Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach §§ 81ff EheG ist ein in Geld bewertbarer Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur (4 Ob 551/91; 8 Ob 1551/92 und 5 Ob 531/93), weshalb dem Rekursgericht die Nachholung des entgegen § 13 Abs 1 Z 1 AußStrG unterbliebenen Ausspruches über den Wert des Entscheidungsgegenstandes aufzutragen war. Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach Paragraphen 8... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des § 7 Abs 1 des Nö Naturschutzgesetzes, LGBl 5500-3, wurden von der Nö Landesregierung mit der Verordnung LGBl 5500/13-19, § 2 Abs 41 nachstehende Grundflächen wie folgt zu Naturschutzgebieten erklärt, wobei sie die vorangestellte Bezeichnung erhielten: Aufgrund des Paragraph 7, Absatz eins, des Nö Naturschutzgesetzes, LGBl 5500-3, wurden von der Nö Landesregierung mit der Verordnung LGBl 5500/13-19, Paragraph 2, Absatz 41, nachstehende Grundflächen wie f... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d4AußStrG §14 D1d4AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Das Ergebnis einer Billigkeitsentscheidung kann nur dann angefochten werden, wenn es außerhalb der Obergrenzen und Untergrenzen liegt, die sich nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergeben. Dabei ist sogar eine unrichtig angewandte Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungselemente solange zu verna... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Wunsch beider Seiten nach einer ziffernmäßig exakten Berücksichtigung der von den jeweiligen Verwandten geleisteten Zuwendungen ist entgegenzuhalten, daß es - wie sich gerade aus der dazu im Rechtsmittel der Antragstellerin zitierten Entscheidung 6 Ob 1610/94 ergibt - dem Wesen der iS der §§ 81 ff EheG zu treffenden Billigkeitsentscheidung widerspricht, eine Ausgleichszahlung mathematisch genau zu berechnen. Die Vorgang... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit der
Begründung: , es sei durch ihr Verschulden bei der Narkose vom 19.8.1988 zu einem schweren Zwischenfall mit Herzstillstand gekommen, der zu Dauerfolgen geführt habe. Die Beklagte, die als Anästhesistin dem Eingriff beigezogen worden sei, habe die Narkose unsachgemäß verabreicht. Mit Zwischenurteil sprach das Erstgericht aus, es werde dem Grunde nach festgestellt, daß die Beklagte aus dem Narkosezwisc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes muß auch ein im Außerstreitverfahren erhobenes Rechtsmittel erkennen lassen, inwieweit die Entscheidung der Vorinstanz angefochten wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie im gegenständlichen Fall - die angefochtene Entscheidung der Teilrechtskraft fähig ist (RIS-Justiz RS006985). Der vom Betroffenen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs läßt in keiner ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d7
Rechtssatz: Es stellt keine vom Obersten Gerichtshof zu lösende Rechtsfrage dar, mit welchem Schätzwert ein Kraftfahrzeug des Erblassers in das Inventar aufzunehmen ist. Entscheidungstexte 10 Ob 184/97z Entscheidungstext OGH 08.07.1997 10 Ob 184/97z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen erachteten als nicht feststellbar, daß das Gemälde Pos. 331 mit einem jener Bilder ident sei, die sich vormals im Eigentum eines der Rechtsvorgänger der Viertantragstellerin befunden hätten. Insgesamt hätten drei Antragsteller - zwei davon besonders ausführlich - das Gemälde zutreffend beschrieben. Da mehrere ähnliche Gemälde desselben Malers existierten, sei daher keinem der Antragsteller der angestrebt... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXXVIIKartG 1988 §43KartG 1988 §52Abs1AußStrG §9 LAußStrG §14 A4
Rechtssatz: Zur Überprüfung der Beweiswürdigungen im Provisorialverfahren (hier: Bescheinigung mittels eidesstättischer Erklärungen). Entscheidungstexte 16 Ok 11/97 Entscheidungstext OGH 23.06.1997 16 Ok 11/97 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin und Herausgeberin der Wochenzeitschriften "Der Neue Grazer" und "Der neue Steirer", die (als Gratisblätter) in Graz/Umgebung bzw in der restlichen Steiermark wöchentlich verteilt werden. Sie steht im Miteigentum der M***** GmbH & Co KG. Die Erstantragsgegnerin ist Herausgeberin und Medieninhaberin der Tageszeitung "Kleine Zeitung", die im gesamten Gebiet der Bundesländer Steiermark und Kärnten verkauft wird. Sie steht im Allei... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der ein Freizeitzentrum errichtet ist. Die Kläger als Pächter und die beklagte Partei der Verpächterin unterfertigten am 23.8.1991 einen Pachtvertrag über ein Gastlokal im Bereich dieses Freizeitzentrums. Nachstehende wesentliche Punkte wurden vereinbart: Das Pachtverhältnis beginnt am 1.9.1991 und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen (Punkt 2.1. des Pachtvertrages). Betriebsbeginn ist der 2.9.1991.... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Streitanhängigkeit wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien - ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung - die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil zufolge Gerichtsstandsvereinbarung die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Klosterneuburg gegeben sei. Das Rekursgericht trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf, weil in Ansehung des Erstbeklagten nur ein Wahlgeric... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Streitanhängigkeit wies das Bezirksgericht Salzburg die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil die Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg als Arbeits- und Sozialgerichts gegeben sei. Das Rekursgericht trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf, weil die Unzuständigkeit zufolge Einlassung des anwaltlich vertretenen Beklagten in das Verfahren gemäß § 104 Abs 3 JN geheilt ... mehr lesen...
