abs3
Rechtssatz: Jedenfalls in jenen besonderen außerstreitigen Verfahren, in denen die Beweise vom Erstrichter nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung in mündlicher Verhandlung unmittelbar aufgenommen werden, ist § 496 Abs 3 ZPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 148/97i Entscheidungstext OGH 27.01... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller kauften am 8.Juli 1976 nach zweijährigen Vorverhandlungen zum Zweck des Schotterabbaus eine zunächst bewaldete Grundfläche, die vor dem Bau einer Autobahn von einem öffentlichen Schotterweg, der Alten Bundesstraße, durchtrennt und damit in das größere Grundstück (GSt) 2185 und das kleinere GSt 2186, letzteres mit der Widmung als forstlicher Schutzgürtel, geteilt war. Sie schlossen am 7.Juli 1978 mit einer Gesellschaft, deren Antragslegitimation im Ve... mehr lesen...
Begründung: Am 16.4.1996 beantragte der damals noch minderjährige Sohn des Unterhaltspflichtigen, die von diesem zu erbringende Unterhaltsleistung von S 4.700 monatlich rückwirkend ab 1.9.1993 auf S 9.000 monatlich zu erhöhen. Der Vater sprach sich gegen die Unterhaltserhöhung aus und wendete unter anderem ein, über die ihm auferlegte Unterhaltspflicht hinaus ohnedies Naturalleistungen erbracht zu haben, die als Unterhalt zu berücksichtigen seien. Am 3.6.1996 erklärte sich der Vat... mehr lesen...
Norm: EO §378 ffAußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §52KartG 1988 §43KartG 1988 §52KartG 1988 §53KartG 2005 §38
Rechtssatz: Auch in kartellrechtlichen Sicherungsverfahren ist eine Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch den Obersten Gerichtshof als Rekursgericht nur insoweit ausgeschlossen, als dieses den Sachverhalt auf Grund vor ihm abgelegter Zeugenaussagen und Parteienaussagen als bescheinigt angenommen hat. In anderen Fäl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin betreibt das Gewerbe der Werbemittlung und ist auf Immobilienmakler spezialisiert. Seit Jänner 1997 ist sie der exklusive Verlagsvertreter für die Tageszeitung "Der S*****" im Bereich der Immobilienanzeigen. Die Antragsgegnerin wickelt für die M***** Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, in deren alleinigen Eigentum sie steht, das gesamte Anzeigengeschäft der von der Muttergesellschaft verlegten Tageszeitungen "K*****" und "N*****K**... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist ein österreichweit tätiges Handelsunternehmen mit mehr als 100 Filialen, das insbesondere auch mit dem Verkauf von Handys befaßt ist und auf diesem Markt einen Anteil von rund 10 % besitzt. Die Antragsgegnerin betreibt eines von zwei Handy-Netzen in Österreich und ist derzeit nur dem Wettbewerb eines Mitbewerbers (max.mobil) ausgesetzt; ihr Anteil am gesamten inländischen Markt beträgt derzeit rund 90 % (Stand Mai 1997). Im Juni 1996 schloss... mehr lesen...
Begründung: Die am 6.9.1986 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 6.10.1994 geschieden. Schon ca. ein Jahr vor der Eheschließung bezogen sie ein damals noch großteils unfertiges, im Eigentum der Eltern der Antragsgegnerin stehendes Wohnhaus. Mit Notariatsakt vom 29.5.1991 übertrugen die Eltern der Antragsgegnerin diese Liegenschaft je zur Hälfte ins Eigentum der Parteien. Entgegen dem Plan ihrer Eltern, die neben dem Wohnhaus der Eltern befindliche Liegenschaft alle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß die Unterhaltsansprüche von Kindern aus zwei oder mehreren Ehen grundsätzlich gleichrangig sind, hat das Rekursgericht ohnedies hervorgehoben. Aus diesem Grundsatz leitet der Oberste Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, daß der den Kindern aus erster Ehe zum Geldunterhalt verpflichtete Elternteil (hier die Mutter), der die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern aus der zweiten Ehe durch deren vollständi... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 22.Mai 1988 geborenen Sohns und der am 30.Jänner 1990 geborenen Tochter wurde mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichts vom 29.April 1991 gemäß § 55a EheG geschieden. Im umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich vom 29.April 1991 wurde mit pflegschaftsbehördlicher Bewilligung die Obsorge für beide Kinder der Mutter übertragen. Punkt 4b) dieses Vergleichs lautet (gekürzt): „Für den Fall der Berufstätigkeit der Frau (hier: Mutter) ist zur Unte... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Sonja, geboren 14.7.1981, Daniel, geboren 10.12.1982 und Veronika, geboren 7.5.1984 leben im Haushalt der Mutter. In einem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.250,-- je Kind und weiteren S 3.300,-- für die geschiedene Ehegattin. Der Vater war seit dem Jahr 1978 Postbediensteter und seit 1986 Vorstand eines Postamtes. Sein durchschnittliches Nettoeinkommen ... mehr lesen...
Begründung: Bestandteil der Verlassenschaft nach dem am 25.7.1966 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Josef R***** war der geschlossene Hof in der Katastralgemeinde Hötting. Der Nachlaß wurde den gesetzlichen Erben, und zwar den beiden ehelichen Töchtern Margit R*****, geboren 1956 (Erstantragstellerin) und Silvia R*****, geboren 1958 (Zweitantragstellerin) zu je drei Achteln und der erblasserischen Witwe Marianne R***** (Drittantragstellerin) zu einem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Franz B*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter C*****, vertreten durch Dr.Gerald Albrecht, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rek... mehr lesen...
Begründung: Mit der aufgrund des § 7 Abs 1 des Nö Naturschutzgesetzes erlassenen Verordnung der Nö Landesregierung LGBl 5500/13-19 wurden in deren § 2 Abs 41 die wie folgt bezeichneten Grundflächen zum Naturschutzgebiet "Thayatal" erklärt: Mit der aufgrund des Paragraph 7, Absatz eins, des Nö Naturschutzgesetzes erlassenen Verordnung der Nö Landesregierung LGBl 5500/13-19 wurden in deren Paragraph 2, Absatz 41, die wie folgt bezeichneten Grundflächen zum Naturschutzgebiet "Thay... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Anrufung des Obersten Gerichtshofes ist auch in Unterhaltssachen nur wegen erheblicher Rechtsfragen zulässig (EFSlg 73.538 uva). Ob die Voraussetzungen für eine Anspannung des Unterhaltsschuldners vorliegen, ist aber immer aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen und stellt daher keine erhebliche Rechtsfrage iS § 14 Abs 1 AußStrG dar. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, zumal die Rechtsm... mehr lesen...
Begründung: Am 19.12.1996 um 21.56 Uhr langte beim Erstgericht ein im Wege der Telekopie (Telefax) übermittelter Antrag (auf Aufteilung gemäß § 81 EheG) folgenden Inhalts ein: Am 19.12.1996 um 21.56 Uhr langte beim Erstgericht ein im Wege der Telekopie (Telefax) übermittelter Antrag (auf Aufteilung gemäß Paragraph 81, EheG) folgenden Inhalts ein: "Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Baden vom 20.12.1995 zu 2 C 152/95a ges... mehr lesen...