Norm: AußStrG §14 C2cAußStrG §14 C2d1AußStrG §15 Z2AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB
Rechtssatz: Die im Pflegschaftsverfahren gebotene Beachtung des Kindeswohls (§ 178a ABGB) erfordert auch die Wahrnehmung aller Verfahrensgarantien, um dadurch sachlich richtige Entscheidungen zu gewährleisten (vergleiche 8 Ob 535/94). Entscheidungstexte 1 Ob 2292/96g Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2d6UbG §3 Z1UbG §29 Abs2
Rechtssatz: Ob die Sachverhaltsgrundlage zur Beurteilung des Vorliegens einer psychischen Störung ausreicht oder hiefür ein (weiteres) Sachverständigengutachten hätte eingeholt werden müssen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Entscheidungstexte 4 Ob 2160/96t Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2160/96t ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 ÜbsAußStrG §14 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 14 AußStrG A 1) Rekurserhebung (Form, Inhalt, usw) (siehe § 9 A2d AußStrG) 2) Anwendbarkeit nach anderen Gesetzen 3) Sachentscheidung des OGH trotz Form- oder Aufhebungsbeschluß (siehe § 526 D1 ZPO) 4) Entscheidungsgrundlagen (Beweiswürdigungen, Bindung usw (siehe § 526 C ZPO, § 9 A2f AußStrG) 5) Sonstiges (Rechtsmittelbeschränkungen, Beschwer (siehe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C4ABGB §97EheG §88 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch des wohnungsbedürftigen geschiedenen Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten auf Zurverfügungstellung der früheren Ehewohnung ist in der Regel zwar ein familienrechtlicher Anspruch eigener Art. Davon ist aber die in § 88 Abs 2 EheG vorgesehene Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgeltes für die einem Ehegatten überlassene Wohnung zu unterscheiden. Die Auferl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d2ABGB §140 Be
Rechtssatz: Ob der Unterhaltspflichtige nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Lage ist, einen bestimmten Unterhaltsonderbedarf des Minderjährigen mitzufinanzieren, läßt sich nur durch eine in ihrer Bedeutung über den vorliegenden Einzelfall nicht hinausreichende Ermessensentscheidung klären. Entscheidungstexte 1 Ob 2015/96x Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1ABGB §176bMRK Art8 I4MRK Art13 III2
Rechtssatz: Es würde den durch Art 8 MRK und § 176b ABGB verbürgten materiellen Schutz der Elternrechte und das den Eltern durch Art 13 MRK eingeräumte Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, wesentlich schwächen, würden an Form und Inhalt einer solchen Beschwerde höhere Anforderungen gestellt, als sie von der neueren Rechtsprechung des Oberst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1aAußStrG §62 Abs1 B1aZPO §502 HIV1ZPO §508aZPO §528 A
Rechtssatz: Selbst wenn das Berufungsgericht - zu Recht - ausgesprochen hatte, die ordentliche Revision (oder der Rekurs an den Obersten Gerichtshof) sei zulässig, das Rechtsmittel aber dann nur solche
Gründe: geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erheblicher Rechtsfragen abhängt, ist die Revision (der Rekurs) trotz der Zulässigerklärung durch das Gericht zw... mehr lesen...