Begründung: Das am 8.Dezember 1993 geborene Kind befindet sich seit der Scheidung seiner Eltern im Juli 1994 in Obsorge seiner Mutter. Mit rechtskäftigem Beschluß des Erstgerichts vom 4.Mai 1994 wurde der unterhaltspflichtigen Vater, den sonst keine Sorgepflichten treffen, zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 2.500 S verhalten. Das Erstgericht gab dem - mit verbesserter finanzieller Situation des Vaters begründeten - Antrag des durch seine Mutter vertretenen Kindes, diese... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller, offenbar Geschwister, haben am 27.6. bzw 2.7.1996 einen Realteilungsvertrag über die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem 2143 m2 großen Baugrundstück 1030/1, abgeschlossen. Demnach soll der Erstantragsteller Alleineigentümer des 1612 m2 großen Grundstücks 1030/1 (neu), verbleibend in der EZ *****, werden, die Zweitantragstellerin Alleineigentümerin des 531 m2 großen Grundstücks 1030/3, das einer neu zu eröff... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat die Vaterschaft zu dem am 29.11.1994 geborenen unehelichen Kind anerkannt und sich bis zum Eintritt des Kindes in einen Kindergarten bzw bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres zu einem wertgesicherten monatlichen Unterhaltsbeitrag von 10.000 S verpflichtet. Das Kind wächst im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter auf. Am 19.6.1996 stellte das Kind, vertreten durch die Mutter, einen Antrag auf Besuchsregelung. Es beantragte zunächst, den Antrag dem Va... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Exekutionsführung in den Hälfteanteil der ihr gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** W*****, zur Hereinbringung der Forderung von S 4,285.289,37 sA zu dulden. Eventualiter begehrt die Klägerin S 1,060.000,-- sA. Die Klägerin beantragt weiters, die Klage im Grundbuch anzumerken. Das Erstgericht bewilligte den Antrag; es ersuchte das Grundbuchsgericht, die Eintragung zu vollziehen und die Beteiligt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5ZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung in § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist im Außerstreitverfahren anzuwenden, wenn Gegenstand dieses Verfahrens Sachanträge oder sonstige Rechtschutzbegehren sind (SZ 65/84 = JBl 1992, 780; 7 Ob 2242/96y). Entscheidungstexte 7 Ob 21/97g Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 21/97g ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d2ABGB §140 Be
Rechtssatz: In den Rahmen des Ermessensspielraums fällt auch das Argument, das Begehren auf Deckung eines Bedarfs werde auch dann berechtigt sein, wenn ihm zwar kein von den "Momenten der Außergewöhnlichkeit und der Individualität" geprägter Sonderbedarf im eigentlichen Sinn zugrunde liege, die Leistungsfähigkeit des Vaters durch die laufenden Unterhaltszahlungen aber nicht ausgeschöpft sei und überdies die la... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §5 Abs2AußStrG §9 A2AußStrG §9 C1AußStrG §9 QAußStrG §14 A1AußStrG §14 A5ABGB §276 IeABGB §276 IIaZPO §116 IZPO §116 IVZPO §116 VZPO §460ZPO §502 AZPO §514 DZPO §528 A
Rechtssatz: Solange ein Beschluss, mit dem ein Abwesenheitskurator bestellt wurde, aufrecht ist (weder mit Rechtsmittel bekämpft noch von Amts wegen beseitigt), ist der Abwesenheitskurator befugt, für den von ihm zu Vertretenden einzuschreiten und Rechtsmittel ... mehr lesen...